030 323 015 90 030 323 015 911 info@sievers-kollegen.de Mo - Fr : 08:00 - 21:00 | Sa – So : 10:00 - 18:00
×
IT-Recht

IT-Recht

Fachanwalt für IT-Recht in Berlin – bundesweite Vertretung

Das IT-Recht umfasst durch die zunehmende Medienkonvergenz einen Querschnitt vieler verschiedener Rechtsgebiete, die für den Einsatz von Informationstechnologien Bedeutung haben. Aufgrund der rasanten medialen Entwicklung hat sich das IT-Recht als eigenständige Rechtsmaterie herausgebildet und entwickelt sich zwangsläufig ständig weiter.

Weitläufige Vorgaben auf Ebene der EU zu Fragen des Verbraucherschutzes, des Datenschutzes und des Rechts des elektronischen Geschäftsverkehrs, sowie wegweisende Rechtsprechung des EUGH, machen das IT-Recht zu einer komplexen Rechtsmaterie, für die hochspezialisierte Rechtsanwälte erforderlich sind.

IT-Recht kann sowohl zwischen Privaten bei aller Art von Vertragsabschlüssen oder Rechtsverletzungen wie auch im öffentlichen Bereich, etwa bei der Vergabe von IT-Leistungen durch die öffentliche Hand oder im Bereich des IT-Strafrechts, eine Rolle spielen.

Ein zentrales Thema ist das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce) inklusive Fernabsatzrecht. Insbesondere die Gestaltung von Widerrufsbelehrungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Onlinehändler ist häufiges Streitthema und sollte daher professionell erfolgen, um kostspielige Abmahnungen von Mitbewerbern und Verbänden zu vermeiden.

Kernthema des IT-Rechts ist ferner der rechtliche Schutz von Software, also Fragen zum Urheberschutz von Software und anderen digitalen Werken, die eine große Rolle spielen, wenn Rechte übertragen werden, Software in Arbeits- und Dienstverhältnissen hergestellt wird oder Rechtsverletzungen erfolgt sind.

Eine sehr wichtige Rolle im IT-Recht spielt das Datenschutzrecht, das stets bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten relevant ist und vielfach in der Praxis unterschätzt wird. So sind beim Einsatz von Social Media wie facebook, twitter, google+ und Co. zu Marketingzwecken und allgemein bei Werbung und Information auf elektronischem Wege zahlreiche Spielregeln zu beachten. Hier eröffnet sich rechtlich ein weites Feld, an das sich Fragen nach IT-Sicherheit und IT-Compliance anschließen.

IT-Recht umfasst darüber hinaus Fragen zum Immaterialgüterrecht, zum Domainrecht, zur Softwareerstellung und -überlassung, Escrow und Outcorcing, sowie das Recht der Telekommunikationsdienste, Providerverträge und Telemedien.

Als Fachanwalt für IT-Recht vertritt Herr Rechtsanwalt Plöhn Sie außergerichtlich und gerichtlich kompetent in Angelegenheiten mit IT-Bezug. Lassen Sie sich beraten.


Kompetenzen im IT-Recht

  • Gestaltung rechtssicherer Onlineshops
  • Erstelltung abmahnsicherer AGB für Onlineshops
  • Kontinuierlicher Updateservice
  • Impressums- und Datenschutzerklärungen
  • Webdesignverträge
  • Direktmarkting, Spam und Spamfilter
  • Outsourcing, Due Diligence
  • Domainverträge
  • IT-Compliance
  • Internetsystemverträge
  • Softwareverträge (Softwareerstellung, Softwareüberlassung, Softwarepflege, Softwaremiete)
  • Hardwareverträge (Hardwarekauf, Hardwaremiete, Hardwareleasing, Hardwarevertrieb, Hardwarewartung)
  • Lizenzverträge im IT-Recht
  • Auftragsdatenverarbeitung im IT-Recht

Sie suchen einen Rechtsanwalt
für IT-Recht in Berlin bzw.
bundesweit?

Gerne beraten wir Sie rund um das Thema IT-Recht. In unserer Kanzlei beschäftigt sich Rechtsanwalt Herr Plöhn als Fachanwalt für IT-Recht mit allen Fragestellungen rund um das IT-Recht. Gerne können Sie unter der Telefonnummer 030 323 015 90 Kontakt mit uns aufnehmen. Der Erstkontakt ist dabei immer kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

BLOG | IT Recht

Ausgezeichnet.org