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Waldorf Frommer Abmahnung für KONG: SKULL ISLAND

Filesharing

Erneut wurde uns eine Waldorf Frommer Abmahnung für KONG: SKULL ISLAND vorgelegt. Der Fantasy-Abenteuer Film „Kong: Skull Island“ mit Samuel L. Jackson in der Hauptrolle ist bereits im März 2017 in den deutschen Kinos angelaufen und erfreut sich seitdem auch in Internettauschbörsen großer Beliebtheit. Seit ca. August wird der Film von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH abgemahnt. Betroffene werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und 915,00 EUR zu bezahlen. Längst nicht in jedem Fall haftet der Anschlussinhaber.

Waldorf Fromer Abmahnung für KONG: SKULL ISNAD – Der Unterlassungsnaspruch

Zentraler Anspruch in der Waldorf Frommer Abmahnung für KONG: SKULL ISLAND ist der Unterlassungsanspruch. Der jeweils von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer ermittelte Anschlussinhaber soll eine Erklärung abgeben, mit der er verspricht, den Film „Kong: Skull Island“ zukünftig nicht erneute Dritte im Rahmen einer Internettauschbörse zum Download anzubieten und – für den Fall, dass sich der Anschlussinhaber nicht an dieses Versprechen hält – eine „angemessene“ Vertragsstrafe zu bezahlen. Es drohen vierstellige Vertragsstrafen.

KONG: SKULL ISLAND wurde vom Anschlussinhaber selbst geladen

Die Konstellation, in der der Anschlussinhaber tatsächlich selbst für den Upload des Film KONG: SKULL ISLAND verantwortlich ist, gehört natürlich zu den undankbarsten. Der Unterlassungsanspruch der Warner Bros. Entertainment GmbH besteht dann – allerdings nicht zwangsläufig in der geltend gemachten Form. Es besteht kein Anspruch auf Abgabe gerade der von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer vorformulierten Unterlassungserklärung. Betroffene sollten in Fällen der Täterhaftung eine Unterlassungserklärung abgeben, allerdings sollte diese modifiziert werden um die folgen soweit es eben geht abzumildern.

 KONG: SKULL ISLAND wurde nicht vom Anschlussinhaber geladen

Deutlich günstiger sind die Konstellationen, in denen der Anschlussinhaber den Film KONG: SKULL ISLAND nicht selbst geladen hat. Ein Unterlassungsanspruch der Warner Bros. Entertainment GmbH besteht hier nur dann, wenn der Anschlussinhaber ausnahmsweise als sog. Störer für die Rechtsverletzung durch Dritte haftet. Die Störerhaftung wird vor allem beim Überlassen des Internetanschlusses an minderjährige Familienmitglieder diskutiert. Allerdings gibt es keine „Sippenhaft“. Der Anschlussinhaber haftet nur dann für den Upload von „Kong: Skull Island“, wenn ihm die Außerachtlassung von Prüf- Belehrungs- und/oder Überwachungspflichten vorgeworfen werden kann. Wann das der Fall ist, muss am jeweiligen Einzelfall beurteilt werden.
Sollte im Einzelfall tatsächlich eine Haftung nach den Grundsätzen der Störerhaftung vorliegen, besteht ein Unterlassungsanspruch. Die zu unterlassende Handlung ist aber eine grundsätzlich andere, als im Falle der „Täterhaftung“ zu unterlassen ist. Dieser Unterschied MUSS sich in der abzugebenden Unterlassungserklärung wiederspiegeln.

Waldorf Frommer Abmahnung für KONG: SKULL ISLAND – 915 EUR?

In der Waldorf Frommer Abmahnung für den Film  KONG: SKULL ISLAND wird der Anschlussinhaber aufgefordert, 915 EUR zu bezahlen, 700,00 EUR davon Schadensersatz für die Warner Bros. Entertainment GmbH und 215,00 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten).
Die gute Nachricht: Selbst in den undankbarsten Täter-Fällen besteht ein erheblicher Verhandlungsspielraum. Mit der entsprechenden Argumentation lassen sich die geforderte Beträge meist drastisch kürzen, so dass sich – selbst mit den Kosten Ihres eigenen Rechtsbeistandes – am Ende noch ein spürbarer Betrag einsparen lässt.
In den Fällen der Störerhaftung sieht es deutlich besser aus, weil nur der Täter, nicht aber der Störer auf Schadensersatz haftet. Im Falle der Störerhaftung besteht nur ein Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten von Waldorf Frommer. Diese belaufen sich im Falle der Störerhaftung aber nicht auf 215,00 EUR, sondern lediglich auf 124,00 EUR.
Und ja, es gibt sie, die Konstellation, in denen der Anschlussinhaber überhaupt nicht haftet, weder auf Unterlassung, noch auf Zahlung irgendwelcher Beträge. In diesen Fällen ist es wichtig, sich nicht vorschnell auf den vielerorts zu hörenden Rat einzulassen, man solle doch eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben. Wer nicht haftet, muss – und sollte sich auch nicht – zur Unterlassung verpflichten. Auch eine „modifizierte Unterlassungserklärung“ bindet lebenslänglich und kann im Zweifel vierstellige Vertragsstrafen nach sich ziehen. A

Was ist bei einer Waldorf Frommer Abmahnung für KONG: SKULL ISLAND zu beachten?

Wer eine Waldorf Frommer Abmahnung für den Film „Kong: Skull Island“ erhalten hat, sollte zunächst Ruhe bewahren – trotz der regelmäßig sehr kurz gesteckten Fristen. In nahezu allen Fällen lohnt sich die Beiziehung juristischen Beistandes. Selbst in den undankbarsten Konstellationen können Sie mit Hilfe eines versierten Beistandes, optimaler Weise eines Fachanwaltes für Urheberrecht, bares Geld sparen. Natürlich verteidigen wir lieber Fälle, in denen wir sämtliche Ansprüche der Waldorf Frommer Abmahnung zurückweisen können, aber nicht jede Konstellation ist dafür „gut“. Mit unserer Hilfe werden Sie sich nur zu so viel verpflichten, wie es gerade nötig ist und auch nur so viel zahlen, wie eben maximal angemessen ist.

Warum Sievers & Kollegen bei Waldorf Frommer Abmahnung

Sievers & Kollegen verteidigt nunmehr seit fast einem Jahrzehnt gegen Waldorf Frommer Abmahnungen. Nach über 18.000 verteidigten Filesharingfällen und unzähligen gerichtlichen Verfahren greifen wir nicht zu weit, wenn wir uns als in der Materie „sattelfest“ bezeichnen.
Unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung bezüglich Ihrer Waldorf Frommer Abmahnung an. Sie können uns Ihre Waldorf Frommer Abmahnung gerne vorab per Mail mit einer Rückrufbitte zusenden oder uns direkt unter 030 / 323 015 90 telefonisch kontaktieren. Der erstkontakt ist garantiert kostenfrei.

Wenn auch Sie eine Waldorf Frommer Abmahnung für den Film KONG: SKULL ISLAND erhalten haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Rechtsanwalt Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Autor: Rechtsanwalt Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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