030 323 015 90 030 323 015 911 info@sievers-kollegen.de Mo - Fr : 08:00 - 21:00 | Sa – So : 10:00 - 18:00
×

Allgemeine Mandatsbedingungen
und Widerrufsbelehrung

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Sievers & Kollegen sind eine bundesweit und teilweise auch länderübergreifend agierende Rechtsanwaltskanzlei, die vor allem in den Rechtsgebieten Urheberrecht, Medien- und Presserecht, Fotorecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, und dem IT-Recht tätig ist.

(2) Zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Sievers & Kollegen und den Mandanten gelten die nachfolgenden allgemeinen Mandatsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.

(3) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

(4) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 Zustandekommen des Anwaltsvertrages

(1) Durch das unaufgeforderte Zusenden von Unterlagen (z. B. per E-Mail, Fax oder per Post), oder das Hinterlassen einer Nachricht auf einem Anrufbeantworter kommt kein Mandatsverhältnis zustande.

(2) Ein kostenpflichtiges Mandatsverhältnis kommt dann zustande, wenn der Mandant das von Rechtsanwälte Sievers & Kollegen unterbreitete Angebot (z. B. telefonisch, per E-Mail, Fax oder Brief) annimmt, insbesondere dann, wenn er der Kanzlei Sievers & Kollegen die Auftragsdokumente vollständig ausgefüllt und unterzeichnet zukommen lässt.

(3) Der Mandant erhält nach Einreichung der Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, eine Eingangsbestätigung.

§ 3. Widerrufsbelehrung

Für Verbraucher gilt:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Rechtsanwälte Sievers & Kollegen
Olympische Str. 10
14052 Berlin
Tel. 030 / 32301590
E-Mail: info@sievers-kollegen.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn Rechtsanwälte Sievers & Kollegen die Dienstleistung vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Rechtsanwälte Sievers & Kollegen verliert.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
Rechtsanwälte Sievers & Kollegen
Olympische Str. 10
14052 Berlin
Tel. 030 / 32301590
E- Mail : info@sievers-kollegen.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

In Auftrag gegeben am (*)

erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s)

(*) Unzutreffendes streichen.

5. Verbraucherinformationen bei Fernabsatzverträgen

Für Rechtsanwälte gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG seit 1.7.2004)
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO bis 30.6.2004)
Für Fachanwälte gilt zusätzlich die Fachanwaltsordnung

Im Volltext finden Sie obigen Regelungen unter „Berufsrecht“ auf www.brak.de.

6. Mitwirkungspflichten

(1) Der Mandant ist verpflichtet, die Rechtsanwälte Sievers & Kollegen zu unterstützen und alle ihm möglichen, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Der Mandant hat insbesondere alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen rechtzeitig, ggf. auf Verlangen der Rechtsanwälte Sievers & Kollegen schriftlich, zur Verfügung zu stellen. Adressänderungen sind unverzüglich mitzuteilen, da es zu Fehlleitungen und Verzögerungen kommen kann, die auch zu vollständigem Rechtsverlust führen können.

(2) Im Rahmen der Mandatsbearbeitung kann das Übersenden von Schrift- und Aktenstücken erforderlich werden. Die Kommunikation per E-Mail erfolgt grundsätzlich unverschlüsselt, es sei denn, es ist mit dem Mandanten etwas anderes vereinbart worden. Die Rechtsanwaltskanzlei Sievers & Kollegen weist darauf hin, dass unverschlüsselte E-Mails gegen die Einsichtnahme Dritter nicht geschützt sind. Auf expliziten Wunsch des Mandanten kann die Kommunikation per E-Mail auch verschlüsselt erfolgen.

(3) Die Rechtsanwaltskanzlei Sievers & Kollegen arbeitet grundsätzlich mit der Onlineakte, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

(4) Die Rechtsanwälte Sievers & Kollegen unterrichtet den Mandanten über den wesentlichen Fortgang des Mandats. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann die Unterrichtung per E-Mail, mittels der Onlineakte, Post, Fax oder Telefon erfolgen.

7. Gewährleistungsrechte, Haftung

Für alle von Rechtsanwälten Sievers & Kollegen erbrachten Dienstleistungen besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht. Für die Haftung und Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8. Beendigung des Mandatsverhältnisses

Das Mandatsverhältnis kann durch Erledigung des Auftrags oder durch Kündigung enden. Beide Parteien sind berechtigt, das Mandatsverhältnis jederzeit zu kündigen.
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass er im Falle einer Kündigung ohne wichtigen Grund zur Vergütung von Rechtsanwälte Sievers & Kollegen verpflichtet bleibt. Das Mandat darf von Rechtsanwälte Sievers & Kollegen nicht zur Unzeit gekündigt werden, d.h. dem Mandanten darf durch die Kündigung durch die Rechtsanwaltskanzlei Sievers & Kollegen in zeitlicher Hinsicht kein Schaden entstehen.

9. Vergütung

(1) Den Rechtsanwälten Sievers & Kollegen steht für ihre Leistungen eine Vergütung zu. Diese ist ausschließlich vom Mandanten geschuldet, sofern kein Beratungshilfeschein oder ein Prozesskostenhilfebeschluss vorliegt. Ein bestehender Kostenerstattungsanspruch oder ein Rechtsschutzversicherungsvertrag entbinden den Mandanten nicht von dieser Vergütungspflicht. Für jedes erteilte Mandatsverhältnis entsteht ein Vergütungsanspruch.

(2) Die Vergütung für die von Rechtsanwälte Sievers & Kollegen erbrachten Leistungen richtet sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), sofern keine gesonderte Vergütungsvereinbarung zwischen den Rechtsanwälten Sievers & Kollegen und dem Mandanten getroffen wurde.

(3) Die Rechtsanwälte Sievers & Kollegen sind berechtigt, bei Mandatserteilung und/oder während des Mandates einen Vorschuss bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Vergütung und Auslagen zu verlangen. Die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Tätigkeit kann von der Zahlung des Vorschusses abhängig gemacht werden.

Berlin, den 27.10.2016

Ausgezeichnet.org