Eine Abmahnung von Frommer Legal ist ernst zu nehmen, aber kein Grund zur Panik: Die geforderte Summe ist die Ausgangsposition der Gegenseite, nicht das Ergebnis. Wer die Fristen wahrt, nichts ungeprüft unterschreibt und seine Haftung prüfen lässt, kann die Forderung häufig abwehren oder deutlich reduzieren.
Die Münchner Kanzlei Frommer Legal, früher Waldorf Frommer, mahnt seit rund 20 Jahren wegen Urheberrechtsverletzungen ab, meist wegen Filesharing über Tauschbörsen. Auch 2026 erhalten Anschlussinhaber in ganz Deutschland Abmahnungen und Mahnbescheide. Wir verteidigen Betroffene gegen Frommer-Abmahnungen seit fast ebenso langer Zeit.
Wer ist Frommer Legal?
Frommer Legal ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in der Beethovenstraße 12 in München. Bis zur Umbenennung trat sie als Waldorf Frommer Rechtsanwälte auf; es handelt sich um dieselbe Kanzlei.
Wichtig für Betroffene: Frommer Legal ist nicht selbst der Rechteinhaber. Die Kanzlei macht Ansprüche im Auftrag von Filmstudios, Verleihern und Bildagenturen geltend. 2026 sind das vor allem:
- Warner Bros. Entertainment Inc. – Kinofilme und Serien
- LEONINE Licensing GmbH und LEONINE Distribution GmbH – aktuelle Kinofilme
- Studiocanal, Constantin Film und Tobis Film – deutsche und internationale Kinoproduktionen
- Image Professionals GmbH – Fotos, die ohne Lizenz auf Websites oder in sozialen Medien verwendet wurden
Eine Frommer-Abmahnung ist in aller Regel echt und kein Betrugsversuch. Ob die geltend gemachten Ansprüche gegen Sie tatsächlich bestehen, ist aber eine andere Frage. Dieser Beitrag behandelt die Filesharing-Abmahnungen; zu Foto-Abmahnungen finden Sie einen Hinweis in den häufigen Fragen.
Was wird Ihnen vorgeworfen?
Frommer Legal wirft Ihnen vor, dass über Ihren Internetanschluss ein Film oder eine Serienfolge in einer Tauschbörse anderen Nutzern angeboten wurde. Rechtlich ist das eine öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG.
Viele Betroffene sind überrascht, weil sie nur heruntergeladen haben wollen. Tauschbörsen nach dem BitTorrent-Prinzip stellen aber schon während des Herunterladens die bereits empfangenen Dateiteile automatisch anderen Nutzern bereit. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs genügt dafür schon das Anbieten einzelner Dateiteile.
Wie kommt Frommer Legal an Ihre Adresse?
- Eine Ermittlungsfirma nimmt im Auftrag des Rechteinhabers an der Tauschbörse teil und protokolliert, welche IP-Adresse das Werk zu welchem Zeitpunkt anbietet.
- Der Rechteinhaber beantragt beim Landgericht am Sitz des Providers einen Gestattungsbeschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG.
- Der Provider teilt daraufhin mit, welchem Kunden die IP-Adresse zum Zeitpunkt der Erfassung zugeordnet war.
- Frommer Legal schreibt diesen Anschlussinhaber an.
Anschlussinhaber und Täter müssen nicht dieselbe Person sein. Die Abmahnung richtet sich an den Vertragspartner des Providers, nicht an die Person, die am Gerät saß.
Ist die IP-Adresse ein sicherer Beweis?
Nicht zwingend. Frommer Legal stützt sich auf das „Peer-to-Peer Forensic System“ der Digital Forensics GmbH und legt der Abmahnung den Gestattungsbeschluss des Landgerichts bei. In einer uns vorliegenden Abmahnung vom Juni 2026 wurden vier Erfassungen an zwei Tagen genannt, jede nur wenige Sekunden lang und teils unter verschiedenen IP-Adressen.
Der beigefügte Beschluss stellt selbst klar, dass er nur eine Rechtsverletzung über einen bestimmten Anschluss voraussetzt – nicht, dass eine bestimmte Person sie begangen hat. Im Streitfall muss der Rechteinhaber die Ermittlung und die Zuordnung zu Ihrem Anschluss beweisen, und daran können Klagen scheitern. Die pauschale Behauptung, IP-Adressen würden oft falsch ermittelt, reicht allerdings nicht. Zu prüfen sind die konkreten Angaben: Erfassungszeitpunkte, Zahl der Erfassungen, Gestattungsbeschluss, Provider und Werk.
Was verlangt Frommer Legal?
In der Abmahnung werden drei Ansprüche geltend gemacht, die unterschiedliche Voraussetzungen haben. Es ist deshalb gut möglich, dass einzelne davon bestehen, andere aber nicht oder nicht in der verlangten Höhe.
- Unterlassung (§ 97 Abs. 1 UrhG). Sie sollen sich verpflichten, die Verletzung künftig zu unterlassen, und dazu eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Dieser Anspruch setzt kein Verschulden voraus.
- Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Er setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus und wird nach der Lizenzanalogie berechnet, also nach dem Betrag, den ein Lizenznehmer für die Nutzung hätte zahlen müssen.
- Anwaltskosten der Abmahnung (§ 97a Abs. 3 UrhG). Sie sind nur bei einer berechtigten Abmahnung zu ersetzen, die zudem die gesetzlichen Inhaltsanforderungen erfüllt.
Typische Beträge 2026
Für einen Kinofilm verlangt Frommer Legal derzeit 948,80 Euro. In einer uns vorliegenden Abmahnung für Warner Bros. vom Juni 2026 setzt sich der Betrag aus 700 Euro Schadensersatz und 248,80 Euro Anwaltskosten zusammen. Bei mehreren Filmen oder Folgen steigt die Forderung entsprechend.
| Position | Kinofilm | Serienfolge |
|---|---|---|
| Schadensersatz | 700,00 € | rund 170 € bis 450 € je Folge |
| Anwaltskosten | 248,80 € | je nach Zahl der Folgen |
| Gesamtforderung | 948,80 € | berichtet z. B. 644,85 € für eine Folge |
| Vertragsstrafe im Entwurf | keine feste Summe, nach billigem Ermessen | wie beim Film |
Die Beträge sind Beispiele aus aktuellen Fällen. Maßgeblich ist immer Ihr konkretes Schreiben.
Ein Vergleichsangebot enthält die Abmahnung nicht. Frommer Legal erklärt stattdessen, dass mit der Unterlassungserklärung und der Zahlung der vollen Summe alle Ansprüche erledigt sind.
Die Anwaltskosten sind gesetzlich gedeckelt. Für Privatpersonen, die erstmals abgemahnt werden, begrenzt § 97a Abs. 3 UrhG den Gegenstandswert des Unterlassungsanspruchs auf 1.000 Euro. Frommer Legal rechnet den geforderten Schadensersatz hinzu und kommt so auf 1.700 Euro. Zugleich weist die Kanzlei darauf hin, dass ein Gericht die Deckelung im Prozess für unbillig halten und höhere Kosten festsetzen könne. Die Rechtsprechung legt diese Ausnahme allerdings eng aus.
Der Schadensersatz ist nicht gedeckelt. Ob 700 Euro je Film angemessen sind, entscheiden die Gerichte im Einzelfall. Gerade hier besteht in der Praxis oft Verhandlungsspielraum – allerdings erst, wenn feststeht, ob Sie überhaupt haften. Wer gute Argumente gegen die eigene Verantwortlichkeit hat, verhandelt aus einer ganz anderen Position als jemand, der selbst getauscht hat.
Die Unterlassungserklärung: nicht ungeprüft unterschreiben
Die beigefügte Unterlassungserklärung ist kein Formular, sondern ein Vertrag. Er bindet Sie zeitlich unbegrenzt und kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Bei jedem späteren schuldhaften Verstoß wird eine Vertragsstrafe fällig.
Das aktuelle Muster von Frommer Legal ist enger gefasst als früher: Es beschränkt sich auf den konkreten Film und das BitTorrent-Protokoll und nennt keine feste Vertragsstrafe mehr. Die Höhe bestimmt im Fall eines Verstoßes der Rechteinhaber nach billigem Ermessen, ein Gericht kann sie überprüfen (sogenannter Hamburger Brauch). Das ist fairer als die früher üblichen festen Beträge.
Trotzdem sollten Sie nicht einfach unterschreiben. Die Erklärung verpflichtet Sie als Anschlussinhaber lebenslang – auch dann, wenn ein anderes Haushaltsmitglied getauscht hat und es später wieder tut. Ob eine Erklärung überhaupt nötig ist und ob sie angepasst werden sollte, hängt deshalb von Ihrer Haftung ab. Muster aus dem Internet helfen dabei selten.
Nicht jeder muss eine Erklärung abgeben. Wer weder Täter ist noch aus anderen Gründen haftet, schuldet keine. Riskant ist eine vorschnelle Erklärung auch dann, wenn unklar ist, von welchem Gerät die Verletzung ausging: Wiederholt sich der Vorfall, droht die Vertragsstrafe. Ob und in welcher Form Sie eine Erklärung abgeben, sollte deshalb nach der Prüfung Ihrer Haftung entschieden werden – aber innerhalb der Frist, die meist nur etwa zehn Tage beträgt.
Haften Sie als Anschlussinhaber?
Nicht automatisch. Grundsätzlich muss der Rechteinhaber beweisen, dass Sie die Verletzung begangen haben. Weil sie aber von Ihrem Anschluss ausging, vermuten die Gerichte zunächst, dass Sie selbst der Täter sind – jedenfalls dann, wenn niemand sonst den Anschluss nutzen konnte.
Die Vermutung lässt sich entkräften
Hatten andere Personen selbständigen Zugang, können Sie die Vermutung ausräumen. Dazu müssen Sie im Rahmen der sekundären Darlegungslast konkret vortragen, wer zum Tatzeitpunkt Zugang hatte und als Täter ernsthaft in Betracht kommt, und im zumutbaren Rahmen nachforschen.
Die bloße Behauptung, theoretisch hätte jeder im Haushalt den Anschluss nutzen können, reicht nicht. Entscheidend ist, wer tatsächlich Zugang hatte, mit welchen Geräten und zu welchen Zeiten. Genau an dieser Stelle entscheidet sich meist, ob eine Verteidigung gegen die Zahlungsansprüche Erfolg hat.
Wer haftet für wen?
| Mitnutzer | Was gilt |
|---|---|
| Minderjährige Kinder | Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht regelmäßig, wenn sie ein einsichtsfähiges Kind über das Verbot illegaler Tauschbörsen belehrt haben (BGH „Morpheus“). Eine ständige Kontrolle ist nur bei konkreten Anhaltspunkten nötig. |
| Volljährige Kinder | Keine Pflicht zur anlasslosen Belehrung oder Überwachung (BGH „BearShare“). Wissen die Eltern aber, welches Kind die Verletzung begangen hat, müssen sie es im Prozess benennen oder haften selbst (BGH „Loud“). |
| Ehe- und Lebenspartner | Die Internetnutzung des Partners müssen Sie weder dokumentieren noch seinen Rechner durchsuchen (BGH „Afterlife“). Ein konkreter Vortrag zu seiner Nutzungsmöglichkeit ist trotzdem nötig. |
| Mitbewohner, Untermieter, Gäste | Für volljährige Mitnutzer gelten dieselben Grundsätze. Wer seinen Anschluss Dritten überlässt, haftet nach § 8 Digitale-Dienste-Gesetz grundsätzlich nicht auf Schadensersatz oder Abmahnkosten. |
| Offenes oder unsicheres WLAN | Die frühere Störerhaftung ist abgeschafft. Der Rechteinhaber kann allenfalls eine Sperrung verlangen, deren Kosten er aber nicht ersetzt bekommt. |
Müssen Sie den Täter nennen?
Gegenüber Frommer Legal müssen Sie einen Ihnen bekannten Täter vorgerichtlich nicht benennen (BGH „Saints Row“). Im Prozess kann das anders sein. Wie Sie mit diesem Wissen umgehen, gehört zu den wichtigsten strategischen Entscheidungen – die Benennung eines Familienmitglieds hat Folgen für diese Person und lässt sich nicht zurücknehmen.
Abmahnung erhalten: die richtigen Schritte
Eine Abmahnung bedeutet nicht, dass Sie verurteilt wurden oder die Forderung feststeht. In den ersten Tagen entscheidet sich aber viel. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:
-
Fristen notieren
Frommer Legal setzt eine Frist von etwa zehn Tagen für die Unterlassungserklärung und von etwa drei Wochen für die Zahlung. Die Unterlassungsfrist ist die wichtigere: Läuft sie ungenutzt ab, droht eine einstweilige Verfügung mit deutlich höheren Kosten.
-
Nichts unterschreiben und nichts zahlen
Weder die vorformulierte Erklärung noch eine Überweisung, bevor Ihre Haftung geklärt ist.
-
Nicht bei Frommer Legal anrufen
Machen Sie keine Angaben zum Sachverhalt, weder telefonisch noch schriftlich.
-
Unterlagen sichern
Bewahren Sie das Schreiben mit allen Anlagen und den Umschlag auf und notieren Sie das Zugangsdatum.
-
Nutzungssituation rekonstruieren
Halten Sie schriftlich fest:
- Wer lebte zum angegebenen Zeitpunkt im Haushalt?
- Wer kannte das WLAN-Passwort?
- Welche Geräte waren im Netz, und wer nutzte sie?
- Wer war zu den genannten Zeitpunkten zu Hause, wer verreist?
- Gab es Besucher, Untermieter oder Gäste?
- Ist bekannt, ob jemand Tauschbörsenprogramme genutzt hat?
-
Abmahnung prüfen lassen
Ein spezialisierter Anwalt prüft Ermittlung, Haftung und Forderungshöhe, formuliert bei Bedarf eine modifizierte Unterlassungserklärung und übernimmt die Korrespondenz mit Frommer Legal.
Je mehr Zeit vergeht, desto schwerer wird die Rekonstruktion. Reicht die Frist nicht, kann schriftlich um Verlängerung gebeten werden – ohne Angaben zur Sache und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Einen Anspruch darauf gibt es nicht; bis zur Bestätigung gilt die ursprüngliche Frist.
Frist läuft? Wir prüfen Ihre Abmahnung.
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Die häufigsten Fehler
- Ignorieren. Der Anspruch verschwindet nicht. Frommer Legal kann die Unterlassung gerichtlich durchsetzen und die Zahlung per Mahnbescheid oder Klage einfordern, auch Jahre später.
- Sofort zahlen. Wer die volle Summe zahlt, bevor seine Haftung geprüft ist, verschenkt häufig Geld.
- Die vorformulierte Erklärung ungeprüft unterschreiben. Sie bindet lebenslang – auch wenn Sie gar nicht haften.
- Familienmitglieder vorschnell als Täter benennen. Das hat Folgen für die benannte Person und lässt sich nicht zurücknehmen.
- Pauschal bestreiten. „Ich war es nicht“ genügt vor Gericht nicht.
- Einen Musterbrief aus dem Internet verwenden. Die Haftung hängt von den Umständen Ihres Haushalts ab; ein unpassendes Muster kann mehr schaden als nützen.
- Die Tauschbörse weiterlaufen lassen. Prüfen Sie alle Geräte im Haushalt. Eine erneute Verletzung nach abgegebener Unterlassungserklärung löst die Vertragsstrafe aus.
Mahnbescheid, Klage und Verjährung
Frommer Legal verfolgt offene Forderungen auch nach Jahren noch. Wer auf Zeit spielt, sollte die Verjährungsregeln kennen.
Zwei Verjährungsfristen
| Anspruch | Verjährung |
|---|---|
| Abmahnkosten und Unterlassung | 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB) |
| Schadensersatz gegenüber dem Täter | bis zu 10 Jahre als sogenannter Restschadensersatz (§ 102 Satz 2 UrhG, § 852 BGB; BGH „Everytime we touch“) |
Die Verjährung muss ausdrücklich geltend gemacht werden, und ein Mahnbescheid oder Verhandlungen können sie hemmen.
Wenn ein Mahnbescheid kommt
Ein Mahnbescheid kommt vom Gericht. Gegen ihn müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch einlegen.
Eine Begründung ist nicht nötig, das Formular liegt bei. Verpassen Sie die Frist, ergeht ein Vollstreckungsbescheid, aus dem die Gegenseite vollstrecken kann.
Wenn es zur Klage kommt
Klagen gegen Privatpersonen müssen an deren Wohnsitz erhoben werden (§ 104a UrhG). Seit 1. Januar 2026 sind die Amtsgerichte für Streitwerte bis 10.000 Euro zuständig; Filesharing-Klagen beginnen also regelmäßig dort.
Im Prozess kommt es darauf an, ob die Ermittlung bewiesen ist, ob die IP-Adresse Ihrem Anschluss richtig zugeordnet wurde, ob Sie der sekundären Darlegungslast genügt haben und ob die Forderung der Höhe nach besteht. Deshalb lohnt es sich, die Umstände schon direkt nach Erhalt der Abmahnung sorgfältig festzuhalten.
Was kostet die Verteidigung?
Die erste telefonische Einschätzung Ihrer Abmahnung ist bei uns kostenlos. Sie erfahren dabei, wie wir Ihre Lage einschätzen und welche Schritte sinnvoll sind, bevor Kosten entstehen.
Übernehmen wir das Mandat, informieren wir Sie vorab über die Vergütung. In geeigneten Fällen vereinbaren wir ein Pauschalhonorar, sodass Sie die Kosten von Anfang an kennen.
Rechtsschutzversicherung: Viele Verträge schließen Streitigkeiten aus dem Urheberrecht aus. Ob Ihr Vertrag greift, prüfen wir gern für Sie und holen bei Bedarf eine Deckungszusage ein.
Kosten der Gegenseite: War die Abmahnung unwirksam oder unberechtigt, können Sie nach § 97a Abs. 4 UrhG Ihre eigenen Anwaltskosten von der Gegenseite zurückverlangen.
Häufige Fragen
Ist die Abmahnung von Frommer Legal echt?
In aller Regel ja. Frommer Legal ist eine zugelassene Kanzlei und handelt im Auftrag der genannten Rechteinhaber. Gefälschte Schreiben gibt es vereinzelt; sie fallen meist durch abweichende Absender, ausländische Bankverbindungen oder fehlende Angaben zum Werk auf. Im Zweifel prüfen wir das für Sie.
Ist Frommer Legal dasselbe wie Waldorf Frommer?
Ja. Die früher als Waldorf Frommer bekannte Kanzlei tritt heute als Frommer Legal auf.
Ich habe den Film nicht heruntergeladen. Muss ich trotzdem zahlen?
Nicht zwingend. Zuerst ist zu klären, wer die Verletzung begangen hat und wer Ihren Anschluss nutzen konnte.
Ich war zur Tatzeit nicht zu Hause. Reicht das?
Nein. Tauschbörsenprogramme laufen auch ohne Anwesenheit weiter. Ihre Abwesenheit ist ein Indiz, entscheidend bleibt, wer den Anschluss zu diesem Zeitpunkt nutzen konnte.
Kann ich wegen Streaming abgemahnt werden?
Wer Filme nur über einen Server abruft, bietet selbst nichts an und wird auf diesem Weg nicht ermittelt. Anders ist es bei Apps, die im Hintergrund eine Tauschbörse nutzen.
Kann ich die Abmahnung selbst beantworten?
Das ist möglich. Wegen der Folgen von Angaben zur Anschlussnutzung und der unbefristeten Wirkung einer Unterlassungserklärung sollten Sie aber genau prüfen, was Sie erklären.
Ich habe eine Abmahnung wegen eines Computerspiels bekommen. Gilt das hier auch?
Abmahnungen wegen Computerspielen kommen meist nicht von Frommer Legal, sondern von Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin, etwa für Kalypso Media oder Headup. Die Grundsätze zur Haftung sind dieselben, Forderungen und Vergleichsangebote unterscheiden sich aber. Mehr dazu in unserem Beitrag Abmahnung von Nimrod Rechtsanwälte erhalten?
Ich habe eine Abmahnung wegen eines Erotikfilms bekommen. Gilt das hier auch?
Abmahnungen wegen Erotikfilmen, etwa der Marke Dorcel, kommen meist von Rechtsanwalt Yussof Sarwari aus Hamburg im Auftrag der VPS Film-Entertainment. Die Grundsätze zur Haftung sind dieselben, Forderungen und Vergleichsangebote unterscheiden sich aber. Mehr dazu in unserem Beitrag Abmahnung von Rechtsanwalt Sarwari erhalten?
Ich habe eine Abmahnung wegen eines Fotos bekommen. Gilt das hier auch?
Teilweise. Frommer Legal mahnt für die Image Professionals GmbH auch die ungenehmigte Nutzung von Fotos auf Websites und in sozialen Medien ab. Dort stellen sich andere Fragen: ob die Rechtekette nachgewiesen ist, ob eine Lizenz bestand und wie hoch der Schadensersatz sein darf. Fotorecht ist einer unserer Schwerpunkte, wir prüfen deshalb auch diese Abmahnungen.
Wie wir Ihnen bei einer Frommer-Abmahnung helfen
Wir vertreten Abgemahnte bundesweit. Nach Übersendung Ihrer Abmahnung prüfen wir insbesondere:
- wer die Ansprüche geltend macht und ob er dazu berechtigt ist,
- ob Ermittlung und Zuordnung der IP-Adresse nachvollziehbar sind,
- ob die Abmahnung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt,
- wer Ihren Anschluss nutzen konnte und ob Sie als Täter oder aus anderen Gründen haften,
- ob und in welcher Form eine Unterlassungserklärung nötig ist,
- ob Schadensersatz und Kosten zutreffend berechnet sind,
- welche Strategie für Ihren Fall sinnvoll ist – von der Abwehr bis zum Vergleich.
Abmahnung von Frommer Legal erhalten?
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