Vergütung

Vergütung und Kosten unserer Kanzlei.

Sie kennen die Kosten, bevor wir tätig werden.

Die Vergütung unserer anwaltlichen Tätigkeit richtet sich in den meisten Fällen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das RVG sieht gesetzlich geregelte Gebühren vor, deren Höhe sich insbesondere nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert richtet.

Uns ist wichtig, dass Sie die voraussichtlich entstehenden Kosten kennen, bevor wir für Sie tätig werden. Deshalb informieren wir Sie bereits zu Beginn des Mandats über die Art der Vergütung und beantworten gerne Ihre Fragen zu den anfallenden Gebühren.

Abrechnung

Drei Wege der Vergütung.

01 — Gesetzliche Vergütung nach dem RVG
In den meisten Fällen richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und bemessen sich insbesondere nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert.

02 — Pauschalhonorar
In geeigneten Fällen kann anstelle einer Abrechnung nach dem RVG ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Das gibt Ihnen bereits zu Beginn des Mandats Klarheit über die Kosten. Ob eine Pauschalvergütung möglich und sinnvoll ist, prüfen wir im Einzelfall.

03 — Stundensatz
Für bestimmte Mandate – insbesondere bei umfangreichen oder besonders komplexen Angelegenheiten – kann eine Abrechnung nach Stundensatz erfolgen. Eine solche Vergütungsvereinbarung wird vor Mandatsbeginn mit Ihnen besprochen und schriftlich vereinbart.

Erstberatung

Abmahnung erhalten?

Die erste telefonische Einschätzung ist kostenlos.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an. So können Sie sich zunächst unverbindlich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren und erhalten eine erste telefonische Einschätzung Ihres Falls.

In allen anderen Angelegenheiten erfolgt die Vergütung der Erstberatung grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

Rechtsschutzversicherung: Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und der Fall vom Versicherungsschutz umfasst ist, übernimmt die Versicherung häufig die Anwaltskosten ganz oder teilweise. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einholung einer Deckungszusage.

Was nach einer Abmahnung jetzt wichtig ist, lesen Sie auf unserer Seite Abmahnung erhalten – was tun?

030 32301590 anrufen

Häufige Fragen

Fragen zu Kosten und Gebühren.

01 Was ist der Gegenstandswert?

Der Gegenstandswert (auch Streitwert genannt, soweit ein gerichtliches Verfahren betroffen ist) ist der finanzielle Wert einer rechtlichen Angelegenheit. Er dient in vielen Fällen als Grundlage für die Berechnung der gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie – insbesondere bei gerichtlichen Verfahren – der Gerichtsgebühren.

Der Gegenstandswert entspricht jedoch nicht zwangsläufig dem Betrag, den Sie am Ende erhalten oder zahlen müssen. Er ist vielmehr eine gesetzlich festgelegte Berechnungsgröße für die Gebühren.

  • Forderung über 10.000 Euro: Der Gegenstandswert beträgt in der Regel 10.000 Euro.
  • Unterlassungsansprüche oder Abmahnungen: Der Gegenstandswert wird nach der Bedeutung und dem wirtschaftlichen Interesse des Einzelfalls bestimmt und kann je nach Sachverhalt erheblich variieren.

Gerne informieren wir Sie bereits zu Beginn des Mandats darüber, welcher Gegenstandswert voraussichtlich zugrunde gelegt wird und welche Auswirkungen dies auf die entstehenden Kosten hat.

02 Wie hoch sind die Gerichtskosten?

Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und hängt in der Regel vom Streitwert des Verfahrens ab. Je höher der Streitwert, desto höher sind grundsätzlich auch die Gerichtsgebühren.

Wie hoch die Kosten im Einzelfall ausfallen, lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Maßgeblich sind insbesondere:

  • der Gegenstandswert des Verfahrens,
  • die Art des gerichtlichen Verfahrens,
  • die Anzahl der anfallenden Gerichtsgebühren nach dem GKG.

Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens informieren wir Sie selbstverständlich über die voraussichtlich entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten sowie über das Kostenrisiko.

03 Was bedeutet „Kosten des Rechtsstreits“?

Mit den Kosten des Rechtsstreits sind alle Kosten gemeint, die im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren entstehen. Dazu gehören insbesondere:

  • Gerichtskosten, also die Gebühren des Gerichts und gegebenenfalls weitere gerichtliche Auslagen,
  • Anwaltskosten der eigenen Rechtsanwältin oder des eigenen Rechtsanwalts,
  • Kosten der gegnerischen anwaltlichen Vertretung, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften zu erstatten sind,
  • weitere notwendige Kosten, die im Verfahren entstehen können, beispielsweise Sachverständigenkosten, Zeugenentschädigungen oder Kosten für Übersetzungen.
04 Wer trägt die Kosten eines Gerichtsverfahrens?

In vielen zivilrechtlichen Verfahren gilt der Grundsatz: Die unterliegende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits. Sie muss also neben den eigenen Kosten auch die Gerichtskosten und die notwendigen Kosten der obsiegenden Gegenseite übernehmen. Gewinnt jede Partei nur teilweise, werden die Kosten in der Regel entsprechend der Erfolgsquote aufgeteilt.

In bestimmten Verfahren gelten besondere gesetzliche Kostenregelungen. Gerne erläutern wir Ihnen, welche Vorschriften auf Ihren Fall Anwendung finden.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese – je nach Versicherungsvertrag – häufig auch die Gerichtskosten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einholung einer Deckungszusage.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Sprechen wir über
Ihr Anliegen.

Sie möchten Rechte durchsetzen, eine Nutzung rechtlich prüfen lassen oder sich gegen Ansprüche verteidigen? Wir beraten Sie persönlich und bundesweit.