Wenn Sie auf diese Seite gestoßen sind, werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte aus Berlin bekommen haben. Die Abmahnungen der Rechtsanwälte Fredrik Bockslaff und Jacob Scheffen werden „wegen Urheberrechtsverletzung“ – wie es in der Betreffzeile heißt – ausgesprochen. Die Abmahnungen der Kanzleien von NIMROD betreffen vor allem Computerspiele. Im Auftrag verschiedener Rechteinhaber, wie z.B. der Astragon Sales & Service GmbH oder der rondomedia marketing & Vertriebs GmbH werden betroffene Anschlussinhaber aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Betrag – in der Regel in Höhe von 850 EUR – zu bezahlen. Bei Abmahnungen der NIMROD Rechtsanwälte gilt das, was bei allen anderen Filesharing-Abmahnungen auch gilt:
Nicht ungeprüft unterschreiben und zahlen!
Unsere Rechtsanwälte verteidigen gegen Filesharing-Abmahnungen seit gut einem Jahrzehnt und haben in dieser Zeit mehr als 18.000 Filesharingfälle bearbeitet. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben eines deutlich gezeigt: In vielen Fällen besteht gegen den jeweils in Anspruch genommenen Anschlussinhaber weder ein Unterlassungsanspruch, noch irgendwelche Zahlungsansprüche. Daher gilt auch bei Abmahnungen der NIMROD Rechtsanwälte:
Lassen Sie sich vom Fachanwalt beraten und vermeiden Sie kostspielige Fehler!
Grundsätzlich gilt: Vermeiden Sie ein kostspieliges Gerichtsverfahren, indem Sie die Abmahnung nicht ignorieren und gesetzte Fristen nicht verstreichen lassen. In urheberrechtlichen Abmahnungen werden meist Minimalfristen von nur 7 Tagen gesetzt. Diese kurzen Fristen erscheinen im Vergleich zu Fristen in anderen Rechtsgebieten kurz, werden aber von Gerichts als angemessen erachtet. Natürlich spekulieren viele Abmahner darauf, dass Betroffene allein aufgrund des Fristendrucks keinen rechtlichen Beistand konsultieren und möglichst genau das machen, wovon wir in unserer täglichen Praxis immer wieder abraten: Von der ungeprüften Unterzeichnung von Unterlassungserklärungen und Zahlungsverpflichtungen.
Wenn Sie die Abmahnung hingegen einfach ignorieren, laufen Sie Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch im Wege einer einstweiligen Verfügung geltend gemacht wird. Die Streitwert in solchen Verfahren werden auch heute noch häufig mit bis zu 50.000 EUR angesetzt. Die finanziellen Folgen solcher Prozesse sind bemerkenswert.
Betroffen sollten daher Ruhe bewahren und sich von einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht beraten lassen. Wir haben in den letzten Jahren unzählige Abmahnungen der NIMROD Rechtsanwälte verteidigt – gerichtlich, wie außergerichtlich. Wir prüfen Ihren individuellen Fall auf Herz und Nieren. Denn im Gegensatz zu den immer gleichen Abmahnungen der NIMROD Rechtsanwälte ist der jeweils zugrunde liegende Fall eben doch individuell und erfordert auch ein individuelles Vorgehen.
Nutzen Sie unseren Service einer garantiert kostenlosen Ersteinschätzung. Unsere Fachanwälte für Urheberrecht können Ihnen meist schon im Rahmen dieser Ersteinschätzung sagen, ob sich ein Vorgehen gegen Ihre Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte lohnt. Im Falle einer Beauftragung unserer Fachanwälte arbeiten wir mit fairen Pauschalpreisen ohne versteckte Kosten.
In den Abmahungen der NIMRO Rechtsanwälte werden im Wesentlichen drei Ansprüche geltend gemacht: Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.
Den Abmahnungen der NIMROD Rechtsanwälte liegt ein „Unterlassungsvertrag und Vergleich“ bei. Dieser sollte auf keinem Fall – egal welche Konstellation der Abmahnung zugrunde liegt – unterschrieben werden. Es wäre die denkbar schlechteste (und teuerste) Lösung für Ihren Fall.
Um es schon an dieser Stelle ganz klar zu sagen: Es gibt keinen Anspruch von NIMROD, den „Vergleich“ zu unterschreiben!
Wenn eine eingehende Prüfung Ihrer Nimrod Abmahnung ergeben sollte, dass um die Abgabe einer Unterlassungserklärung kein Weg herum führt, dann kann und sollte eine individuelle Erklärung gefertigt werden, die nicht einen Deut mehr verspricht und sich auf den tatsächlichen Tatbeitrag beschränkt. Keiner will sich mehr verpflichten, als er unbedingt muss.
Gleiches gilt für die Zahlungsansprüche. Auch diese müssen individuell geprüft werden. Wichtig ist vor allem die Differenzierung zwischen Täter und dem sog. Störer, denn nur gegenüber dem Täter besteht ein Schadensersatzanspruch, nicht aber gegenüber dem Störer! Eine wesentliche Unterscheidung, die eben auch schon beim Abfassen einer etwaigen Unterlassungserklärung berücksichtigt werden muss. Schon aus diesem Grund darf nicht einfach blind die den Abmahnungen der NIMROD Rechtsanwälte beiliegende Unterlassungserklärng unterzeichnet werden.
In den Abmahnungen der NIMROD Rechtsanwälte wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten, sowie ein pauschaler Schadensersatzbetrag gefordert. Beider Forderungen zusammen sollten meist mit der Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 850,00 EUR abgegolten sein. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht aber keinesfall „automatisch“;
Nur der „Täter“ haftet auf Schadensersatz nicht der Störer!
Wer also nicht selbst täterschaftlich für den Down- und den damit einhergehenden Upload des jeweiligen Computerspiels haftet, ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Selbst wenn im konkreten Fall die Grundsätze der sog. „Störerhaftung“ greifen sollten, nach denen der Anschlussinhaber ausnahmsweise für etwaige Download durch Dritte (Kinder, Ehegatten, Mitbewohner, Untermieter, Freunde etc) haftet, würde dies nur zu einer Verpflichtung der Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten führen, aber eben nicht zum Schadensersatz. Die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten sind allerdings (im Falle der Störerhaftung) auf 124,00 EUR gesetzlich begrenzt.
Es macht also einen ganz erheblichen Unterschied aus, ob der von NIMROD in Anspruch genommene Anschlussinhaber selbst geladen hat oder eben nur Inhaber des Internetanschlusses ist, über den möglicherweise Dritte etwas geladen haben. Dieser Umstand muss sich – wie oben geschildert – auch in der Unterlassungserklärung ausdrücken. Es ist elementar wichtig, ob der Anschlussinhaber als Täter oder Störer (oder auch gar nicht) haftet.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte erhalten haben, setzten Sie sich mit uns in Verbindung. Schon unsere garantiert kostenlose Ersteinschätzung erfolgt durch einen Fachanwalt für Urheberrecht. Sie befinden sich von Anfang an in den besten Händen. Unsere Kanzlei hat in dem vergangenen Jahrzehnt über 18.000 Filesharing-Abmahnungen bearbeitet, viele davon kamen von den NIMROD Rechtsanwälten. Wir kennen sowohl die inzwischen umfangreiche höchstrichterliche Rechtsprechung zum Filesharing bestens, als auch das spezielle Vorgehen der NIMROD Rechtsanwälte.
Senden Sie uns Ihre Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte vorab per Mail oder Fax und rufen Sie uns unter 030 / 323 015 90 an.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
7Sixty Games
Amselfilm Productions GmbH & Co. KG (Erste Abmahnung von der Rechtsanwaltskanzlei NIMROD-Bockslaff Scheffen am 28.09.2012)
astragon Software GmbH
Baseprotect GmbH
Black Forest Games
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Halycon Media GmbH & Co. KG
Rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH
Airport Tower Simulator 2012 (astragon Software GmbH)
Baumaschinensimulator 2012 (astragon Software GmbH)
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Czarny Czwartek (Baseprotect GmbH)
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Euro Truck Simulator 2 (rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH)
Euro Truck Simulator 2012 (rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH)
Flughafen-Feuerwehr-Simulator (rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH)
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Landwirtschafts-Simulator 2011 (astragon Software GmbH)
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Stronhold3 (7Sixty Games)
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Truck-Simulator World-Edition (rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH)
Worms Revolution (rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH)