Negative Feststellungsklage gegen FKH GbR erfolgreich, AG Speyer, Az.: 32 C 79/14
Rechtsanwaltskanzlei Modenbach (vormals Wehnert & Kollegen / Harthausen) erkennt negative Feststellungsklage gegen FKH GbR an.
Das Amtsgericht Speyer hat ein Anerkenntnisurteil zulasten der FKH GbR erlassen und die Kosten des Rechtsstreits ebenfalls der FKH GbR auferlegt. Die FKH hatte durch die UGV Inkasso GmbH unberechtigte Forderungen geltend gemacht.