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Abmahnung Burberry Limited

Burberry

Unserer Kanzlei wurde heute eine markenrechtliche Abmahnung der Burberry Limited aus London, Großbritannien zur Prüfung vorgelegt. Die CBH Rechtsanwälte – Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner – aus Hamburg machen in der Abmahnung für die Burberry Limited Markenrechtsverletzungen an dem berühmten „Burberry-Check“ geltend.

Was wird in der Abmahnung der Burberry Limited vorgeworfen?

Laut den CBH Rechtsanwälten vertreibt die Burberry Limited „hochwertige Bekleidungsstücke aller Art, Lederwaren, Schuhe und vielfältige Accessoires“, wobei „Schals und/oder (Hals-)Tücher“ in dem allgemein bekannten „Burberry-Check“ angeblich einen Schwerpunkt im Produktportfolio der Burberry Limited bilden. Das „Burberry-Check“ ist markenrechtlich geschützt, unter anderem durch die Unionsmarke 000 377 580 (siehe Artikelbild).
Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung der Burberry Limited vorgeworfen, Schals und Halstücher vertrieben zu haben, die das geschützte Burberry-Check „in hochgradig verwechselbarer Weise“ übernehmen würden, aber weder von der Burberry Limited selbst, noch mit deren Zustimmung hergestellt worden seien. Mithin soll unsere Mandantschaft Fälschungen vertreiben haben. Dies stelle eine Markenrechtsverletzung n Gestalt des Art. 9 Abs.2 lit. B) UMV dar. Aufgrund des hohen Bekanntheitsgrades als Luxusartikel liege außerdem sei der Tatbestand der unlauteren Rufausbeutung i.S.d. Art.9 Abs.2 lit. c) UMV vor. Schließlich sei in wettbewerbsrechtliche Hinsicht auch der lauterkeitsrechtliche Nachahmungsschutz im Sinne der §§ 3,4 Nr.9 Lit. A) und b) UWG zu beanstanden.

Was wird in Abmahnung der Burberry Limited gefordert?

In der Abmahnung der Burberry Limited fordern die CBH Rechtsanwälte zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die CBH Rechtsanwälte machen in der Burberry-Abmahnung aber deutlich, dass neben dem Unterlassungsanspruch noch weitere Ansprüche bestehen, so ein Auskunftsanspruch, ein Herausgabeanspruch und natürlich ein Schadensersatzanspruch.

Der Unterlassungsanspruch in der Abmahnung der Burberry Limited

Der Abmahnung der Burberry Limited liegt eine von den CBH Rechtsanwälten vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Obwohl es auf der Hand liegt, es gilt: NICHT UNTERSCHREIBEN!
Die von den CBH Rechtsanwälten vorformulierte Unterlassungserklärung ist natürlich zugunsten deren Mandantin, der Burberry Limited, verfasst und nicht zugunsten des jeweiligen Verletzers. Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält zahlreiche Punkte, die in einer Unterlassungserklärung NICHTS zu suchen haben. Der Verletzer würde sich deutlich weiter verpflichten, als er muss. Bestes Beispiel dafür ist, die in der vorformulierten Unterlassungserklärung enthaltene Verpflichtung, die Kosten der Inanspruchnahme der CBH Rechtsanwälte aus einem fantastischen Gegenstandswert in Höhe von 150.000 EUR zu tragen. Natürlich hat der Verletzer die Kosten der Inanspruchnahme der CBH Rechtsanwälte zu tragen, allerdings muss er sich im Rahmen der Unterlassungserklärung nicht auf einen – allein von den Anwälten festgesetzten – Gegenstandwert einlassen. Gegenstandswerte werden von den unterschiedlichen Gerichten auch sehr unterschiedlich festgesetzt (siehe dazu noch weiter unten).

Der Auskunftsanspruch in der Abmahnung der Burberry Limited

In der Abmahnung der Burberry Limited machen die CBH Rechtsanwälte weiter einen Auskunftsanspruch geltend. Dieser ergibt sich sowohl aus Art. 102 Abs.2 UMV i.V.m. § 19 Abs.1, 3 MarkenG, als auch aus § 9 UWG i.V.m § 242 BGB.
Die CBH Rechtsanwälte fordern im Auftrag der Burberry Limited zur Benennung der konkreten Lieferanten der Plagiate auf. Insbesondere sollen – soweit vorhanden – sämtliche Dokumente wie Rechnungen und Lieferscheine vorgelegt werden. Wichtig für Betroffene ist vor allem, dass der Auskunft nur im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu erteilen ist. Grundsätzlich ist der Anspruch auf Auskunft aber gegeben. Es ist Sache des Verletzten diesen mit „Leben“ zu füllen.

Der Herausgabeanspruch in der Abmahnung der Burberry Limited

Weiter wird in der Abmahnung der Burberry Limited ein Herausgabeanspruch durch die CBH Rechtsanwälte geltend gemacht. Der Herausgabeanspruch ergibt sich aus Art. 102 Abs.2 UMV i.V.m. § 18 Abs.1 MarkenG. Der Markeninhaber, die Burberry Limited hat einen Anspruch auf Herausgabe der Ware, um diese zu vernichten. Das ist unstreitig. Herausgegeben kann freilich nur, was noch da ist.

Der Schadensersatzanspruch in der Abmahnung der Burberry Limited

Schließlich machen die CBH Rechtsanwälte in der Abmahnung für die Burberry Limited einen Schadensersatzanspruch geltend. Dieser ergibt sich sowohl aus § 14 Abs.6 MarkenG, als auch aus § 9 UWG.
Die Schadensersatzpflicht umfasst das abstrakte Anerkenntnis zur Ersetzung sämtlicher aus der Verletzungshandlung folgender Schäden und – darauf dürfte der Schwerpunkt liegen – zur Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten).
In der uns heute vorgelegten Abmahnung der Burberry Limited fordern die CBH Rechtsanwälte unsere Mandantschaft auf die Kosten der Inanspruchnahme der Kanzlei CBH auf einem sagenhaften Gegenstandswert in Höhe von 150.000 EUR zu erstatten. Gegenstandswerte sind von vielen Faktoren abhängig und keinesfalls im gleich. Im vorliegenden Fall hat unsere Mandantschaft lediglich drei Schals verkauft, so dass aufgrund der äußerst geringen Gefährlichkeit für die Marke ein Streitwert nur in Höhe eines Bruchteils des geforderten anzusetzen sein dürfte.
Neben dem Problem des fixen Streitwertes gibt es noch das „Faktor-Problem“. Nicht wenige Rechtsanwälte, die im Markenrecht tätig sind, verlangen anstatt einer 1,3 Regel-Geschäftsgebühr in markenrechtlichen Sachen eine 1,5 oder 1,8 Geschäftsgebühr, weil die Angelegenheit angeblich besonders „schwierig“ sei. Bei der Abmahnung für die Burberry Limited ist auffällig, dass sich die CBH Rechtsanwälte über den Faktor ausschweigen. Das allein ist ein Grund, nicht die vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben: Der Unterzeichner erkennt den im Einzelfall absurden Gegenstandswert an und kann später maximal noch über den Faktor diskutieren, nicht aber mehr über den fixen Gegenstandswert.

Wie ist auf die Abmahnung der Burberry Limited zu reagiert?

Trotz der kurzen Fristen von oft unter einer Woche ab Zugang der Abmahnung sollten Betroffene Ruhe bewahren. Fristen unter einer Woche sind auch im Markenrecht unwirksam und führen lediglich dazu, dass die eigentlich „angemessene“ Frist in Gang gesetzt wird. Angemessen ist eine Frist von mindestens einer Woche – ab Zugang der Abmahnung.
Aufgrund der hohen Gegenstandswerte ist dringend zu empfehlen, sich einen Fachanwalt mit ins Boot zu holen. Markenrecht und Wettbewerbsrecht sind keine Rechtsgebiete für „Allrounder“, sondern für Spezialisten. Die Folgen einer falschen Rechtberatung sind oft brachial. Allein die Abgabe einer unzureichenden Unterlassungserklärung kann den Verletzer schnell mehrere tausend Euro kosten. Insofern sind die Kosten für den eigenen (qualifizierten) Rechtsbeistand gut angelegtes Geld.
Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Burberry Limited durch die CBH Rechtsanwälte betroffen sind, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Im Rahmen einer grundsätzlich kostenlosen Erstberatung erörtern unsere Fachanwälte mit Ihnen die in Ihrem individuellen Fall günstigste Verteidigungsstrategie. Senden Sie uns Ihre Abmahnung vorab per Mail an info@sievers-kollegen.de oder rufen Sie uns an unter 030 / 323 015 90.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Rechtsanwalt Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Autor: Rechtsanwalt Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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