Zum Inhalt springen
SIEVERS & KOLLEGEN Rechtsanwälte
  • Rechtsgebiete
    • Urheberrecht
    • Medien- und Presserecht
    • Fotorecht
    • Markenrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • IT-Recht
  • Kanzlei
    • Die Kanzlei
    • Anwälte
    • Florian Sievers
    • Helen Vollprecht
    • Nico Werdermann
  • Kosten
  • Blog
  • Kontakt
  • 030 32301590

Fachanwalt für IT-Recht in Berlin

IT-Recht.

Digitale Geschäftsmodelle.
Rechtssicher umgesetzt.

Wir beraten Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen zu Softwareverträgen, Datenschutz, E-Commerce und IT-Compliance und vertreten sie außergerichtlich und vor Gericht – bundesweit.

Mit uns sprechen →

SOFTWARE. DATEN. VERTRÄGE.

ÜBERBLICK

IT-Recht verbindet Technik, Verträge und Datenschutz

Digitale Projekte brauchen klare Verträge. Das IT-Recht ist eines der dynamischsten Rechtsgebiete der Gegenwart. Es verbindet Vertragsrecht, Datenschutzrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Telekommunikationsrecht und E-Commerce-Recht – überall dort, wo Informationstechnologie und digitale Geschäftsprozesse ins Spiel kommen.

Als Fachanwalt für IT-Recht in Berlin berät und vertritt Rechtsanwalt Nico Werdermann Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen bundesweit bei allen rechtlichen Fragen rund um Software, Daten und digitale Geschäftsmodelle – außergerichtlich wie vor Gericht.

Europäische Vorgaben zu Datenschutz, Verbraucherschutz und digitalen Diensten machen das IT-Recht zu einer hochkomplexen Materie. Spezialisierte Beratung hilft, Risiken früh zu erkennen und digitale Projekte rechtssicher umzusetzen.

UNSERE LEISTUNGEN

IT-Recht in der Praxis.

01 — Software & Lizenzen
Softwareentwicklung, Softwareüberlassung, Lizenzverträge und der Schutz von Programmen nach dem Urheberrecht.

02 — IT-Verträge & Projekte
Webdesign-, SaaS-, Wartungs-, Outsourcing- und Providerverträge sowie Escrow-Vereinbarungen.

03 — Datenschutz & DSGVO
Datenschutzkonzepte, Datenschutzerklärungen und datenschutzkonforme Nutzung von Marketing und Social Media.

04 — E-Commerce & Onlineshops
AGB, Widerrufsbelehrung, Informationspflichten und Impressum für einen rechtssicheren Onlinehandel.

05 — Domain- & Internetrecht
Domainverträge, Domainstreitigkeiten und rechtliche Fragen rund um Internetauftritte.

06 — IT-Sicherheit & Compliance
Rechtliche Risikominimierung, IT-Compliance und IT-Due-Diligence bei Transaktionen.

WAS WIR FÜR SIE TUN

Vom Vertrag bis zum Verfahren.

01 — Vertragsgestaltung
Entwurf und Prüfung von IT-, Software- und Dienstleistungsverträgen.

02 — Rechtstexte für Website & Shop
AGB, Impressum, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung aus einer Hand.

03 — Datenschutzberatung
Umsetzung der DSGVO im Unternehmen – praxisnah und mit Augenmaß.

04 — Durchsetzung & Abwehr
Vorgehen bei Softwareverletzungen, Spam und Abmahnungen – in beide Richtungen.

05 — Gerichtliche Vertretung
Vertretung in IT-rechtlichen Streitigkeiten vor den Gerichten bundesweit.

Laptop und Mappe mit Schloss-Symbol auf einem Kanzleischreibtisch, im Hintergrund der Berliner Fernsehturm

FÜR WEN WIR TÄTIG SIND

Digitale Projekte brauchen
eine sichere Grundlage.

Wir beraten Unternehmen und Personen, deren Geschäft auf Software, Daten und digitalen Diensten aufbaut.

01

Unternehmen & Mittelstand

IT-Verträge, Datenschutz und Compliance für Unternehmen, deren Abläufe zunehmend digital werden.

02

Softwarehäuser & Entwickler

Entwicklungs- und Lizenzverträge sowie der Schutz eigener Software gegen unberechtigte Nutzung.

03

Onlinehändler & Plattformen

Rechtssichere Shops, Rechtstexte und Prozesse im elektronischen Geschäftsverkehr.

04

Agenturen & Start-ups

Webdesign- und Dienstleistungsverträge, digitale Geschäftsmodelle und Datenschutz von Anfang an.

WISSEN & ORIENTIERUNG

IT-Recht.
Die wichtigsten Fragen.

Von der Softwareentwicklung bis zur Datenschutzerklärung: Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns in der IT-rechtlichen Praxis am häufigsten gestellt werden.

01 Was umfasst das IT-Recht?

Das IT-Recht ist kein eigenes Gesetzbuch, sondern ein Querschnittsgebiet. Es umfasst alle rechtlichen Fragen, die sich aus Informationstechnologie und digitalen Geschäftsprozessen ergeben, insbesondere:

  • Verträge über IT-Leistungen und Software,
  • Datenschutz und Datennutzung,
  • Onlinehandel und E-Commerce,
  • Schutz und Nutzung von Software,
  • IT-Sicherheit und Compliance,
  • Domainrecht und Internetauftritte,
  • Telekommunikations- und Providerverträge.
02 Wann brauche ich einen Fachanwalt für IT-Recht?

Der Titel „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“, kurz Fachanwalt für IT-Recht, wird von der Rechtsanwaltskammer nur verliehen, wenn besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einer Vielzahl von Fällen nachgewiesen sind. Er muss zudem durch regelmäßige Fortbildung aufrechterhalten werden.

Sinnvoll ist ein Fachanwalt immer dann, wenn technische und rechtliche Fragen zusammentreffen: bei IT-Projekten und Softwareverträgen, bei Datenschutzfragen, bei Streit über mangelhafte Software oder bei Abmahnungen im Onlinehandel.

03 Welcher Anwalt hilft bei IT-Verträgen?

IT-Verträge sind die Grundlage fast jedes digitalen Projekts. Unklare Leistungsbeschreibungen, fehlende Regelungen zu Abnahme, Nutzungsrechten oder Haftung führen später häufig zu Streit. Ein auf IT-Recht spezialisierter Anwalt gestaltet und prüft insbesondere:

  • Softwareentwicklungs- und Webdesignverträge,
  • Softwareüberlassungs-, Lizenz- und SaaS-Verträge,
  • Wartungs- und Supportverträge,
  • Outsourcing- und Providerverträge,
  • Escrow-Vereinbarungen zur Hinterlegung des Quellcodes.
04 Wie ist Software rechtlich geschützt?

Computerprogramme sind nach den §§ 69a ff. UrhG urheberrechtlich geschützt. Geschützt ist die konkrete Programmierung, nicht die zugrunde liegende Idee.

Wem gehören die Rechte?

Programmieren Angestellte in Erfüllung ihrer Aufgaben, stehen die wirtschaftlichen Nutzungsrechte grundsätzlich dem Arbeitgeber zu. Bei freien Entwicklern und Agenturen ist das anders: Hier erhält der Auftraggeber nur die Rechte, die ihm vertraglich eingeräumt werden. Eine klare Regelung zur Rechteübertragung ist deshalb unverzichtbar.

05 Was muss ein rechtssicherer Onlineshop beachten?

Betreiber von Onlineshops müssen zahlreiche Vorgaben erfüllen, insbesondere bei:

  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • Widerrufsbelehrung und Informationspflichten gegenüber Verbrauchern,
  • Impressum nach dem Digitale-Dienste-Gesetz,
  • Datenschutzerklärung,
  • wettbewerbsrechtlichen Vorgaben, etwa bei Preisangaben.

Fehlerhafte Rechtstexte können Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände auslösen. Eine professionelle Prüfung und Gestaltung senkt dieses Risiko deutlich.

06 Wer berät Unternehmen bei Datenschutz und DSGVO?

Sobald personenbezogene Daten erhoben oder verarbeitet werden, gelten die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Verstöße können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen, dazu Schadensersatzansprüche Betroffener und Abmahnungen.

Wir beraten insbesondere zu:

  • Datenschutzkonzepten für Unternehmen,
  • Datenschutzerklärungen für Websites und Onlineshops,
  • Social Media und Online-Marketing,
  • Datenschutz bei digitalen Dienstleistungen,
  • IT-Sicherheit und IT-Compliance.
07 Was gilt bei E-Mail-Werbung und Direktmarketing?

Werbung per E-Mail ist grundsätzlich nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers zulässig. Eine eng begrenzte Ausnahme gilt für Bestandskunden, die ähnliche Waren oder Dienstleistungen bereits gekauft haben und der Nutzung ihrer Adresse nicht widersprochen haben.

Unerlaubte Werbe-E-Mails können Unterlassungsansprüche und Abmahnungen auslösen. Wir beraten Versender zu rechtssicheren Newsletter-Prozessen und vertreten Empfänger, die sich gegen Spam wehren möchten.

08 Was ist eine Escrow-Vereinbarung?

Bei einer Escrow-Vereinbarung wird der Quellcode einer Software bei einer neutralen Hinterlegungsstelle verwahrt. Fällt der Hersteller aus, etwa durch Insolvenz, oder stellt er Wartung und Weiterentwicklung ein, kann der Anwender den Quellcode herausverlangen und die Software weiter betreiben.

Für Unternehmen, deren Geschäftsbetrieb von einer individuellen Software abhängt, ist das eine wichtige Absicherung.

09 Wie lassen sich Streitigkeiten um Domains lösen?

Wird eine Domain registriert, die Ihren Namen, Ihre Marke oder Ihr Unternehmenskennzeichen enthält, kommen Ansprüche aus Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht in Betracht.

Bei .de-Domains lässt sich über einen sogenannten Dispute-Eintrag bei der DENIC verhindern, dass die Domain während der Auseinandersetzung an Dritte übertragen wird. Wir prüfen, welche Ansprüche bestehen und wie sie sich am schnellsten durchsetzen lassen.

10 Was müssen Unternehmen beim Einsatz von KI beachten?

Beim Einsatz künstlicher Intelligenz treffen gleich mehrere Rechtsgebiete aufeinander: die europäische KI-Verordnung, Datenschutz, Urheberrecht und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Unternehmen sollten klare interne Regeln festlegen: Welche Werkzeuge sind freigegeben, welche Daten dürfen eingegeben werden, und wer prüft die Ergebnisse? Wir unterstützen bei KI-Richtlinien, Verträgen mit KI-Anbietern und der Einordnung der Pflichten nach der KI-Verordnung.

Inhalt geprüft von Nico Werdermann, Fachanwalt für Informationstechnologierecht · Stand: 28.09.2026

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Sprechen wir über
Ihr Anliegen.

Sie möchten Rechte durchsetzen, eine Nutzung rechtlich prüfen lassen oder sich gegen Ansprüche verteidigen? Wir beraten Sie persönlich und bundesweit.

030 32301590 ANFRAGE SCHREIBEN →
4,7 bei Google (43 Bewertungen) 4,9 bei anwalt.de (156 Bewertungen)
Sievers & KollegenRechtsanwälte

Fachkanzlei für Urheber- und Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht.

Olympische Straße 10
14052 Berlin
030 32301590
info@sievers-kollegen.de

Kanzlei

  • Die Kanzlei
  • Anwälte
  • Florian Sievers
  • Helen Vollprecht
  • Nico Werdermann

Rechtsgebiete

  • Urheberrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Fotorecht
  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • IT-Recht
  • Abmahnung erhalten
  • IPPC LAW Abmahnung

Information

  • Kosten
  • Blog
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2026 Sievers & Kollegen

Berlin · bundesweit tätig