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Abmahnung erhalten – was tun?

Fristen wahren, nichts vorschnell unterschreiben, Forderungen prüfen lassen – was nach einer Abmahnung jetzt wichtig ist.

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MEDIEN. MARKEN. TECHNOLOGIE.

KURZANTWORT

Abmahnung erhalten: Das ist jetzt wichtig.

Ruhe bewahren. Fristen wahren.Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, notieren Sie zuerst die gesetzte Frist. Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft und zahlen Sie die geforderten Beträge nicht vorschnell. Lassen Sie prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und ob die Forderungen der Höhe nach stimmen.

Eine Abmahnung ist kein Urteil, sondern gibt zunächst nur die Rechtsauffassung der Gegenseite wieder. Sie kann berechtigt oder unberechtigt sein. Auch wenn der Vorwurf im Kern zutrifft, gehen einzelne Forderungen häufig zu weit, etwa die vorformulierte Unterlassungserklärung oder die Höhe der Kosten.

Trotzdem sollten Sie die Frist ernst nehmen. Reagieren Sie nicht, kann die Gegenseite ohne weitere Vorwarnung eine einstweilige Verfügung beantragen oder Klage erheben. Das ist in der Regel deutlich teurer als eine rechtzeitige, überlegte Reaktion.

Wir prüfen Abmahnungen im Urheber-, Foto-, Marken-, Wettbewerbs-, Medien- und IT-Recht bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung nach einer Abmahnung ist kostenlos.

GRUNDLAGEN

Was ist eine Abmahnung?

Welche Ansprüche damit verbunden sein können.Eine Abmahnung ist die Aufforderung, ein bestimmtes beanstandetes Verhalten künftig zu unterlassen. Damit die Gefahr einer Wiederholung ausgeräumt ist, verlangt der Abmahnende meist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Gesetzlich geregelt ist die Abmahnung unter anderem in § 97a UrhG und § 13 UWG. Daneben werden häufig weitere Ansprüche geltend gemacht:

Unterlassung: Das beanstandete Verhalten soll künftig nicht mehr vorkommen, abgesichert durch eine Vertragsstrafe.

Beseitigung: Ein noch bestehender Zustand soll entfernt werden, etwa ein Foto auf der Website oder ein Beitrag in sozialen Netzwerken.

Auskunft: Sie sollen offenlegen, in welchem Umfang die Nutzung stattgefunden hat, zum Beispiel wie lange und wo.

Schadensersatz: Bei Urheber- und Markenrechtsverletzungen oft als fiktive Lizenzgebühr berechnet.

Erstattung der Anwaltskosten: Sie richtet sich nach dem Gegenstandswert und besteht nur, wenn die Abmahnung berechtigt ist.

ERSTE SCHRITTE

Was sollten Sie nach einer Abmahnung tun?

01 — Frist prüfen und notieren
Notieren Sie sofort, bis wann die Gegenseite eine Reaktion verlangt. Häufig sind es nur wenige Tage, und für die Unterlassungserklärung und die Zahlung gelten oft unterschiedliche Fristen. Auch eine knapp bemessene Frist sollten Sie nicht einfach verstreichen lassen. Ist sie zu kurz, kann in Absprache mit der Gegenseite oft eine Verlängerung erreicht werden.

02 — Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben
Die beigefügte Erklärung ist ein Vertrag, der Sie in der Regel zeitlich unbegrenzt bindet. Bei jedem späteren Verstoß droht eine Vertragsstrafe. Vorformulierte Erklärungen gehen häufig über das Notwendige hinaus, etwa beim Umfang der Unterlassungspflicht, bei der Höhe der Vertragsstrafe oder durch ein Schuldanerkenntnis für Kosten und Schadensersatz.

03 — Nicht vorschnell zahlen
Eine Zahlungsaufforderung bedeutet nicht, dass der Betrag geschuldet ist. Ob und in welcher Höhe Sie zahlen müssen, hängt davon ab, ob die Abmahnung berechtigt ist und ob Gegenstandswert und Schadensersatz angemessen angesetzt sind. Wer vorschnell zahlt, kann das Geld meist nicht zurückfordern.

04 — Keine unbedachte Stellungnahme abgeben
Rufen Sie nicht spontan bei der Gegenseite an und schreiben Sie keine ausführliche Rechtfertigung. Was Sie dort mitteilen, kann später gegen Sie verwendet werden, zum Beispiel als Einräumung des Vorwurfs. Besser ist eine abgestimmte Reaktion nach rechtlicher Prüfung.

05 — Unterlagen und Beweise sichern
Sammeln Sie alles, was den Fall betrifft: Lizenzverträge, Rechnungen, E-Mails mit Fotografen oder Agenturen, Screenshots mit Datum. Dokumentieren Sie auch, wie und seit wann die beanstandete Nutzung stattgefunden hat. Diese Unterlagen sind oft entscheidend dafür, ob die Forderung besteht.

06 — Beanstandete Nutzung prüfen
Prüfen Sie, wo die beanstandete Veröffentlichung überall zu finden ist, etwa auf der Website, in sozialen Netzwerken oder auf Marktplätzen. Ob Sie sie vorsorglich entfernen sollten, hängt vom Einzelfall ab (siehe „Soll ich die beanstandete Veröffentlichung löschen?“). Dokumentieren Sie den Zustand in jedem Fall vorher.

07 — Rechtlich prüfen lassen
Eine Abmahnung ist oft nur mit Fachkenntnis richtig einzuordnen: Wer ist Rechteinhaber, stimmt der Vorwurf, ist die Unterlassungserklärung zu weit gefasst, sind die Kosten korrekt berechnet? Eine anwaltliche Prüfung zeigt, welche Reaktion in Ihrem Fall rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

TYPISCHE ABMAHNUNGEN

Welche Abmahnung haben Sie erhalten?

01 — Urheberrechtliche Abmahnung
Vorgeworfen wird die unerlaubte Nutzung von Texten, Grafiken, Videos, Musik oder anderen geschützten Werken. Gefordert werden meist Unterlassung, Schadensersatz nach Lizenzanalogie und Anwaltskosten.

02 — Abmahnung wegen Bild- oder Fotonutzung
Fremde Fotos ohne Lizenz oder ohne Urhebernennung sind einer der häufigsten Abmahngründe, oft durch Bildagenturen oder spezialisierte Kanzleien. Die Schadensersatzforderungen orientieren sich häufig an der MFM-Tabelle, sind aber nicht immer in dieser Höhe berechtigt. Mehr dazu: Schreiben von KSP wegen Bildnutzung

03 — Markenrechtliche Abmahnung
Vorgeworfen wird eine Verwechslungsgefahr durch Namen, Logos, Produktbezeichnungen oder Domains. Hier geht es oft auch um Umbenennungen, Vernichtungs- und Auskunftsansprüche. Mehr dazu: Markenrechtliche Abmahnung erhalten – was tun?

04 — Wettbewerbsrechtliche Abmahnung
Abgemahnt wird zum Beispiel irreführende Werbung, fehlende Pflichtangaben im Online-Shop oder unzulässige Umweltwerbung, durch Mitbewerber oder Verbände. Für bestimmte Verstöße im Online-Handel sind die Kostenerstattung und die Vertragsstrafe gesetzlich eingeschränkt. Mehr dazu: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten

05 — Medien- und presserechtliche Abmahnung
Vorgeworfen wird die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, etwa durch Berichterstattung, Bewertungen, Kommentare oder Bildveröffentlichungen.

06 — Abmahnung im IT- und Internetrecht
Typisch sind Verstöße bei Impressum, Datenschutz, Software-Lizenzen oder Domains.

07 — Filesharing-Abmahnung
Anschlussinhabern wird vorgeworfen, über eine Tauschbörse Filme, Serien, Musik oder Spiele angeboten zu haben. Entscheidend sind hier oft die Fragen der Haftung als Anschlussinhaber und der Verjährung. Häufige Absender: Frommer Legal Abmahnung · CSR Abmahnung · Nimrod Abmahnung · Sarwari Abmahnung

08 — Musik auf Instagram und TikTok
Unternehmen, Selbstständige und Creator werden zunehmend wegen Musik in Social-Media-Beiträgen abgemahnt, häufig durch IPPC LAW. Mehr dazu: IPPC LAW Abmahnung erhalten – was tun?

DIE WICHTIGSTEN FRAGEN

Unterschreiben, zahlen, ignorieren?

Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nicht unbedingt in der vorgelegten Form. Ist die Abmahnung berechtigt, kann eine Unterlassungserklärung sinnvoll sein, um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Die beigefügte Erklärung geht aber häufig über das Notwendige hinaus. In vielen Fällen kommt eine modifizierte Unterlassungserklärung in Betracht: Sie räumt die Wiederholungsgefahr aus, ist aber enger gefasst und enthält kein Anerkenntnis der Kosten. Ist die Abmahnung unberechtigt, müssen Sie gar keine Erklärung abgeben.

Muss ich die Abmahnung bezahlen?
Nicht vorschnell. Anwaltskosten müssen nur erstattet werden, wenn die Abmahnung berechtigt ist, und der zugrunde gelegte Gegenstandswert ist nicht selten zu hoch. Bei urheberrechtlichen Abmahnungen gegen Privatpersonen ist er unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich gedeckelt (§ 97a Abs. 3 UrhG). Schadensersatz setzt in der Regel ein Verschulden voraus, und die angesetzten Tarife sind häufig streitig. Ob ein angebotener Pauschalbetrag wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich erst nach Prüfung der einzelnen Ansprüche beurteilen.

Was passiert, wenn ich die Abmahnung ignoriere?
Läuft die Frist ohne Reaktion ab, kann die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen, die das Gericht in Eilfällen auch ohne Ihre Anhörung erlassen kann, oder Klage erheben. Dann kommen Gerichts- und weitere Anwaltskosten hinzu. Auch eine unberechtigte Abmahnung sollten Sie deshalb nicht ignorieren. Eine begründete Zurückweisung und gegebenenfalls eine Schutzschrift können verhindern, dass ohne Ihre Argumente entschieden wird.

Wie lange habe ich Zeit, auf eine Abmahnung zu reagieren?
Eine einheitliche gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Frist setzt der Abmahnende selbst, teils nur wenige Tage. Eine zu kurz bemessene Frist macht die Abmahnung nicht unwirksam, sondern setzt in der Regel eine angemessene Frist in Gang. Verlassen Sie sich darauf nicht, sondern reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist oder vereinbaren Sie eine Verlängerung.

Soll ich die beanstandete Veröffentlichung löschen?
Oft ja, aber nicht unbedacht. Wer die Nutzung beendet, verhindert weitere Ansprüche. Die Löschung allein beseitigt aber weder bereits entstandene Ansprüche noch die Wiederholungsgefahr. Dokumentieren Sie deshalb zuerst den Zustand mit Screenshots, Datum und Fundstellen und prüfen Sie, wo der Inhalt überall abrufbar ist. Ob die Löschung sinnvoll ist, sollte zusammen mit der übrigen Reaktion entschieden werden.

PRÜFUNG UND KOSTEN

Was prüft ein Anwalt bei einer Abmahnung?

Die erste telefonische Einschätzung ist kostenlos.Bei der Prüfung gehen wir unter anderem diese Fragen durch: Ist der Abmahnende überhaupt Inhaber der Rechte? Stimmt der behauptete Sachverhalt? Liegt tatsächlich eine Rechtsverletzung vor, oder gibt es eine Lizenz oder eine andere Rechtfertigung? Sind Sie tatsächlich verantwortlich?

Außerdem prüfen wir, ob die vorformulierte Unterlassungserklärung zu weit gefasst oder die Vertragsstrafe zu hoch ist, ob Auskunfts- und Schadensersatzansprüche richtig berechnet sind, ob der Gegenstandswert angemessen ist und ob Ansprüche bereits verjährt sind. Am Ende steht die Frage, welche Reaktion in Ihrem Fall rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Die Kosten einer weitergehenden Prüfung und Vertretung hängen vom Umfang der Abmahnung und dem Bearbeitungsaufwand ab. Bevor Kosten entstehen, besprechen wir mit Ihnen, wie wir abrechnen. Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite zu den Kosten.

Häufige Fragen

Weitere Fragen zur Abmahnung.

01Ist die Abmahnung echt oder ein Betrugsversuch?

Es gibt gefälschte Abmahnungen, meist per E-Mail mit Zahlungsaufforderung auf ein ausländisches Konto oder mit Dateianhang. Prüfen Sie, ob die Kanzlei existiert und ob Bankverbindung und Kontaktdaten zu ihr passen. Im Zweifel öffnen Sie keine Anhänge und lassen das Schreiben prüfen.

02Soll ich selbst Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen?

Besser nicht ohne Vorbereitung. Spontane Anrufe oder Rechtfertigungen können als Einräumung gewertet werden. Eine abgestimmte schriftliche Reaktion ist in aller Regel der sicherere Weg.

03Kann ich eine Abmahnung zurückweisen?

Ja, wenn sie unberechtigt ist. Die Zurückweisung sollte begründet sein und rechtzeitig erfolgen. Je nach Fall kann zusätzlich eine Schutzschrift sinnvoll sein, damit ein Gericht vor einer einstweiligen Verfügung auch Ihre Argumente kennt.

04Was passiert, wenn die Abmahnung unberechtigt ist?

Dann müssen Sie weder eine Unterlassungserklärung abgeben noch zahlen. In bestimmten Fällen können Sie sogar die Kosten Ihrer eigenen Rechtsverteidigung vom Abmahnenden verlangen, etwa nach § 97a Abs. 4 UrhG oder § 13 Abs. 5 UWG.

05Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?

Eine selbst formulierte Erklärung, die die Wiederholungsgefahr ausräumt, aber auf das rechtlich Notwendige beschränkt ist. Sie enthält typischerweise keine Anerkennung von Kosten oder Schadensersatz und eine angemessene Vertragsstrafe.

06Ich habe die Unterlassungserklärung schon unterschrieben. Was nun?

Dann sind Sie in der Regel daran gebunden. Wichtig ist, dass Sie die übernommenen Pflichten genau einhalten, damit keine Vertragsstrafe fällig wird. Ob Zahlungsforderungen dennoch angreifbar sind, hängt vom Wortlaut der Erklärung ab und sollte geprüft werden.

07Muss ich die verlangte Auskunft erteilen?

Wenn ein Auskunftsanspruch besteht, ja. Die Auskunft sollte aber vollständig, richtig und nicht weiter als nötig sein, denn sie ist oft die Grundlage für die Berechnung des Schadensersatzes.

08Wann verjähren die Ansprüche aus einer Abmahnung?

Das hängt vom Rechtsgebiet ab. Im Urheber- und Markenrecht gilt meist die regelmäßige Verjährung von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Rechteinhaber von der Verletzung erfahren hat. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjähren dagegen schon nach sechs Monaten.

09Wer haftet, wenn eine Agentur oder ein Mitarbeiter das Bild eingebunden hat?

Gegenüber dem Rechteinhaber haftet in der Regel der Betreiber der Website oder des Accounts, also Ihr Unternehmen. Ob Sie die Kosten an Ihre Agentur oder einen Dienstleister weitergeben können, hängt von Ihrem Vertrag mit ihm ab.

IHRE ANSPRECHPARTNER

Abmahnung durch Fachanwälte prüfen lassen.

Wir kennen beide Seiten.Abmahnungen gehören zu unseren regelmäßigen Beratungsfällen. Wir vertreten sowohl Abgemahnte als auch Rechteinhaber und kennen daher die Argumentation beider Seiten.

Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht: Urheberrecht, Fotorecht, Filesharing, Medien- und Presserecht

Helen Vollprecht, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz: Markenrecht, Wettbewerbsrecht

Nico Werdermann, Fachanwalt für Informationstechnologierecht: IT-Recht, Datenschutz, Software

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Inhalt geprüft von Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht · Stand: 22.10.2026

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