Abmahnungen durch die rka Rechtsanwälte gibt es seit vielen Jahren. Im Auftrag unterschiedlicher Rechteinhaber, hauptsächlich aber im Auftrag der Koch Media GmbH aus Österreich, versenden die Hamburger rka Rechtsanwälte Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung von Peer-to-Peer-Netzwerken (sog. Internet-Tauschbörsen).
Viele deutsche Haushalte wurden in den letzten Jahren mit den unliebsamen Abmahnungen der rka Rechtsanwälte konfrontiert. In der überwiegenden Anzahl der Abmahnungen geht es um das „öffentliche Zugänglichmachen“ von Computerspielen – wie z.B. The RAID – REDEMTION, TOTAL WAR – ROME II, STRONGHOLD CRUSADER 2 oder COMPANY OF HEROS 2. Betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, die Computerpiele „im Internet illegal zum Download bereitgehalten und herunter geladen“ zu haben. In den Abmahnungen der rka Rechtsanwälte wird von den jeweiligen Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Betrages i.H.v. 800,00 EUR gefordert.
Zum Jahreswechsel 2016/2017 haben die rka Rechtsanwälte massenhaft Mahnbescheide beantragt, mit denen die monetären Ansprüche aus Abmahnungen aus 2013 und 2014 gerichtlich geltend gemacht werden. Auch Klagen der rka Rechtsanwälte im gesamten Bundesgebiet häufen sich. Allerdings sind die Forderung oft nicht oder zumindest nicht in der geltend gemachten Höhe berechtigt. In fast allen Fällen lassen sich die Forderung mit anwaltlicher Hilfe drastisch reduzieren; In nicht wenigen Fällen lassen sich die Forderungen auch komplett zurückweisen. Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren eine Vielzahl von Anschlussinhabern, die von den rka Rechtsanwälten abgemahnt worden. Die Erfahrungen der letzten Jahre hat vor allem eines ganz deutlich gezeigt:
Sie sind nicht chancenlos!
Eine Verteidigung gegen Abmahnungen, Mahnbescheide und Klagen durch die rka Rechtsanwälte lohnt sich in nahezu allen Fällen. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen aus ca. 18.000 Fileshringfällen!
Betroffenen wird in den Abmahnungen der rka Rechtsanwälten vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Werke wie Total War – Rome II „zum Download für Dritte bereit gehalten und damit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Im Wesentlichen werden zwei Ansprüche mit der Abmahnung verfolgt:
Zentraler Anspruch in den Abmahnungen der rka Rechtsanwälte ist der Unterlassungsanspruch.
Gemäß § 97 Abs.1 UrhG kann derjenige, der das Urheberrecht verletzt auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Dabei reicht allein die Einstellung der Rechtsverletzung nicht, die ist selbstverständlich. Vielmehr muss der Verletzer versprechen, die begangene (sowie kerngleiche) Rechtsverletzung auch zukünftig zu unterlassen. Da allein das Versprechen, ein Verhalten zukünftig zu unterlassen, wertlos ist, wenn es nicht irgendwie sanktioniert ist, muss sich der Verletzer „strafbewehrt“ unterwerfen; Er muss eine Unterlassungserklärung abgeben, mit der er verspricht, im Falle der Zuwiderhandlung gegen sein Unterlassungsversprechen eine „angemessene“ Vertragsstrafe zu zahlen, sog. „strafbewehrte unterlassungserklärung“. Den rka-Abmahnungen liegt eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei.
Nicht unterschreiben!
Von der Unterzeichnung der von den rka Rechtsanwälten vorformulierten Unterlassungserklärung kann nur abgeraten werden. Zum einen kann und wird diese Erklärung von einigen Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Zum Anderen soll sich der Abgeamahnte mit der Erklärung auch gleich zur Zahlung der geforderten 800 EUR verpflichten. Die Vermengung von Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch ist nicht vielmehr als ein billiger Bauerntrick. Man hofft schlicht, dass der Abgemahnte die Erklärung ohne viel nachzudenken unterschreibt, was vermutlich viele auch tatsächlich tun – auch aufgrund der regelmäßig sehr kurz gesteckten Fristen. Wenn überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollte diese entsprechend dem individuellen Tatbeitrag modifiziert werden.
Modifizierte Unterlassungserklärung?
Bevor man sich Gedanken darüber macht, in welcher Form eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird, muss sichergestellt werden, dass überhaupt ein Unterlassungsanspruch des jeweils von den rka Rechtsanwälten vertretenen Rechteinhaber, wie der Koch Media GmbH oder der Techland, besteht. Das ist keineswegs immer der Fall. Die Konstellationen, in denen gegenüber dem in Anspruch genommenen Anschlussinhaber überhaupt kein Unterlassungsanspruch besteht, mehren sich.
So hat der Bundesgerichtshof erst mit Urteil vom 08.01.2014 –BGH – I ZR 169/12 – BearShare – entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für das über seinen Anschluss betriebene Filesharing von volljährigen Familienmitgliedern haftet. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Morpheus-Entscheidung des BGH, wonach der Anschlussinhaber auch nicht für Urheberrechtsverletzungen von Minderjährigen haftet, sofern diese im Vorfeld ordnungsgemäß über das Verbot der Nutzung von Tauschbörsen belehrt wurden, vgl. BGH – Urteil vom 15.11.2012 – Az.: I ZR 74/12 – Morpheus. Nur der Vollständigkeit soll hier auch die dritte Entscheidung des BGH zum Filesharing erwähnt werden, wonach der Anschlussinhaber auch dann nicht für Urheberrechtsverletzungen haftet, wenn diese von außenstehenden Dritten begangen wurden und dem Anschlussinhaber lediglich vorgeworfen werden kann, seinen W-LAN-Anschluss nicht nach dem aktuellen Verschlüsselungsstandart (in diesem Fall WEP-Verschlüsselung) gesichert zu haben, vgl. BGH – Urteil vom 12.05.2010 – Az.: I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens. In all diesen Konstellationen haftet der Anschlussinhaber weder auf Unterlassung, noch auf Schadensersatz. Hier bietet es sich dann an, eine sog. negative Feststellungsklage einzureichen, mit der gerichtlich festgestellt wird, dass sämtliche Ansprüche, die mit der Abmahnung geltend gemacht werden, nicht bestehen. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Dennoch sollten sich Betroffene bei einer Abmahnung der rka Rechtsanwälte vorab gut beraten lassen: Sofern der Unterlassungsanspruch Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird, werden nach wie vor hohe Streitwert zwischen 10.000 und 50.000 EUR von den Gerichten angesetzt. Die finanziellen Folgen solcher Verfahren können beachtlich sein.
Nur wenn nach dem oben Gesagten die eigene Verantwortlichkeit nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können, sollte über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung an die rka Rechtsanwälte nachgedacht werden, um eben nicht in u.U. kostspielige Unterlassungsprozesse verwickelt zu werden. Wir raten in diesem Zusammenhang ausdrücklich davon ab, irgendwelche Muster sog. modifizierte Unterlassungserklärungen aus dem Internet zu verwenden. Es sind nur Muster, die den individuellen „Tatbeitrag“ nicht abbilden können letztlich nie passen, weil entweder mehr versprochen wird, als nötig oder aber weniger als erforderlich. Auch sollten Sie nicht blind auf vorgefertigte Schreiben der Verbraucherzentralen vertrauen. Uns liegen einige dieser Schreiben vor, in denen den Abmahnanwälten wie rka mehr versprochen wird, als notwendig wäre, um den Unterlassungsanspruch zu befriedigen. Gegenüber den Verbraucherzentralen haben Betroffene dann aber selbstverständlich keinerlei Handhabe, obwohl Verbraucherzentralen inzwischen Geld für ihre „Beratung“ verlangen.
Wie eine modifizierte Unterlassungserklärung in Ihrem Fall aussehen sollte, muss immer anhand der individuellen Abmahnung der rka Rechtsanwälte beurteilt werden. Hier verbieten sich pauschale Empfehlungen. Gerne verfassen wir Ihnen eine, Ihre individuelle Konstellation berücksichtigende, Unterlassungserklärung.
Wer neben dem konkret von den rka Rechtsanwälten abgemahntem Werk noch andere Computerspiele in Tauschbörsen geladen haben sollte und deshalb mit Folgeabmahnungen bzw. Mehrfachabmahnungen zu rechnen hat, sollte über die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen nachdenken, um so weitere kostspielige Abmahnungen zu verhindern. Weder sind die rak Rechtsanwälte, noch die Koch Media GmbH die Einzigen, die Urheberrechtsverstöße mittels Tauschbörsen abmahnen lassen. Ein Vielzahl von Rechteinhabern, vertreten nicht nur durch die rka Rechtsanwälte, sondern durch eine Vielzahl unterschiedlicher Kanzleien, schwimmen inzwischen auf der „Abmahnwelle“ und fordern teilweise horrende Beträge, die mit dem tatsächlich durchsetzbaren Beträgen (und erst Recht mit den regulären Kaufpreisen der konkret abgemahnten Computerspiele) nichts mehr zu tun haben.
Die rka Rechtsanwälte fordern in den Abmahnungen die Zahlung eines „Vergleichsbetrages“ in Höhe von 800 EUR. Die rka Rechtsanwälte stellen dabei klar, dass dies ein Vergleichsangebot darstellt; eigentlich könne man wesentlich höhere Beträge geltend machen.
In vielen Abmahnschreiben, nicht nur in denen Abmahnungen der rka Rechtsanwälte, werden Ausführungen dazu gemacht, wie hoch die eigentlich zu fordernden Beträge seien, um so letztlich den Abgemahnten zur Zahlung des, dazu vergleichsweise niedrigen, Vergleichsbetrages“ – hier miest 800 EUR – zu bewegen.
Nicht die 800,00 EUR bezahlen!
Selbst der Vergleichsbetrag ist in vielen Fällen unangemessen hoch. Wie eingangs beschrieben, gibt es nicht wenig Konstellationen, in denen eine Haftung des Anschlussinhabers gänzlich ausgeschlossen werden kann. In diesen Fällen besteht überhaupt kein Anspruch der rka Rechtsanwälte auf Zahlung.
Wer hingegen nur als sog. Störer haftet, beispielsweise weil die Kinder, Freund oder Untermieter für die Rechtsverletzung verantwortlich sind, haftet gegenüber den rka Rechtsanwälten maximal auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten). Diese sind allerdings gemäß § 97a Abs.3 UrhG auf einen Gegenstandswert in Höh von 1.000 EUR gedeckelt, so dass nicht mehr Rechtsanwaltskosten als 124,00 EUR gefordert werden können.
Schließlich zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass selbst im Falle einer täterschaftlichen Haftung, die Vergleichsbeträge keinesfalls starr sind und mit der entsprechenden Argumentation deutlich (!) gesenkt werden können.
Grundsätzlich waren Abmahnen im Jahr 2016 stark rückläufig. Das gilt auch für Abmahnungen der rka Rechtsanwälte: Es wurden deutlich weniger Abmahnungen versendet, als es noch 2015 oder 2014 und 2013 der Fall war. Nach fast 10 Jahren Filesharing-Abmahnungen scheinen viele Betroffene verstanden zu haben, dass zumindest keine Tauschbörsen zum Download urheberrechtlich geschützter Werke genutzt werden sollten. Die rka Rechtsanwälte scheinen auf die rückläufigen Urheberrechtsverletzung durch die gerichtlichen Durchsetzung von „Altfällen“ kompensieren zu wollen. In kaum einem der vergangen Jahre erreichen uns derartig viele Mahnbescheide – beantagt von dern rka Rechtsanwälten im Wesentlichen für die Koch Media GmbH. Mit den Mahnbescheiden werden die Zahlungsansprüche aus den Jahren 2013 und 2014 geltend gemacht.
Abmahnung verjährt?
Die rka Rechtsanwälte machen mit den Abmahnungen immer zwei unterschiedliche monetäre Positionen geltend: Einmal die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten und einmal einen Schadensersatzbetrag für den jeweiligen Rechteinhaber, meist eben für die Koch Media GmbH. In den Abmahnungen wird für beiden zusammen ein Betrag meist um die 800 EUR gefordert. Beide Ansprüche unterliegen einer unterschiedlichen Verjährungsdauer: Der Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verjährt in drei Jahren – beginnend mit Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. Für Fälle aus 2013 bedeutet das, dass die Rechtsanwaltskosten für Abmahnungen aus 2013 am 31.12.2016 verjähren. Sofern aber noch vor Ablauf des 31.12.2016 ein ordnungsgemäßer mahnbescheid beantrgt wurde, wird die Verjährung für sechs Monate gehemmt. Das ist einer der Hauptgründe, warum gerade zum Jahresende massenhaft Mahnbescheide beantragt werden. Ein weiterer Grund ist freilich, dass viele Betroffen, die sich jahrelang gegen die Zahlungen gewehrt haben, mit der förmlichen Zustellung des Mahnbescheides im gelben Umschlag dann doch Angst bekommen und wohlmöglich dann doch bezahlen. Wir befürchten, dass die Quote von Betroffenen, die nach Erhalt eines Mahnbescheide von den rka Rechtsanwälten, dann doch zähneknirschend den im Mahnbescheid genannten (deutlich erhöhten) Betrag zahlen.
Nicht einfache zahlen!
Wir können nur dringend davon abraten, auf Mahnbescheide der rka Rechtsanwälte einfach zu zahlen. Zum einen ist ein Mahnbescheid noch keine Klage: Das jeweilige Mahngericht hat die von den rka Rechtsanwälten geltend gemachten Forderung nicht geprüft!!! Sie könnten heute auch einen Mahnbescheid gegen unsere Kanzlei beantragen, allein weil sie behaupten, Sie hätten eine Forderung gegen uns – Der Mahnbescheid würde erst mal erlassen werden.
Widerspruch einlegen!
Unabhängig von der jeweiligen Konstellation: Zahlung ist die denkbar schlechteste Möglichkeit auf einen Mahnbescheid der rka Rechtsanwälte zu reagieren. Vielmehr sollte zunächst Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt werden, damit dieser nicht rechtskräftig wird. Diejenigen, die das Risiko gerichtlicher Weiterungen in Form einer Klage nicht eingehen wollen, können sich auch in diesem Verfahrensstadium immer noch „vergleichen“; Mit anwaltlicher Hilfe kann immer noch ein Zahlungsbetrag ausgehandelt werden, der deutlich (!) unter dem liegt, was mit dem Mahnbescheid gefordert wird. Wer allerdings für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsvereltzung nicht haftet, sollte nur Widerspruch einlegen und abwarten, ob die rka Rechtsanwälte dann tätsächlich Klage einreichen. Das ist längst nicht in jedem Fall so. Wird dann aber Klage eingereicht, gilt es sich entsprechend zu verteidigen. Wir vertreten Sie in der gesamten Bundesrepublik.
Es wäre ein Lüge zu behaupten, dass die rka Rechtsanwälte nicht klagen. Sie klagen! Längst nicht in jedem Fall, aber sie klagen. Im Falle einer Klage braucht es einen versierten Rechtsanwalt, der die Lage realistisch einschätzt und Ihnen nicht das Blaue vom Himmel erzählt. Auch NACH Erhalt einer gerichtlichen Klage, kann noch ein Vergleich mit den rka Rechtsanwälten ausgehandelt werden, der am Ende des Tages immer noch deutlich günstiger (und stressfreier) ist, als ein verlorener Prozess.
Ein Vergleich ist freilich immer nur dann ratsam, wenn der Anschlussinhaber in irgendeiner Form tatsächlich für den ihm vorgeworfenen Upload haftet. Liegt aber eine Konstellation vor, in der der Anschlussinhaber eben nicht haftet – und davon gibt es nicht wenige – dann lohnt es sich, sich die Klage der rka Rechtsanwälte mit allen mitteln der Kunst zu verteidigen. Wir kennen die Konstellationen, in denen es sich „lohnt“ zu kämpfen. Wir haben in der Vergangenheit unzählige Verfahren gegen die rka Rechtsanwälte und andere Massenabmahner geführt. Mit der Erfahrung aus über 18.000 Filesharingfällen können wir mit Fug und Recht behaupten, uns in der Materie Filesharing auszukennen. profitieren Sie von unseren Erfahrungen mit den rka Rechtsanwälten und unseren Kompetenzen als Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht.
Die Rechtsanwälte RKA versendet Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (speziell wegen Software und Computerspielen) in sog. Filesharing –Netzwerken im Auftrag von
CD Projekt
Fa. Techland Sp. z o.o.
Just A Game GmbH
Koch Media GmbH
S.A.D. Software Produktions- und Vertriebs GmbH
Techland
TopWare Entertainment GmbH
TGC – The Game Compan
Armada 2526 (Koch Media GmbH)
Batman: Arkham Asylum (Koch Media GmbH)
Call of Juarez II – Bound in Blood (Techland)
Dead Island (Koch Media GmbH)
Dead Island – Reloaded (Koch Media GmbH)
Deep Black (Just A Game GmbH)
Der große Crash – Margin Call (Koch Media GmbH)
Deus Ex: Human Revolution (Koch Media GmbH)
Dirt 3 (Koch Media GmbH)
Disciples III (Koch Media GmbH)
Dungeon Siege III (Koch Media GmbH)
Dying Light (Techland)
F1 2010 (Koch Media GmbH)
Final Fantasy XIII (Koch Media GmbH)
Just Cause 2 (Koch Media GmbH)
Kane & Lynch 2: Dog Days (Koch Media GmbH)
Lost Horizon (Koch Media GmbH)
Metro: Last Light Redux
Magicka (Koch Media GmbH)
Movie Jack
Nail`d (Koch Media GmbH)
Operation Flashpoint Red River (Koch Media GmbH)
PDF-Xchange
Risen2: Dark Waters (Koch Media GmbH)
Risen 3: Titan Lords (Koch Media GmbH)
SAD Fahrtenbuch Express 6
Section 8 (Topware Entertainment GmbH)
Ship Simulator Extremes (Koch Media GmbH)
Simon the socerer (5) – Wer will schon Kontakt
Simon Tools Photo-Turner 2006
Stonghold Crusader 2 (Koch Media GmbH)
Supreme Commander 2 (Koch Media GmbH)
The Raid – Redemption (Koch Medie GmbH)
The Westerner 2 – Fenimore Fillmore´s Revenge
The Witcher 2 – Assassins of Kings (CD Projekt RED Sp.Z.o.o)
Tomb Raider (Koch Media GmbH)
Two Worlds II (TopWare Entertainment GmbH)
Two Worlds II – Pirates of Flying Fortress (TopWare Entertainment GmbH)
X-Blades – POSTMORTEM (Topware Entertainment GmbH)
Der vorstehende Überblick soll Betroffenen aufzeigen, dass es sich bei Erhalt einer rka-Abmahnung in der Regel durchaus lohnt, rechtlichen Beistand hinzu zu ziehen. Sie können uns Ihre Abmahnung von den rka Rechtsanwälten gerne per E-Mail, Fax oder per Post zusenden; Sie können Ihre Abmahnung auch direkt auf unserer Seite hochladen.
Wir können Ihnen dann im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung in der Regel schon sagen, ob sich die Hinzuziehung anwaltlichen Beistandes lohnt. Im Falle einer Beauftragung arbeiten wir mit fairen Pauschalhonoraren, damit die anfallenden Kosten für Sie transparent und übersichtlich bleiben. Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auch auf die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe bzw. für die gerichtliche Vertretung Prozesskostenhilfe zu beantragen. Sprechen Sie uns auch hierzu jederzeit gerne an.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der rka Rechtsanwälte im Auftrag der Koch Media GmbH oder eines anderen Rechteinhabers für die unerlaubte Verwertung von Computerspielen erhalten haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Wir freuen uns auf Ihren Kontaktaufnahme. Sie werden diese sicherlich nicht bereuen.