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Medienrecht und Presserecht

Medienrecht und Presserecht

Rechtsanwaltskanzlei für Medienrecht und Presserecht in Berlin

Meinungs- und Pressefreiheit sind in Deutschland selbstverständlich; Dass Sie sich aber deswegen nicht alles gefallen lassen müssen, ebenfalls. Verletzungen Ihrer Privat- und Intimsphäre, Beleidigungen, Schmähungen und unwahre Tatsachen bezüglich Ihrer Person oder Ihres Unternehmens müssen Sie nicht hinnehmen. Sie können sich wehren! Unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht helfen Ihnen dabei. Zwar hat unsere Fachanwaltskanzlei für Medienrecht ihren Sitz in der Medienhauptstand Berlin – gleichwohl vertreten wir Sie im Medien- und Presserecht aber bundesweit.

Das Presserecht regelt das natürliche Spannungsfeld zwischen den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen und dem Recht der Presse- und Meinungsfreiheit. Denn Meinungs- und Pressefreiheit gelten keineswegs uneingeschränkt; Vielmehr finden sie ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“, wie es in Art. 5 Abs.2 GG heißt.

Die Frage, wann Wort- und Bildberichterstattung noch von der allgemeinen Pressefreiheit des Art.5 Abs.1 GG gedeckt ist und wann in unzulässiger und nicht hinnehmbarer Art in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des jeweils von der Wort- und Bildberichterstattung Betroffenen eingreift, ist häufig der Kern juristischer Auseinandersetzungen im Presserecht. Besonderes Augenmerk im Bereich des Presserechts ist dabei auf die Boulevardpresse zu legen. Die Diffamierung durch Unwahrheiten, Halbwahrheiten und Gerüchte ist hier oft hingenommenes Kalkül zur Gewinnoptimierung, die sich Betroffene nicht gefallen lassen müssen.

Wir sind in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich gegen die großen, typischen Vertreter der Boulevardpresse vorgegangen. Da bewusst in Kauf genommene Persönlichkeitsrechtsverletzungen aber oft Teil des „Geschäftsmodells“ sind, können presserechtliche Streitigkeiten oft nur schwer außergerichtlich beigelegt werden. Häufig müssen sich Betroffene auf gerichtliche Weiterungen einstellen, um zu ihrem Recht zu kommen. Ein Trostpflaster ist insofern, dass solche Verfahren – anders als beispielsweise urheberrechtlichen Verfahren – fast immer von der Rechtschutzversicherung abgedeckt sind.

Nicht minder praxisrelevant sind die durch das digitale Zeitalter hervorgebrachten sog. Shitstorms im Internet. Betroffene sehen sich hier häufig einem hemmungslos drauflosschreibenden Mob ausgeliefert, der das Internet als rechtsfreien Raum betrachten. Auch hier muss diffamierende „Berichterstattung“ – etwa durch Veröffentlichen privater Geheimnisse oder peinlicher oder intimer Fotoaufnahmen – nicht hingenommen werden, zumal die negativen, oft dauerhaften Folgen das Ansehen des Betroffenen massiv beeinträchtigen können. Gerade hier wird das Bedürfnis nach schnellem und effektivem Rechtschutz deutlich.

Das Presserecht bietet hierzu
Ansprüche auf Beseitigung, Gegendarstellung, Unterlassung, Widerruf und Schadenersatz.
Bei besonders intensiven Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht stehen den Betroffen neben strafrechtliche Ansprüche auch Ansprüche auf Schmerzensgeld zur Seite.

Im Rahmen des Presserechts überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit von Wort- und Bildbeiträgen, sowohl in der Printpresse, als auch in der Online-Presse. Wir wahren Ihre Ansprüche bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch rechtsverletzende Äußerungen und/oder Bildberichterstattung. Wir gehen gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen in Bewertungsportalen, facebook, google+ etc. vor.


Kompetenzen im Medien- und Presserecht

  • Beseitigungsansprüche bzw. Löschungsansprüche im Presserecht
  • Unterlassungsanspruch im Presserecht
  • Presserechtlicher Anspruch auf Gegendarstellung
  • Ansprüche auf Widerruf im Presserecht
  • Abmahnungen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Print- und Onlinemedien
  • Bewertungsportale: Vorgehen gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen
  • Durchsetzung strafrechtlicher Ansprüche im Bereich des Presserechts, wie z.B. bei Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede oder Kreditgefährdung
  • Gerichtliche Durchsetzung Ihre Rechte bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Print- und Onlinemedien, insbesondere Erwirken von einstweiligen Verfügungen
  • Unterlassungsprozesse und Durchsetzung Schadensersatzansprüchen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Beratung und Vertretung vom Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
  • Erste Schritte binnen 24 Stunden
  • Kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Medienrecht und Presserecht in Berlin?

Unsere Fachanwälte für Urheber-und Medienrecht haben sich auf das Presserecht spezialisiert. Wir unterstützen Sie in allen Fragen des Presserechts. Dabei verfolgen wir die Ansprüche unserer Mandanten aufgrund falscher oder tendenziöser Berichterstattung nachhaltig, gewissenhaft und vor allem schnell.

Gerade eine schnelle Bearbeitung ist aufgrund tagesaktueller Berichterstattung dringend erforderlich. Erste Schritte bei presserechtlichen Mandanten erfolgen daher bei uns in der Regel binnen 24 Stunden nach Auftragserteilung.

Wenn auch Sie von diffamierender Berichterstattung im Bereich des Presserechts betroffen sind, nehmen Sie Kontakt zu uns auf, entweder telefonisch unter 030 323 015 90 oder schriftlich an info@sievers-kollegen.de. Bereits die Ersteinschätzung erfolgt durch einen Fachanwalt und ist immer kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf bzw. auf Ihre E-Mail.

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