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Abmahnung von Nimrod Rechtsanwälte erhalten? Was Sie jetzt wissen müssen

Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Eine Abmahnung von Nimrod Rechtsanwälte wegen eines Computerspiels ist ernst zu nehmen, aber kein Grund zur Panik. Die Kanzlei fordert zunächst oft rund 2.900 bis 3.800 Euro und bietet zugleich einen Vergleich über 850 Euro an. Ob Sie überhaupt etwas schulden, hängt vor allem davon ab, wer Ihren Internetanschluss genutzt hat.

Die Berliner Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte mahnt seit Jahren im Auftrag von Spieleherstellern ab. Auch 2026 erhalten Anschlussinhaber in ganz Deutschland Abmahnungen, weil über ihren Anschluss ein Spiel in einer Tauschbörse angeboten worden sein soll. Wir verteidigen Betroffene gegen Filesharing-Abmahnungen seit rund 20 Jahren.

Wer ist Nimrod Rechtsanwälte?

Nimrod Rechtsanwälte ist eine Kanzlei aus Berlin, die als Bockslaff Kupferberg GbR firmiert. Sie setzt für Spielehersteller und -vertriebe urheberrechtliche Ansprüche wegen Filesharing durch. Nimrod ist dabei nicht selbst Rechteinhaber, sondern handelt im Auftrag ihrer Mandanten. 2026 sind das vor allem:

  • Kalypso Media Group GmbH – etwa „Sudden Strike 5“, „Tropico 6“, „Dungeons 4“, „Port Royale“, „Railway Empire“, „Commandos 3 HD Remaster“ und die „Disciples“-Reihe
  • Headup GmbH – seit Juni 2026 wegen „Industria 2“
  • Daedalic Entertainment GmbH und Aerosoft GmbH – weitere Spiele und Simulationen

Eine Nimrod-Abmahnung ist in aller Regel echt und kein Betrugsversuch. Ob die Ansprüche gegen Sie tatsächlich bestehen, ist aber eine andere Frage.

Was wird Ihnen vorgeworfen?

Nimrod wirft Ihnen vor, dass über Ihren Internetanschluss ein Computerspiel in einer Tauschbörse anderen Nutzern angeboten wurde. Rechtlich ist das eine öffentliche Zugänglichmachung des Spiels, das als Computerprogramm besonders geschützt ist (§§ 69a, 69c Nr. 4 UrhG).

Viele Betroffene sind überrascht, weil sie nur heruntergeladen haben wollen. Tauschbörsen nach dem BitTorrent-Prinzip stellen aber schon während des Herunterladens die bereits empfangenen Dateiteile automatisch anderen Nutzern bereit. Bei Spielen kommt hinzu: Das Programm läuft oft tagelang im Hintergrund weiter, während gespielt wird. Deshalb nennen Nimrod-Abmahnungen nicht selten mehrere Erfassungszeitpunkte.

Auffällig ist der Zeitpunkt: Abgemahnt werden meist Verletzungen kurz nach Erscheinen eines Spiels. „Industria 2“ etwa erschien am 29. April 2026, die erfassten Angebote lagen wenige Tage danach.

Wie kommt Nimrod an Ihre Adresse?

  1. Ein technischer Dienstleister nimmt im Auftrag des Rechteinhabers an der Tauschbörse teil und protokolliert, welche IP-Adresse das Spiel zu welchem Zeitpunkt anbietet.
  2. Der Rechteinhaber beantragt beim Landgericht am Sitz des Providers einen Gestattungsbeschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG.
  3. Der Provider teilt daraufhin mit, welchem Kunden die IP-Adresse zum Zeitpunkt der Erfassung zugeordnet war.
  4. Nimrod schreibt diesen Anschlussinhaber an.

Den Gestattungsbeschluss legt Nimrod der Abmahnung üblicherweise nicht bei, sondern verweist auf die eigene Website. Es lohnt sich, ihn anzusehen: Er muss Ihren Anschluss und die genannten Zeitpunkte tatsächlich erfassen.

Anschlussinhaber und Täter müssen nicht dieselbe Person sein. Die Abmahnung richtet sich an den Vertragspartner des Providers, nicht an die Person, die gespielt hat.

Was verlangt Nimrod?

In der Abmahnung werden drei Ansprüche geltend gemacht, die unterschiedliche Voraussetzungen haben. Es ist deshalb gut möglich, dass einzelne davon bestehen, andere aber nicht oder nicht in der verlangten Höhe.

  1. Unterlassung (§ 97 Abs. 1 UrhG). Sie sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Dieser Anspruch setzt kein Verschulden voraus.
  2. Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Er setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus und wird nach der Lizenzanalogie berechnet. Nimrod setzt dafür regelmäßig 2.500 Euro je Spiel an.
  3. Anwaltskosten der Abmahnung (§ 97a Abs. 3 UrhG). Sie sind nur bei einer berechtigten Abmahnung zu ersetzen, die zudem die gesetzlichen Inhaltsanforderungen erfüllt.

Typische Beträge 2026

Position Kalypso, z. B. „Sudden Strike 5“ Headup, „Industria 2“
Schadensersatz 2.500,00 € 2.500,00 €
Anwaltskosten 381,40 € 1.261,50 € (Gegenstandswert 30.000 €)
Ausgangsforderung 2.881,40 € 3.761,50 €
Vergleichsangebot 850,00 € 850,00 €

Die Beträge stammen aus öffentlich dokumentierten Fällen und sind Beispiele. Maßgeblich ist immer Ihr konkretes Schreiben.

Die Anwaltskosten sind gesetzlich gedeckelt. Für Privatpersonen, die erstmals abgemahnt werden, begrenzt § 97a Abs. 3 UrhG den Gegenstandswert des Unterlassungsanspruchs auf 1.000 Euro. Bei „Industria 2“ setzt Nimrod dagegen 30.000 Euro an und beruft sich auf die Ausnahme für unbillige Fälle, weil das Spiel gerade erst erschienen war. Die Rechtsprechung legt diese Ausnahme eng aus; der hohe Gegenstandswert ist deshalb ein wichtiger Prüfpunkt.

Der Schadensersatz ist nicht gedeckelt. Ob 2.500 Euro je Spiel angemessen sind, entscheiden die Gerichte im Einzelfall. Das Amtsgericht Nürnberg hat im Mai 2026 für das zweifache Angebot eines Kalypso-Spiels 999,50 Euro zugesprochen.

Das Vergleichsangebot über 850 Euro: annehmen oder nicht?

Nimrod bietet an, sämtliche Zahlungsansprüche gegen 850 Euro zu erledigen, wenn Sie zusätzlich die Unterlassungserklärung abgeben. Der Abstand zur Ausgangsforderung ist groß, und viele Betroffene zahlen deshalb schnell. Das kann richtig sein, ist es aber längst nicht immer.

Ihre Lage Einschätzung
Sie haben das Spiel selbst getauscht Ein Vergleich kann wirtschaftlich sinnvoll sein. Oft lässt sich aber auch über den Betrag und den Inhalt der Unterlassungserklärung noch verhandeln.
Ein Familienmitglied oder Mitbewohner kommt in Betracht Möglicherweise haften Sie gar nicht. Dann würden Sie mit 850 Euro für etwas zahlen, das Sie nicht schulden.
Niemand im Haushalt kennt das Spiel Ermittlung und Zuordnung der IP-Adresse sollten genau geprüft werden, bevor Sie irgendetwas zahlen.

Wichtig: Auch wer den Vergleich annimmt, gibt in aller Regel eine Unterlassungserklärung ab. Deren Inhalt ist unabhängig vom Betrag entscheidend.

Die Unterlassungserklärung: nicht ungeprüft unterschreiben

Die beigefügte Unterlassungserklärung ist kein Formular, sondern ein Vertrag. Er bindet Sie zeitlich unbegrenzt und kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Bei jedem späteren schuldhaften Verstoß wird eine Vertragsstrafe fällig.

Die modifizierte Unterlassungserklärung ist eine gegenüber dem Entwurf abgeänderte Fassung. Sie beschränkt sich auf das konkrete Spiel, enthält kein Schuldanerkenntnis und sieht eine Vertragsstrafe nach billigem Ermessen vor, die im Streitfall ein Gericht überprüft. Eine zu eng gefasste Erklärung erledigt den Anspruch aber möglicherweise nicht, eine zu weite bindet Sie unnötig. Muster aus dem Internet passen deshalb selten.

Nicht jeder muss eine Erklärung abgeben. Wer weder Täter ist noch aus anderen Gründen haftet, schuldet keine. Riskant ist eine vorschnelle Erklärung auch dann, wenn unklar ist, von welchem Gerät das Spiel angeboten wurde: Läuft die Tauschbörse dort weiter, droht die Vertragsstrafe. Ob und in welcher Form Sie eine Erklärung abgeben, sollte deshalb nach der Prüfung Ihrer Haftung entschieden werden – aber innerhalb der Frist.

Haften Sie als Anschlussinhaber?

Nicht automatisch. Grundsätzlich muss der Rechteinhaber beweisen, dass Sie die Verletzung begangen haben. Weil sie aber von Ihrem Anschluss ausging, vermuten die Gerichte zunächst, dass Sie selbst der Täter sind – jedenfalls dann, wenn niemand sonst den Anschluss nutzen konnte.

Die Vermutung lässt sich entkräften

Hatten andere Personen selbständigen Zugang, können Sie die Vermutung ausräumen. Dazu müssen Sie im Rahmen der sekundären Darlegungslast konkret vortragen, wer zum Tatzeitpunkt Zugang hatte und als Täter ernsthaft in Betracht kommt, und im zumutbaren Rahmen nachforschen.

Pauschal zu bestreiten reicht nicht. Das zeigt das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom Mai 2026: Die Anschlussinhaberin hatte nur erklärt, weder sie noch Ehemann oder Sohn hätten das Spiel heruntergeladen. Das genügte dem Gericht nicht, weil sie keinen anderen möglichen Ablauf dargelegt hatte. Entscheidend ist, wer tatsächlich Zugang hatte, mit welchen Geräten, zu welchen Zeiten – und wer sich im Haushalt für solche Spiele interessiert.

Wer haftet für wen?

Mitnutzer Was gilt
Minderjährige Kinder Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht regelmäßig, wenn sie ein einsichtsfähiges Kind über das Verbot illegaler Tauschbörsen belehrt haben (BGH „Morpheus“). Eine ständige Kontrolle ist nur bei konkreten Anhaltspunkten nötig. Bei Spielen ist das oft die entscheidende Konstellation.
Volljährige Kinder Keine Pflicht zur anlasslosen Belehrung oder Überwachung (BGH „BearShare“). Wissen die Eltern aber, welches Kind die Verletzung begangen hat, müssen sie es im Prozess benennen oder haften selbst (BGH „Loud“).
Ehe- und Lebenspartner Die Internetnutzung des Partners müssen Sie weder dokumentieren noch seinen Rechner durchsuchen (BGH „Afterlife“). Ein konkreter Vortrag zu seiner Nutzungsmöglichkeit ist trotzdem nötig.
Mitbewohner, Untermieter, Gäste Für volljährige Mitnutzer gelten dieselben Grundsätze. Wer seinen Anschluss Dritten überlässt, haftet nach § 8 Digitale-Dienste-Gesetz grundsätzlich nicht auf Schadensersatz oder Abmahnkosten.
Offenes oder unsicheres WLAN Die frühere Störerhaftung ist abgeschafft. Der Rechteinhaber kann allenfalls eine Sperrung verlangen, deren Kosten er aber nicht ersetzt bekommt.

Müssen Sie den Täter nennen?

Gegenüber Nimrod müssen Sie einen Ihnen bekannten Täter vorgerichtlich nicht benennen (BGH „Saints Row“). Im Prozess kann das anders sein. Die Benennung eines Kindes oder Partners hat Folgen für diese Person und lässt sich nicht zurücknehmen – sie gehört zu den wichtigsten strategischen Entscheidungen im Verfahren.

Abmahnung erhalten: die richtigen Schritte

Eine Abmahnung bedeutet nicht, dass Sie verurteilt wurden oder die Forderung feststeht. In den ersten Tagen entscheidet sich aber viel. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:

  1. Fristen notieren

    Nimrod setzt meist eine Frist von zwei bis drei Wochen für die Unterlassungserklärung und das Vergleichsangebot. Läuft die Unterlassungsfrist ungenutzt ab, droht eine einstweilige Verfügung mit deutlich höheren Kosten.

  2. Nichts unterschreiben und nichts zahlen

    Weder die vorformulierte Erklärung noch die 850 Euro, bevor Ihre Haftung geklärt ist.

  3. Nicht bei Nimrod anrufen

    Machen Sie keine Angaben zum Sachverhalt, weder telefonisch noch schriftlich.

  4. Unterlagen sichern

    Bewahren Sie das Schreiben mit allen Anlagen und den Umschlag auf und notieren Sie das Zugangsdatum. Laden Sie den Gestattungsbeschluss von der Website der Kanzlei herunter.

  5. Nutzungssituation rekonstruieren

    Halten Sie schriftlich fest:

    • Wer lebte zum angegebenen Zeitpunkt im Haushalt?
    • Wer kannte das WLAN-Passwort?
    • Welche Computer, Laptops und Konsolen waren im Netz, und wer nutzte sie?
    • Wer spielt im Haushalt Strategie- oder Simulationsspiele?
    • Wer war zu den genannten Zeitpunkten zu Hause, wer verreist?
    • Gab es Besucher, Untermieter oder Gäste?
  6. Abmahnung prüfen lassen

    Ein spezialisierter Anwalt prüft Ermittlung, Haftung und Forderungshöhe, formuliert bei Bedarf eine modifizierte Unterlassungserklärung und übernimmt die Korrespondenz mit Nimrod.

Je mehr Zeit vergeht, desto schwerer wird die Rekonstruktion. Reicht die Frist nicht, kann schriftlich um Verlängerung gebeten werden – ohne Angaben zur Sache und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

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Die häufigsten Fehler

  • Ignorieren. Der Anspruch verschwindet nicht. Nimrod verfolgt nicht verglichene Fälle auch Jahre später per Mahnbescheid und Klage.
  • Die 850 Euro sofort zahlen. Wer nicht haftet, zahlt für etwas, das er nicht schuldet.
  • Die vorformulierte Erklärung unterschreiben. Sie bindet unbefristet.
  • Das Kind vorschnell als Täter benennen. Das hat Folgen für das Kind und lässt sich nicht zurücknehmen.
  • Pauschal bestreiten. „Bei uns war es niemand“ genügt vor Gericht nicht.
  • Die Tauschbörse weiterlaufen lassen. Prüfen Sie alle Geräte im Haushalt. Eine erneute Verletzung nach abgegebener Unterlassungserklärung löst die Vertragsstrafe aus.

Mahnbescheid, Klage und Verjährung

Nimrod verfolgt offene Forderungen auch nach Jahren noch. Im Nürnberger Fall lag die Erfassung im April 2022, der Mahnbescheid kam im Oktober 2025.

Zwei Verjährungsfristen

Anspruch Verjährung
Abmahnkosten und Unterlassung 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB)
Schadensersatz gegenüber dem Täter bis zu 10 Jahre als sogenannter Restschadensersatz (§ 102 Satz 2 UrhG, § 852 BGB; BGH „Everytime we touch“)

Die Verjährung muss ausdrücklich geltend gemacht werden, und ein Mahnbescheid oder Verhandlungen können sie hemmen.

Wenn ein Mahnbescheid kommt

Ein Mahnbescheid kommt vom Gericht. Gegen ihn müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch einlegen.

Eine Begründung ist nicht nötig, das Formular liegt bei. Verpassen Sie die Frist, ergeht ein Vollstreckungsbescheid, aus dem die Gegenseite vollstrecken kann.

Wenn es zur Klage kommt

Klagen gegen Privatpersonen müssen an deren Wohnsitz erhoben werden (§ 104a UrhG). Seit 1. Januar 2026 sind die Amtsgerichte für Streitwerte bis 10.000 Euro zuständig; Filesharing-Klagen beginnen also regelmäßig dort.

Im Prozess kommt es darauf an, ob die Ermittlung bewiesen ist, ob die IP-Adresse Ihrem Anschluss richtig zugeordnet wurde, ob Sie der sekundären Darlegungslast genügt haben und ob die Forderung der Höhe nach besteht.

Was kostet die Verteidigung?

Die erste telefonische Einschätzung Ihrer Abmahnung ist bei uns kostenlos. Sie erfahren dabei, wie wir Ihre Lage einschätzen und welche Schritte sinnvoll sind, bevor Kosten entstehen.

Übernehmen wir das Mandat, informieren wir Sie vorab über die Vergütung. In geeigneten Fällen vereinbaren wir ein Pauschalhonorar, sodass Sie die Kosten von Anfang an kennen.

Rechtsschutzversicherung: Viele Verträge schließen Streitigkeiten aus dem Urheberrecht aus. Ob Ihr Vertrag greift, prüfen wir gern für Sie.

Häufige Fragen

Ist die Abmahnung von Nimrod echt?

In aller Regel ja. Nimrod Rechtsanwälte ist eine zugelassene Berliner Kanzlei und handelt im Auftrag der genannten Spielehersteller. Gefälschte Schreiben fallen meist durch abweichende Absender, ausländische Bankverbindungen, extrem kurze Zahlungsfristen oder fehlende Angaben zum Spiel auf. Im Zweifel prüfen wir das für Sie.

Wir haben das Spiel gekauft. Ist die Abmahnung damit erledigt?

Nicht automatisch. Vorgeworfen wird nicht das Spielen, sondern das Anbieten in einer Tauschbörse. Ein Kauf schließt das nicht aus, kann aber im Einzelfall ein wichtiger Gesichtspunkt für die Verteidigung sein.

Ich spiele gar keine Computerspiele. Muss ich trotzdem zahlen?

Nicht zwingend. Zuerst ist zu klären, wer die Verletzung begangen hat und wer Ihren Anschluss nutzen konnte. Gerade bei Spielen kommen oft andere Haushaltsmitglieder in Betracht.

Mein Kind hat das Spiel heruntergeladen. Hafte ich?

Das hängt vom Alter des Kindes und davon ab, ob Sie es über das Verbot von Tauschbörsen belehrt haben. Eine pauschale Elternhaftung gibt es nicht. Wie Sie mit dem Wissen um den Täter umgehen, sollten Sie vor jeder Äußerung besprechen.

Ist Nimrod dieselbe Kanzlei wie Frommer Legal?

Nein. Frommer Legal aus München mahnt vor allem für Filmstudios wegen Filmen und Serien ab. Mehr dazu in unserem Beitrag Abmahnung von Frommer Legal erhalten?

Ich habe eine Abmahnung wegen eines Erotikfilms bekommen. Gilt das hier auch?

Abmahnungen wegen Erotikfilmen, etwa der Marke Dorcel, kommen meist von Rechtsanwalt Yussof Sarwari aus Hamburg im Auftrag der VPS Film-Entertainment. Die Grundsätze zur Haftung sind dieselben, Forderungen und Vergleichsangebote unterscheiden sich aber. Mehr dazu in unserem Beitrag Abmahnung von Rechtsanwalt Sarwari erhalten?

Ich habe von Nimrod eine Abmahnung wegen eines Fotos bekommen. Gilt das hier auch?

Teilweise. Nimrod mahnt auch die ungenehmigte Nutzung von Fotos ab, etwa für Bihlmayer Media. Dort stellen sich andere Fragen: ob die Rechtekette nachgewiesen ist, ob eine Lizenz bestand und wie hoch der Schadensersatz sein darf. Fotorecht ist einer unserer Schwerpunkte, wir prüfen deshalb auch diese Abmahnungen.

Wie wir Ihnen bei einer Nimrod-Abmahnung helfen

Wir vertreten Abgemahnte bundesweit. Nach Übersendung Ihrer Abmahnung prüfen wir insbesondere:

  • ob der Gestattungsbeschluss Ihren Anschluss und die genannten Zeitpunkte erfasst,
  • ob die Abmahnung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt,
  • wer Ihren Anschluss nutzen konnte und ob Sie als Täter oder aus anderen Gründen haften,
  • ob der angesetzte Gegenstandswert und der Schadensersatz zutreffend sind,
  • ob das Vergleichsangebot für Sie sinnvoll ist,
  • ob und in welcher Form eine Unterlassungserklärung nötig ist.

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