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Abmahnung Kanzlei Schroeder für VSGE – Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet

kreativ

Unsere Kanzlei wurde heute eine Abmahnung der Kanzlei Schroeder für den VSGE – Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internt vorgelegt. In der urheberrechtlichen Abmahnung des Kieler Rechtsanwalts Lutz Schroeder zu Gunsten des VSGE geht es um ein Foto des Fotografen Dennis Skley auf der Plattform Flickr.com, welches unter eine sog. Creative Commons Lizenz stehen.

Wer ist der Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE)?

Der Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internt (VSGE) wird durch den „Vorstandsvorsitzenden“ Philipp Heine vertreten, wohl einem alten Schuldfreund von Rechtsanwalt Lutz Schroeder, wie in einem recht aufschlussreichen Artikel unter www.netzpolitik.org vermutet wird.
Der Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) bietet auf seiner Website www.bilderdiebstahl.de Fotografen „pro Verletzer 40 € für das erste unrechtmäßig verwendete Bild und 10 € für jedes weitere.“ Der Urheber soll für diesen Spottpreis seine Nutzungs- und Verwertungsrecht auf den VSGE übertragen und ihn gleichzeitig ermächtigen, durch den Rechtsanwalt Lutz Schroeder urheberrechtliche Abmahnungen auszusprechen. Der Abmahnung der Kanzlei Schroeder für den VSGE liegt ein entsprechender Vertrag zwischen dem VSGE und dem Fotografen bei.

Was wird in der Abmahnung der Kanzlei Schroeder für den VSGE vorgeworfen?

Der Abamhnung der Kanzlei Schroeder für den VSGE liegt die immer die gleiche Grundkonstruktion zugrunde: Der Fotograf – hier ist es Dennis Skley – stellt seine System-Fotos auf der Plattform Flickr.com ein. Da Systemfotos grundsätzlich für sehr viele und unterschiedliche Dinge nutzen lassen, werden die Fotos von Dennis Skley auch recht häufig genutzt. Das ist laut den Nutzungsbedingungen der Plattform Flickr.com auch ausdrücklich erlaubt. Allerdings stehen die Fotos auf Flickr.com unter einer sog. Creative Commons Lizenz. Diese erlauben zwar grundsätzlich die Nutzung des Fotos, aber nur unter strengen und auch recht untypischen Bedingungen: Der Verwender des Fotos muss den Urheber des so angeben, wie er sich auf der Plattform Flickr.com nennt – hier „Dennis Skley“ – und muss einen Link auf dessen Flickr-Seite, auf der das streitgegenständliche Foto veröffentlich wird, setzen.
In der Abmahnung der Kanzlei Schroeder für den VSGE wird nun vorgeworfen, dass entweder die Urhebernennung fehlt oder nicht richtig ist oder eben der gewünschte Link fehlt (oder beides fehlt bzw. falsch ausgeführt wurde). In der uns heute zur Prüfung vorgelegten Abmahnung von Rechtsanwalt Lutz Schroeder wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, ein Foto von Dennis Skley ohne jede Kennzeichnung des Fotografen UND ohne Link auf die Lizenz verwendet zu haben.
Rechtsanwalt Lutz Schroeder behauptet nun, dass aufgrund der Nichteinhaltung der Lizenzbedingungen ein Nutzungsrecht nicht bestanden habe. Der Verwendung des Fotos sei daher rechtswidrig gewesen. Rechtsanwalt Lutz Schroeder fordert den Verwender im Auftrag der VSGE auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, Schadensersatz zu bezahlen und die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten) der Kanzlei Schroeder zu begleichen.

Wie kann man gegen die Abmahnung der Kanzlei Schroeder für den VSGE vorgehen?

Gegen die Abmahnung der kanzlei Schroeder für den VSGE kann man vorgehen. Die Abmahnung ist in den folgenden Punkten angreifbar:

Der Unterlassungsanspruch des VSGE

Abmahnungen der Kanzlei Schroeder für den VSGE kursieren seit Jahren. Rechtsanwalt Lutz Schroeder hat in den Jahren dazugelernt. Am Anfang der Abmahnserie waren die Abmahnung der Kanzlei Schroeder unwirksam, weil für den VSGE in der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung mehr geforderte wurde, als der VSGE Anspruch hatte: Es wurde schlicht gefordert, „sämtliche Fotos“ von dem Fotografen Dennis Skley nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen. Anspruch bestand und besteht aber immer nur auf das konkret verletzte „Werk“ – nicht auf „sämtliche“ Werke. Heute beschränkt sich die Abmahnung der Kanzlei Schroeder für den VSGE auf das streitgegenständliche Foto. Wörtlich heißt es heute in den Abmahnungen:„es zukünftig zu unterlassen, das mit dieser Erklärung als Anlage berbundene Bildmaterial von Dennis Skley ohne entsprechende Erlabunis im Internet öffentlich zugänglich zu machen“.
Hier ist also heute kein Honig mehr draus zu saugen. Gelichwohl sollte deshalb nicht die von Rechtsanwalt Lutz Schroeder vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, weil diese u.U. als „Schuldanerkenntnis“ gewertet werden kann, was eine Verteidigung gegen die monetären Ansprüche deutlich erschwert.

Die Schadensersatzforderung des VSGE

Die monetären Ansprüche sind aber gerade die, die angreifbar sind. Rechtsanwalt Lutz Schroeder fordert Schadensersatz nach den MFM Tarifen. Diese sind nicht unumstritten. Nicht alle Gerichte sprechen diese zu. Gerade in den letzten Jahren ist zu beobachten, dass immer mehr Gerichte fordern, eine entsprechende Lizenzpraxis nachzuweisen. In der uns vorliegenden Abmahnung der Kanzlei Schroeder wird für den VSGE ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 310,00 EUR gefordert. Das ist der Betrag, den die MFM für ein Jahr Nutzung vorsehen. IN unserem Fall wurde das Foto aber nicht ein Jahr, sondern nur knapp 6 Monate genutzt, was die Forderung – selbst wenn man von der Anwendbarkeit der MFM-Tarife ausgeht – schon mal halbiert. Hinzu kommt ein 100%iger Aufschlag wegen Nichtnennung des Urhebers. Dieser wird allerdings von den meisten Gerichten auch zugesprochen. Schließlich wird ein 50%iger Aufschlag aufgrund der Verwendung „zu Werbezecken“ gefordert, der so gut wie nie zugesprochen wird, weil die MFM-Tarife bereits die werbliche Nutzung eingepreist haben.
Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Urteil des OLG Köln vom 29.06.2016, Az.: 6 W 72/16. Dort führt das OLG überzeugend aus, warum überhaupt kein Schadensersatz – weder nach MFM, noch sonst – geschuldet ist. Wörtlich führt das OLG Köln aus:

„Der Kläger, der Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie verlangt, hat sein Lichtbild unstreitig zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt, wenn auch unter den Bedingungen der D Lizenz. Eine Berechnung in Anlehnung an die MFM-Empfehlungen scheidet daher aus.“

Und weiter:

„Den „objektiven Wert“ der Nutzung eines unter der D-Lizenz angebotenen geschützten Inhalts hat der Senat in seinem Beschluss vom 31.10.2014 (6 U 60/14) mit Null angesetzt. Der vorliegende Fall gibt keine Veranlassung, von dieser Bewertung abzuweichen.“

Und weiter:

„Wenn vorliegend Lichtbilder sowohl für kommerzielle wie nicht-kommerzielle Nutzungen kostenlos frei gegeben werden und es an konkretem Vortrag fehlt, dass 2012 auch auf andere Weise als über die D Lizenz Lichtbilder des Klägers lizenziert worden sind, ist kein wirtschaftlicher Wert der Namensnennung für den Kläger ersichtlich.“

Die Rechtsanwaltskosten der Abmahnung der Kanzlei Schroeder für den VSGE

In der Abmahnung der Kanzlei Schroeder für den VSGE werden vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten) in Höhe von 546,50 EUR verlangt. Zugrundgelegt wird dabei ein Unterlassungsstreitwert in Höhe 6.000,00 EUR, der für simple Lichtbilder ohne künstlerischen Wert nicht zu beanstanden ist. Viele Gerichte sprechen auch deutlich höhere Beträge zu, insbesondere, wenn es sich nur um ein Lichtbild, sondern ein Lichtbildwerk handelt, vgl. zum Unterschied unsere FAQ´S zum Fotorecht.

Fazit zu der Abmahnung der Kanzlei Schroeder für den VSGE

Die Abmahnung der Kanzlei Schroeder für den Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet ist im Grunde berechtigt, auch wenn sie ein „Geschmäckle“ hat. Wer sich nicht auf ein Scharmützel über einen möglichen „Rechtsmissbrauch“ – mit ungewissem Ausgang – einlassen möchte kann nur Schadensbegrenzung betreiben. Diese allerdings effektiv.

Wir formulieren für unsere Mandanten eine neue Unterlassungserklärung, die nicht als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann, so dass der Weg, sich gegen die monetären Ansprüche zu wehren, geöffnet ist.

Weiter können wir versprechen, dass sich die Beträge am Ende deutlich reduzieren, so dass Sie – selbst mit den Kosten unserer Einschaltung – am Ende bares Geld sparen. Das Versprechen wir Ihnen. Sie werden in keinem Fall „draufzahlen“.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schroeder für den VSGE – Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) erhalten haben, setzten Sie sich mit unseren Fachanwälten für Urheber- und Medienrecht in Verbindung. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung vorab per Mail an info@recht-hat.de oder rufen Sie uns an unter 030 / 323 015 90. In einem unverbindlichen, garantiert kostenlosen Erstgespräch erläutern wir mit Ihnen gerne Ihren individuellen Fall und zeigen erfolgsversprechende Lösungswege auf.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Rechtsanwalt Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Autor: Rechtsanwalt Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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