Sie haben eine Abmahnung von Frommer Legal im Auftrag der TOBIS Film GmbH erhalten? Dann wird Ihnen vorgeworfen, den Kinofilm „Marty Supreme“ über eine Tauschbörse angeboten zu haben. Verlangt werden eine Unterlassungserklärung und aktuell 996,07 Euro. Die Fristen sind kurz. Was in der Abmahnung steht und wie Sie richtig reagieren, erklären wir hier. Allgemeine Hinweise zu Frommer-Abmahnungen finden Sie in unserem Leitfaden zur Frommer Legal Abmahnung.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer mahnt ab? Frommer Legal aus München, im Auftrag der TOBIS Film GmbH, Berlin.
- Um welchen Film geht es? „Marty Supreme“, angeboten über BitTorrent.
- Was wird verlangt? 700 Euro Schadensersatz, 248,80 Euro Anwaltskosten und 47,27 Euro Umsatzsteuer, zusammen 996,07 Euro, dazu eine Unterlassungserklärung.
- Wie viel Zeit haben Sie? Rund zehn Tage für die Unterlassungserklärung, rund drei Wochen für die Zahlung.
- Was jetzt tun? Fristen notieren, nicht anrufen, nichts ungeprüft unterschreiben oder zahlen.
Wer ist TOBIS Film, und warum mahnt Frommer Legal ab?
Die TOBIS Film GmbH aus Berlin ist einer der großen deutschen Filmverleiher und bringt internationale Kinofilme in Deutschland heraus, darunter „Marty Supreme“. Für Deutschland hält sie die ausschließlichen Rechte, den Film zu verwerten. Frommer Legal, die größte Kanzlei für Filesharing-Abmahnungen in Deutschland, verfolgt für TOBIS Tauschbörsen-Angebote ihrer Filme. Sobald ein neuer Film im Kino oder im Streaming erscheint, tauchen auch die ersten Abmahnungen auf.
Was wirft Ihnen die Abmahnung vor?
Über Ihren Internetanschluss soll „Marty Supreme“ mit einem BitTorrent-Programm zum Download angeboten worden sein. In dem uns vorliegenden Fall nennt die Abmahnung zwei Zeitpunkte im Mai 2026, jeweils mit IP-Adresse, Port und dem Hashwert der Datei. Ermittelt wurde mit dem „Peer-to-Peer Forensic System“ der Digital Forensics GmbH.
Auf dieser Grundlage hat das Landgericht Düsseldorf dem Provider gestattet, Name und Anschrift des Anschlussinhabers herauszugeben (§ 101 Abs. 9 UrhG). Den Beschluss legt Frommer Legal der Abmahnung bei.
Was fordert Frommer Legal für TOBIS?
| Position | Betrag | Grundlage laut Abmahnung |
|---|---|---|
| Schadensersatz | 700,00 € | Lizenzanalogie, § 97 Abs. 2 UrhG |
| Anwaltskosten | 248,80 € | 1,3 Geschäftsgebühr und Pauschale aus 1.700 € Gegenstandswert |
| Umsatzsteuer | 47,27 € | 19 % auf die Anwaltskosten |
| Gesamtforderung | 996,07 € |
Der Gegenstandswert setzt sich aus 1.000 Euro für die Unterlassung, begrenzt nach § 97a Abs. 3 S. 2 UrhG, und 700 Euro Schadensersatz zusammen. Frommer Legal weist darauf hin, dass ein Gericht die Begrenzung für unbillig halten und einen höheren Wert ansetzen könnte, und dass der Bundesgerichtshof in Tauschbörsen-Fällen schon deutlich höhere Schadensbeträge gebilligt hat. Beides soll Druck aufbauen. Ob 700 Euro für einen einzelnen Film angemessen sind und ob Sie überhaupt haften, ist eine andere Frage.
Warum wird Umsatzsteuer verlangt?
Frommer Legal stellt sich auf den Standpunkt, die Abmahnung sei eine steuerpflichtige Leistung an Sie. Sie beruft sich dabei auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums und auf Urteile des Bundesfinanzhofs. Die Umsatzsteuer fällt nur auf die Anwaltskosten an, nicht auf den Schadensersatz.
Die Abmahnung kam ein zweites Mal?
Manche Betroffene erhalten die Abmahnung erst Monate später, versehen mit dem Hinweis „Neuzustellung“. Das passiert etwa, wenn die erste Abmahnung an eine alte Adresse ging. Mit der Neuzustellung beginnen neue Fristen, auch wenn der Vorwurf schon älter ist. Nehmen Sie die neuen Fristen genauso ernst wie bei einer ersten Abmahnung.
Die Unterlassungserklärung
Beigefügt ist ein Muster, das sich auf „Marty Supreme“ und das BitTorrent-Protokoll beschränkt. Die Vertragsstrafe wird nach „Hamburger Brauch“ von TOBIS nach billigem Ermessen bestimmt und kann gerichtlich überprüft werden. Das ist enger als bei manchen anderen Abmahnkanzleien. Ungeprüft unterschreiben sollten Sie sie trotzdem nicht. Ob eine modifizierte Unterlassungserklärung besser passt, hängt vom Einzelfall ab. Die Frist sollten Sie in jedem Fall einhalten.
Haftung und die richtigen Schritte
Für „Marty Supreme“ gilt dasselbe wie für jede Frommer-Abmahnung: Als Anschlussinhaber werden Sie zunächst als Täter vermutet, können diese Vermutung aber erschüttern, wenn andere Personen Ihren Anschluss eigenständig genutzt haben. Wie das geht, welche Fehler Sie vermeiden sollten und was bei Mahnbescheid oder Klage passiert, erklären wir ausführlich im Hauptbeitrag Frommer Legal Abmahnung.
Speziell bei dieser Abmahnung: Frommer Legal bietet an, sich Ihre „persönliche Sichtweise“ telefonisch anzuhören. Rufen Sie dort nicht selbst an. Und achten Sie auf die neuen Fristen, falls Sie eine Neuzustellung erhalten haben.
So helfen wir bei einer Abmahnung wegen „Marty Supreme“
Rechtsanwalt Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, vertritt Abgemahnte bundesweit gegen Frommer Legal. Wir prüfen Vorwurf und Haftung, passen die Unterlassungserklärung an und verhandeln über die Forderung. Schicken Sie uns die Abmahnung über unser Kontaktformular mit Upload oder rufen Sie an unter 030 32301590. Die erste Einschätzung ist kostenlos.
Häufige Fragen zur Abmahnung „Marty Supreme“
Ist die Abmahnung von Frommer Legal für TOBIS echt?
Ja, nach unserer Kenntnis handelt es sich um echte Abmahnungen. Prüfen Sie trotzdem Aktenzeichen und Bankverbindung, bevor Sie zahlen.
Wie viel verlangt Frommer Legal für „Marty Supreme“?
In einem aktuellen Fall 996,07 Euro: 700 Euro Schadensersatz, 248,80 Euro Anwaltskosten und 47,27 Euro Umsatzsteuer.
Ich habe den Film nur gestreamt. Bin ich trotzdem betroffen?
Echtes Streaming über legale Dienste ist kein Problem. Viele kostenlose „Streaming“-Apps arbeiten im Hintergrund aber mit BitTorrent und bieten den Film dabei anderen an. Genau das wird abgemahnt.
Ich bin umgezogen und bekomme die Abmahnung jetzt erst. Was gilt?
Bei einer Neuzustellung gelten die neuen Fristen im Begleitschreiben. Der Vorwurf selbst bleibt derselbe.