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Abmahnung „Young Sheldon“ von Waldorf Frommer

Abmahnung Young Sheldon

Heute wurde unsere Kanzlei erneut eine Abmahnung für „Young Sheldon“ von Waldorf Frommer zur Prüfung vorgelegt. Bei der Serie „Young Sheldon“ handelt es sich um ein Spin-Off der seit nunmehr einem Jahrzehnt erfolgreichen Serie The Big Bang Theory, die ebenfalls von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt wird. „Young Sheldon“ erzählt die Geschichte des Big-Bang-Theory Hautdarstellers Sheldon Cooper.

Wer haftet für die Abmahnung von „Young Sheldon“ von Waldorf Frommer?

Die Abmahnung für „Young Sheldon“ von Waldorf Frommer ist an den Anschlussinhaber gerichtet; Denn, wenn feststeht, dass die Serie über den jeweiligen Internetanschluss geladen wurde, spricht zunächst eine tatsächliche „Vermutung“ dafür, dass der Inhaber des Internetanschlusses für den Down- bzw. Upload verantwortlich ist. Es wird schlicht vermutet, dass der Anschlussinhaber „Täter“ der von Waldorf Frommer vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung ist.

Täterhaftung

Ausgangspunkt der Abmahnung für „Young Sheldon“ von Waldorf Frommer ist also die „Vermutung“, dass gerade der Anschlussinhaber selbst für den Upload der Serie verantwortlich ist. Eine Vermutung ist aber keine Beweislastumkehr, der Anschlussinhaber muss also nicht „beweisen“, dass der nicht Täter ist; Vielmehr reicht es aus, wenn der Anschlussinhaber die gegen ihn laufende Vermutung erschüttern kann. Nicht der Anschlussinhaber, sondern Waldorf Frommer muss beweisen, dass gerade der mit der Abmahnung für „Young Sheldon“ in Anspruch genommene Anschlussinhaber auch tatsächlich Täter ist.

Konsequenz der Täterhaftung

Wer die Vermutung für die eigene Täterschaft nicht erschüttern kann, haftet als Täter. Das bedeutet, dass er zur Abgabe einer – lebenslänglich bindenden – Unterlassungserklärung verpflichtet ist, Schadensersatz zu leisten hat und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu erstatten hat. Die gute Nachricht: Selbst in Fällen der Täterhaftung lassen sich die geforderten Beträge noch reduzieren, teilweise drastisch.
Ziel unsere Verteidigung ist, dass Sie am Ende Geld sparen: Selbst in den (undankbaren) Fällen der Täterhaftung sparen unsere Mandanten am Ende des Tages bares Geld – selbst mit den Kosten unserer Inanspruchnahme!

Störerhaftung

Wer es schafft, die der Abmahnung für „Young Sheldon“ von Waldorf Frommer zugrundeliegende Vermutung der Täterschaft zu entkräftet, steht schon deutlich besser da. Allerdings bedeutet auch das noch nicht, dass der Anschlussinhaber überhaupt nicht haftet. Er haftet nur nicht als „Täter“. In Betracht kommt aber immer noch eine sog. „Störerhaftung“. Die Störerhaftung setzt einen Verstoße gegen Prüf- Belehrungs- und/oder Überwachungspflichten voraus, die vor allem bei der Überlassung des Internetanschlusses an minderjähre diskutiert wird. Minderjährige müssen vor der Überlassung des Internetanschlusses zur eigenständigen Nutzung darüber ausführlich belehrt werden, dass sie keine Tauschbörsen nutzen dürfen. Wie ausführlich und konkret diese Belehrungen stattzufinden haben, ist Gegenstand unzähliger gerichtlicher Auseinandersetzungen. Jedes Gericht setzt hier unterschiedliche Maßstäbe an, was den Vorhersagemöglichkeit für den Ausgang gerichtlicher Verfahren extrem schwierig macht. Oft bleibt uns als Verteidigern nichts anderes übrig, als zu sage „es kommt darauf an“. Und leider kommt es am allermeisten auf den entscheidenden Richter an. Von einer einheitlichen Rechtsprechung sind wir noch meilenweit entfernt.

Konsequenz der Störerhaftung

Gelingt es nicht, darzulegen, dass sämtliche prüf- Belehrungs- und Überwachungspflichten eingehalten wurden, haftet der Anschlussinhaber als „Störer“.
Der Störer haftet aber – im Gegensatz zum Täter – nicht auf Schadensersatz. Zwar muss auch der Störer eine Unterlassungserklärung abgeben und die vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von Waldorf Frommer tragen, er muss aber keinen Schadensersatz für den Upload von „Young Sheldon“ zahlen. Und auch die Abmahnkosten reduzieren sich im Falle der Störerhaftung auf lediglich 124,00 EUR. Diese Fälle sind in der Verteidigung natürlich deutlich dankbarer, als fälle der Täterhaftung, wo es meist nur noch um Schadensminderung geht.

Keine Haftung

Und dann gibt es natürlich noch die Fälle, in denen der Anschlussinhaber überhaupt nicht für die in der Abmahnung für „Young Sheldon“ von Waldorf Fromer geltend gemachten Ansprüche haftet – weder als „Täter“ noch als „Störer“. Wer die Serie „Young Sheldon“ weder selbst geladen hat, noch seinen Anschluss Minderjährigen überlassen hat, haftet schlicht nicht. Er ist dann weder zur Abgabe einer wie auch immer modifizierten Unterlassungserklärung verpflichtet, noch zu irgendwelchen Zahlungen. Die Fälle, in denen der Anschlussinhaber überhaupt nicht haftet, kommen in der Praxis wesentlich öfter vor, als man denken würde.
Viele verteidigende Kanzleien „verkaufen“ die Abgabe von modifizierten Unterlassungserklärungen als Allheilmittel. Das ist mit äußerster Vorsicht zu genießen. Auch eine „modifizierte Unterlassungserklärung“ bindet lebenslänglich. Es besteht aus unserer Sicht nicht die geringste Veranlassung, sich strafbewehrt zu unterwerfen, wenn ein Haftungsgrund schlicht nicht besteht, weil der Anschlussinhaber nun einmal unschuldig ist.

Wie ist auf die Abmahnung für „Young Sheldon“ zu reagieren?

Wie oben gezeigt ist eine Verteidigung gegen die Abmahnung für Young Sheldon von Waldorf Frommer durchaus erfolgsversprechend und dass letztlich in jeder Konstellation. In jedem Fall wird Ihnen unsere Einschaltung am Ende bares Geld sparen.
Wenn auch Sie von einer Abmahnung für „Young Sheldon“ betroffen sind, heißt es zunächst einmal Ruhe zu bewahren und nicht „blind“ irgendetwas zu unterschreiben oder gar gleich zu bezahlen. Nehmen Sie sich Zeit: Eine Woche nach Zugang der Abmahnung für „Young Sheldon“ haben Sie auf jeden Fall, nutzen Sie diese Woche. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Unsere Fachanwälte für Urheberrecht verteidigen seit nunmehr einem Jahrzehnt gegen Abmahnungen von Waldorf Frommer. Wir wissen, was wir tun.
Nutzen Sie unsere „kostenlose Ersteinschätzung“: Kontaktieren Sie uns unter 030/32301590 oder senden Sie uns Ihre Waldorf Frommer Abmahnung vorab per Mail zu an info@recht-hat.de mit der Angabe einer Rückrufnummer. Unsere Fachanwälte für Urheberecht melden sich umgehend bei Ihnen, unverbindlich, um mit Ihnen die beste Verteidigungsstrategie zur erörtern. Nach der Ersteinschätzung werden Sie allein beurteilen können, ob sich unsere Einschaltung in ihrem individuellen Fall lohnt oder nicht.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihr Recht-Hat-Team.

Rechtsanwalt Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Autor: Rechtsanwalt Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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