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Abmahnung von Nimrod für Schrödter, Wünsch & Kollegen: Musik auf TikTok und Instagram

Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin war bisher vor allem für Filesharing-Abmahnungen wegen Computerspielen bekannt. Seit Herbst 2026 verschickt die Kanzlei auch Abmahnungen wegen Musik in Beiträgen auf TikTok und Instagram. Auftraggeber ist der Berliner Musikverlag Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH. Verlangt werden eine Unterlassungserklärung, umfangreiche Auskünfte und die Anerkennung von Schadensersatz und Anwaltskosten, deren Höhe erst später beziffert werden soll. Wir zeigen anhand einer Original-Abmahnung vom Oktober 2026, wie das Schreiben aufgebaut ist, wo es angreifbar ist und was Sie jetzt tun sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer mahnt ab? Nimrod Rechtsanwälte (Bockslaff Kupferberg), Berlin, für die Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH als Musikverlag.
  • Worum geht es? Ein Song aus dem Verlagsrepertoire in einem TikTok- oder Instagram-Beitrag, den Nimrod als gewerblich einstuft, auch bei Foto-Slideshows.
  • Was wird verlangt? Strafbewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft zu sieben Fragen, Anerkennung von Schadensersatz und Kosten „dem Grunde nach“. Beträge nennt das Schreiben noch nicht.
  • Frist? Rund zehn Tage. Danach droht Nimrod mit einer einstweiligen Verfügung.
  • Was jetzt tun? Beitrag sichern und offline nehmen, keine Auskunft und kein Anerkenntnis ungeprüft abgeben, die Unterlassungserklärung nur modifiziert unterschreiben.

Nimrod mahnt jetzt Musik auf Social Media ab: Was ist neu?

Nimrod Rechtsanwälte ist eine Berliner Kanzlei, die seit Jahren für Spielehersteller wegen Filesharing abmahnt. Was dort typisch ist, haben wir in unserem Beitrag zur Nimrod Abmahnung wegen Filesharing zusammengestellt. Daneben mahnt Nimrod auch die ungenehmigte Nutzung von Fotos ab.

Neu ist seit September 2026 ein drittes Feld: Musik in Social-Media-Beiträgen. Nimrod folgt damit Kanzleien wie IPPC LAW und Frommer Legal, die schon länger wegen Musik auf Instagram und TikTok abmahnen. Anders als dort tritt aber kein Plattenlabel auf, sondern ein Musikverlag. Das hat Folgen für die Frage, welche Rechte überhaupt verletzt sein können.

So ist die Abmahnung aufgebaut

Das uns vorliegende Schreiben ist auf den 2. Oktober 2026 datiert, wurde vorab per E-Mail verschickt und ist von Rechtsanwalt Frederik Bockslaff unterzeichnet. Es umfasst fünf Seiten und folgt diesem Aufbau:

  1. Vertretungsanzeige für die Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH, mit einer Vollmacht nur in Kopie.
  2. Das Werk: ein Auszug aus der GEMA-Werkdatenbank mit Komponisten, Textdichtern und Verlag.
  3. Der Beitrag: ein Link auf einen TikTok-Beitrag. Im uns vorliegenden Fall war es ein Foto-Beitrag mit unterlegter Musik, kein Video.
  4. Begründung der Gewerblichkeit mit einem langen Zitat aus einem Influencer-Urteil des Bundesgerichtshofs.
  5. Verletzte Rechte: öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG und das Synchronisationsrecht.
  6. Ansprüche: Unterlassung, Schadensersatz nach Lizenzanalogie, Auskunft und Erstattung der Anwaltskosten.
  7. Frist von zehn Tagen und Hinweis auf eine eidesstattliche Versicherung und eine einstweilige Verfügung.

Warum die Abmahnung noch keine Summe nennt

Anders als bei IPPC LAW oder Frommer Legal enthält das Schreiben keine konkrete Zahlungsforderung. Schadensersatz und Anwaltskosten will Nimrod erst beziffern, wenn Sie die Fragen zur Nutzung beantwortet haben. Gleichzeitig sollen Sie schriftlich erklären, dass Sie Schadensersatz und Kostenerstattung „dem Grunde nach“ anerkennen.

Diese Reihenfolge ist für Sie ungünstig. Mit dem Anerkenntnis geben Sie die wichtigsten Einwände aus der Hand, bevor Sie überhaupt wissen, wie hoch die Forderung wird. Ihre Antworten auf die Fragen liefern dann die Grundlage für die Berechnung. Zur Auskunft sind Sie nur verpflichtet, soweit ein Anspruch tatsächlich besteht. Ein Anerkenntnis verlangt das Gesetz in keinem Fall.

Gefragt wird unter anderem, auf welchen Seiten die Musik eingebunden war, wer sie eingebunden hat, wann sie online gestellt und wieder entfernt wurde, woher die Musik stammt und wie hoch die Abrufzahlen waren. Nimrod weist zudem darauf hin, dass die Antworten gegebenenfalls an Eides statt zu versichern sind und dass schon eine fahrlässig falsche eidesstattliche Versicherung strafbar ist. Antworten Sie deshalb nicht aus dem Gedächtnis, sondern erst nach Sicherung der Daten und nach Prüfung, was Sie überhaupt mitteilen müssen.

War Ihr Beitrag überhaupt gewerblich?

Die ganze Abmahnung steht und fällt mit dieser Frage. Die GEMA hat die Musik in den Bibliotheken von TikTok, Instagram und Facebook über Lizenzverträge mit den Plattformen lizenziert. Private, nicht gewerbliche Creator dürfen diese Songs nach Angaben der GEMA ohne Weiteres verwenden. Das zitiert Nimrod selbst. Für gewerbliche Nutzungen gilt das nicht.

Nimrod legt den Begriff „gewerblich“ sehr weit aus. Es reiche, dass der Beitrag „wenigstens dazu dient, die Reichweite Ihres Unternehmens zu steigern“, oder dass Aufmerksamkeit erzeugt werden soll. Gestützt wird das auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. September 2021 (Az. I ZR 126/20) zu einer Influencerin.

Dieses Urteil passt nur bedingt. Es betrifft das Wettbewerbsrecht, also die Frage, ob unbezahlte Beiträge einer Influencerin als Werbung für fremde Produkte gekennzeichnet werden müssen. Der BGH hat das für die betroffenen Beiträge gerade verneint. Die Passage, die Nimrod zitiert, gibt überwiegend die Gründe wieder, warum die Beiträge keine geschäftlichen Handlungen zugunsten fremder Unternehmen waren. Ob ein Beitrag lizenzrechtlich „gewerblich“ ist, richtet sich dagegen nach den Nutzungsbedingungen der Plattform und den Lizenzverträgen der GEMA, nicht nach dem Wettbewerbsrecht.

Für Unternehmen und Selbstständige, die ein Produkt oder eine Leistung bewerben, wird man eine gewerbliche Nutzung oft nicht bestreiten können. Anders kann es bei Vereinen, Verbänden, gemeinnützigen Organisationen oder Privatpersonen liegen, die über ihr Anliegen informieren und nichts verkaufen. Wer allein Aufmerksamkeit erzeugen will, handelt nicht automatisch gewerblich. Diese Abgrenzung ist in jedem Fall der erste Prüfungspunkt.

Welche Rechte hat ein Musikverlag?

An einem Song bestehen mehrere Rechte nebeneinander. Die Rechte an der Aufnahme liegen beim Label als Tonträgerhersteller, die Rechte an Komposition und Text bei den Urhebern und ihrem Musikverlag. Die Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH beruft sich ausschließlich auf Rechte als Musikverlag, also auf Rechte an Komposition und Text. Daraus ergeben sich drei Prüfungspunkte.

1. Wer hält das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung?

Ist ein Werk bei der GEMA angemeldet, haben Urheber und Verlage ihr Online-Recht in aller Regel der GEMA eingeräumt. Dann stellt sich die Frage, ob der Verlag dieses Recht selbst geltend machen kann. Die Abmahnung beantwortet sie nicht. Lassen Sie sich die Rechtekette belegen.

2. Ist es überhaupt der richtige Verlag?

In dem uns vorliegenden Schreiben ist im beigefügten GEMA-Auszug ein anderer Verlag als „Originalverlag“ markiert als die Auftraggeberin. Das kann sich durch eine Verlagsübernahme oder einen Subverlagsvertrag erklären lassen. Belegt ist es im Schreiben nicht.

3. Ist ein Foto-Beitrag eine „Synchronisation“?

Das zweite Recht, auf das Nimrod sich stützt, ist das Synchronisationsrecht. Gemeint ist die Verbindung von Musik mit Bildern, klassisch in Film und Werbespot. Nach dem GEMA-Berechtigungsvertrag liegt die Entscheidung über solche Verbindungen, etwa für Werbezwecke, im Kern bei Urhebern und Verlag (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2009, Az. I ZR 226/06). Ob eine Slideshow aus Fotos mit Hintergrundmusik, wie sie TikTok im Fotomodus anbietet, eine solche Synchronisation ist, ist nicht geklärt. Nimrod geht davon aus, auch „Standbilder“ seien erfasst. Hier gibt es Argumente für beide Seiten.

Unterlassungserklärung, Vollmacht und Frist

Der Unterlassungsanspruch ist bei einer tatsächlichen Rechtsverletzung meist das stärkste Element der Abmahnung. Gibt es ihn, lässt sich die Wiederholungsgefahr nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausräumen. Diese Erklärung gilt ein Leben lang und sollte nur das konkrete Werk und die konkrete Nutzung erfassen. Eine modifizierte Fassung, die auf ein Schuldanerkenntnis verzichtet und eine Vertragsstrafe nach „neuem Hamburger Brauch“ vorsieht, ist in vielen Fällen die bessere Wahl.

Die Vollmacht liegt nur als Kopie bei. Nimrod verweist darauf, dass nach einem Urteil des OLG Nürnberg (Urteil vom 9. Mai 2023, Az. 3 U 3524/22) bei einer Abmahnung keine Originalvollmacht vorgelegt werden muss. Ob man die Abmahnung wegen der fehlenden Originalvollmacht zurückweisen kann, ist in der Rechtsprechung umstritten. Darauf allein sollten Sie sich nicht verlassen.

Die Frist beträgt rund zehn Tage. Zur Wahrung genügt eine Übermittlung per Fax oder E-Mail, wenn das Original innerhalb von drei Werktagen nachfolgt. Lässt man die Frist verstreichen, kündigt Nimrod an, eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Das verursacht zusätzliche Kosten, die Sie vermeiden sollten. Ist die Frist zu knapp, kann sie in der Regel verlängert werden, wenn man rechtzeitig darum bittet.

Nimrod-Abmahnung wegen Musik erhalten: Was Sie jetzt tun sollten

  1. Frist notieren. Maßgeblich ist das Datum im Schreiben, nicht der Tag, an dem Sie es gelesen haben.
  2. Beitrag sichern. Speichern Sie den Beitrag mit Text, Datum, Musikauswahl und Statistik (Aufrufe, Reichweite). Notieren Sie, wer ihn erstellt hat und ob die Musik aus der App-Bibliothek stammt.
  3. Dann den Beitrag offline nehmen oder die Musik entfernen, damit keine weitere Nutzung hinzukommt.
  4. Weitere Beiträge prüfen. Durchsuchen Sie Ihre Profile nach anderen Beiträgen mit Musik desselben Verlags oder anderer Rechteinhaber.
  5. Kein Anerkenntnis, keine Auskunft ungeprüft. Beides wirkt sich direkt auf die spätere Forderung aus.
  6. Nicht bei Nimrod anrufen. Was Sie am Telefon sagen, kann gegen Sie verwendet werden.
  7. Anwaltlich prüfen lassen. Ob der Beitrag gewerblich war, ob der Verlag die Rechte hat und welche Erklärung Sie abgeben sollten, lässt sich nur anhand des konkreten Schreibens beurteilen.

Nimrod Abmahnungen im Überblick: Spiele, Fotos, Musik

Nimrod Rechtsanwälte mahnt inzwischen in drei Bereichen ab, die rechtlich unterschiedlich funktionieren:

  • Filesharing: Computerspiele in Tauschbörsen, für Spielehersteller, meist mit einem Vergleichsangebot. Mehr dazu im Beitrag zur Nimrod Abmahnung wegen Filesharing.
  • Fotos: Abmahnungen wegen der ungenehmigten Nutzung von Fotografien auf Websites und in sozialen Netzwerken. Mehr dazu im Beitrag zur Nimrod Abmahnung wegen Fotos.
  • Musik auf Social Media: Songs in TikTok- und Instagram-Beiträgen, für die Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH, wie in diesem Beitrag beschrieben.

Wegen Musik in sozialen Netzwerken mahnen auch andere Absender ab: IPPC LAW in großer Zahl wegen Instagram und TikTok, Frommer Legal mit hohen Forderungen für Reels und SoundGuardian mit einer „Berechtigungsanfrage“. Einen Überblick über alle Absender finden Sie auf unserer Seite Abmahnung erhalten.

So helfen wir bei einer Nimrod-Abmahnung wegen Musik

Rechtsanwalt Florian Sievers ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und berät Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Creator bei Abmahnungen wegen Musik in sozialen Netzwerken. Wir prüfen, ob Ihr Beitrag überhaupt gewerblich war, ob der Verlag die geltend gemachten Rechte nachweisen kann und welche Auskünfte Sie schulden. Wir formulieren eine Unterlassungserklärung, die Sie nicht weiter bindet als nötig, übernehmen die Korrespondenz mit Nimrod und behalten die Fristen im Blick.

Schicken Sie uns Ihr Schreiben über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 030 32301590. Die erste Einschätzung ist kostenlos. Die Kosten einer weiteren Vertretung besprechen wir vorher transparent mit Ihnen.

Häufige Fragen zur Nimrod-Abmahnung wegen Musik

Wer ist die Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH?

Ein Musikverlag mit Sitz in Berlin, der in der GEMA-Werkdatenbank als Verlag verzeichnet ist. Er beruft sich auf Rechte an Komposition und Text, nicht an der Aufnahme selbst.

Wie viel verlangt Nimrod für einen Social-Media-Beitrag?

Die erste Abmahnung nennt keine Summe. Schadensersatz und Anwaltskosten sollen erst nach Ihrer Auskunft beziffert werden. Die Höhe hängt dann vor allem von Dauer, Reichweite und Art der Nutzung ab und ist im Streitfall vom Verlag zu belegen.

Der Song war in der App. Ist die Nutzung nicht lizenziert?

Für private, nicht gewerbliche Beiträge ja. Für gewerbliche Beiträge deckt die Lizenz der Musikbibliothek die Nutzung in der Regel nicht. Unternehmen sollten die lizenzfreien Kataloge für Business-Konten nutzen. Ob Ihr Beitrag gewerblich war, ist aber eine eigene Frage und oft der wichtigste Einwand.

Reicht es, den Beitrag zu löschen?

Nein. Das Löschen beendet die Nutzung, beseitigt aber nicht die Wiederholungsgefahr. Sichern Sie den Beitrag vorher, denn die Daten brauchen Sie für die Prüfung.

Muss ich die Fragen zur Nutzung beantworten?

Nur soweit ein Anspruch auf Auskunft tatsächlich besteht. Was Sie mitteilen, sollte vollständig und richtig sein, denn Nimrod kündigt an, die Angaben gegebenenfalls an Eides statt versichern zu lassen. Klären Sie vorher, welche Angaben Sie schulden.

Ist die Nimrod-Abmahnung wegen Musik echt?

Die uns vorliegenden Schreiben sind echt. Prüfen Sie trotzdem Absender, Kanzleiadresse in der Emser Straße in Berlin und Kontaktdaten, bevor Sie reagieren, denn gefälschte Abmahnungen per E-Mail kommen immer wieder vor.

Was kostet die Beratung bei Sievers & Kollegen?

Die erste Einschätzung ist kostenlos. Die Kosten einer weiteren Vertretung besprechen wir vorher transparent mit Ihnen.

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