Sie haben Post von der SoundGuardian GmbH bekommen? Dann wirft man Ihnen vor, in einem Instagram- oder TikTok-Video einen bekannten Song verwendet zu haben, ohne die nötigen Rechte zu besitzen. Das Schreiben heißt meist „Berechtigungsanfrage“ und bietet Ihnen eine „Nachlizenzierung“ an, oft für einen vierstelligen Betrag. Das klingt freundlicher als eine Abmahnung, ist aber eine handfeste Geldforderung. Bevor Sie zahlen oder online zustimmen, sollten Sie wissen, wo diese Forderungen angreifbar sind. Ein Gericht hat SoundGuardian im September 2026 eine Forderung von 95.750 Euro vollständig abgewiesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer schreibt? Die SoundGuardian GmbH aus Frankfurt am Main. Sie verwertet für Plattenlabels, vor allem Kontor Records, die Rechte an Tonaufnahmen in Social-Media-Videos.
- Was wird vorgeworfen? Ein Song wurde in einem gewerblich genutzten Instagram- oder TikTok-Video verwendet, ohne Lizenz für kommerzielle Nutzung.
- Was wird verlangt? Keine Unterlassungserklärung, sondern Geld: eine nachträgliche Lizenzgebühr, berechnet nach Monaten. Im Fall, der uns vorliegt, 1.675 Euro zuzüglich 7 % Umsatzsteuer für 25 Monate.
- Ist das Schreiben echt? In aller Regel ja. Echt heißt aber nicht, dass die Forderung in dieser Höhe berechtigt ist.
- Wo liegen die Schwachstellen? Bei der Rechtekette, bei der Frage der gewerblichen Nutzung und vor allem bei der Höhe. Das LG Frankfurt verlangt eine nachvollziehbare Berechnung (Urteil vom 09.09.2026, Az. 2-06 O 424/25, nicht rechtskräftig).
- Was sollten Sie nicht tun? Nicht ignorieren, aber auch nicht vorschnell über die Website zustimmen. Die Zustimmung ist ein verbindlicher Vergleich.
Wer ist die SoundGuardian GmbH?
Die SoundGuardian GmbH ist eine noch junge Rechteagentur mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt unter HRB 134809. Auf aktuellen Schreiben steht die Anschrift Neue Mainzer Straße 84, in älteren Unterlagen die Schumannstraße 27. Das Geschäftsmodell ist einfach: Plattenlabels übertragen SoundGuardian die Rechte, ihre Tonaufnahmen in Videos zu verwenden. SoundGuardian lizenziert diese Rechte an Werbekunden und sucht mit einer Software nach Videos, in denen die Songs ohne Lizenz laufen.
Der wichtigste Auftraggeber ist nach allem, was bekannt ist, die Kontor Records GmbH aus Hamburg. Entsprechend tauchen in den Schreiben vor allem Dance-, Party- und Schlagertitel auf, die in Reels besonders beliebt sind. Berichtet wird unter anderem über „Fire“ (Scooter), „Freed from Desire“ (Gala), „9 PM (Till I Come)“ (ATB), „Mein kleines Herz (Bam Bam)“, „Push Up“ und „Ab geht die Post“ (Drillheadz), oft auch in Varianten wie „Sped Up“ oder „Slowed“.
Die ersten Schreiben verschickt SoundGuardian selbst, ausdrücklich „maschinell erstellt“ und ohne Unterschrift. Kommt keine Einigung zustande, schaltet SoundGuardian Anwälte ein, häufig die Kanzlei Amann Rechtsanwälte aus Darmstadt. Dass SoundGuardian auch klagt, zeigt das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt, über das wir weiter unten berichten.
Abmahnung oder Berechtigungsanfrage: Was steht im Schreiben?
Formal ist das erste Schreiben von SoundGuardian keine klassische Abmahnung nach § 97a UrhG. Es verlangt keine strafbewehrte Unterlassungserklärung und keine Anwaltskosten. Stattdessen bietet es an, die fehlenden Rechte im Nachhinein zu kaufen. Inhaltlich ist es trotzdem eine Forderung: SoundGuardian macht Schadensersatz geltend und kleidet ihn in ein Lizenzangebot.
Ein typisches Schreiben enthält:
- eine Case-ID, die bei jeder Antwort anzugeben ist,
- den Namen des Songs und des Künstlers sowie das Instagram- oder TikTok-Profil,
- einen Screenshot des Videos und den Zeitraum, in dem es „mindestens“ öffentlich abrufbar gewesen sein soll,
- den Vorwurf, die Tonaufnahme ohne Recht zur Herstellung des Videos verwendet und öffentlich zugänglich gemacht zu haben (§§ 85, 19a UrhG),
- eine Lizenzgebühr nach der sogenannten Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG), aufgeschlüsselt nach Monaten,
- eine Frist von wenigen Wochen und den Hinweis, dass Sie online über die Website von SoundGuardian zustimmen und auch zinslos in Raten zahlen können,
- den Hinweis, dass das Löschen des Videos die Ansprüche nicht erledigt,
- den Hinweis, dass Musikverlag und GEMA eigene Rechte am Musikwerk haben können.
Beigefügt sind oft Unterlagen, die die Rechte belegen sollen: ein Auszug aus einer Branchendatenbank mit den Labeldaten des Titels und eine teilweise geschwärzte Vereinbarung zwischen SoundGuardian und dem Label.
Ein aktueller Fall: So rechnet SoundGuardian
Uns liegt ein Schreiben vom Oktober 2026 vor. Es betrifft die Tonaufnahme „Ab geht die Post“ von Drillheadz in einem Video auf dem Instagram-Profil eines kleinen Betriebs. Das Video soll gut zwei Jahre lang online gewesen sein, SoundGuardian rechnet 25 Monate ab. Die Lizenzgebühr ist gestaffelt:
| Zeitraum | pro Monat | Summe |
|---|---|---|
| Monat 1 bis 6 | 100,00 € | 600,00 € |
| Monat 7 bis 12 | 75,00 € | 450,00 € |
| Monat 13 bis 24 | 50,00 € | 600,00 € |
| Monat 25 | 25,00 € | 25,00 € |
| Gesamt (zzgl. 7 % USt) | 1.675,00 € |
Als Gründe für die Höhe nennt SoundGuardian die Bekanntheit des Titels, Streamingzahlen, Art und Dauer der Nutzung, die Länge der Musik im Video, die Reichweite der Plattform, die Größe des Unternehmens und einen inhaltlichen Bezug zwischen Song und beworbener Leistung. Dazu kommt das Argument, unkontrollierte Nutzungen würden den Markt für echte Lizenzen „verwässern“.
Auffällig ist zweierlei. Erstens sinkt der Monatsbetrag mit der Zeit. Das ist realistischer als die starre Hochrechnung eines Tagessatzes, die das LG Frankfurt verworfen hat, belegt aber noch nicht, dass 100 Euro pro Monat am Anfang angemessen sind. Zweitens wird Umsatzsteuer zu 7 % berechnet, dem ermäßigten Satz für die Einräumung von Urheber- und Leistungsschutzrechten. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist das meist ein durchlaufender Posten. Andere Berichte nennen deutlich höhere Beträge, je nach Titel und Zahl der Videos zwischen rund 1.000 und 15.000 Euro, in Einzelfällen auch mehr.
Warum trifft es vor allem Unternehmen?
Instagram und TikTok haben Verträge mit Labels und Verwertungsgesellschaften wie der GEMA. Diese Lizenzen decken nach den Nutzungsbedingungen der Plattformen aber nur die private Nutzung der allgemeinen Musikbibliothek. Wer mit seinem Profil ein Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen bewirbt, braucht für Musik eine eigene Lizenz oder muss auf die Musik zurückgreifen, die für kommerzielle Zwecke freigegeben ist: bei TikTok die Commercial Music Library, bei Instagram und Facebook die Meta Sound Collection.
Gerade Handwerksbetriebe, Händler, Gastronomen, Fitnessstudios und Selbstständige wissen das häufig nicht. Die App bietet den Song an, also scheint er erlaubt. Genau hier setzt SoundGuardian an. Ausführlich erklären wir den Unterschied zwischen privater und kommerzieller Musik auf unserer Seite zur Abmahnung wegen Musik auf Instagram und TikTok.
Wo ist die Forderung von SoundGuardian angreifbar?
Ein Schreiben von SoundGuardian ist kein Grund zur Panik und auch kein Grund, sofort zu zahlen. Vier Punkte sollten Sie prüfen lassen:
1. Hat SoundGuardian die Rechte an genau diesem Song?
SoundGuardian muss belegen, dass ihr die Rechte an der konkreten Aufnahme in der konkreten Fassung zustehen, und zwar für den gesamten abgerechneten Zeitraum. Der beigefügte Datenbankauszug zeigt nur, welches Label die Aufnahme veröffentlicht hat. Die Vereinbarung mit dem Label ist teilweise geschwärzt, und die Liste der erfassten Titel steht in einer Anlage, die häufig nicht beiliegt.
In der uns vorliegenden Vereinbarung ist zudem genau zu lesen: Sie trägt die Überschrift „Abtretungsvereinbarung“, überträgt aber das Recht, die Syncrechte „wahrzunehmen“. Für Verletzungen aus der Zeit vor dem Vertragsschluss ermächtigt das Label SoundGuardian nach § 185 BGB, im eigenen Namen vorzugehen. Ob diese Konstruktion Schadensersatz für ältere Nutzungen trägt, ist eine rechtliche Frage, die sich lohnt. Bei Videos, die schon lange online sind, betrifft das oft einen großen Teil der Forderung.
2. War die Nutzung wirklich gewerblich?
Der Vorwurf greift nur, wenn das Video kommerziell genutzt wurde. Bei einem Firmenprofil nehmen die Gerichte das schnell an. Bei Creator-Profilen und gemischt genutzten Accounts kommt es auf den Einzelfall an: Wird ein Produkt beworben, gibt es Kooperationen, Links zum Shop oder zur Firma? Ein rein privates Video fällt dagegen unter die Plattformlizenz.
3. Ist die Höhe nachvollziehbar?
Das ist der stärkste Ansatzpunkt. Bei der Lizenzanalogie kommt es darauf an, was vernünftige Vertragspartner für genau diese Nutzung vereinbart hätten. Dafür muss der Rechteinhaber greifbare Anhaltspunkte liefern, etwa eigene Lizenzverträge zu vergleichbaren Bedingungen. Eine selbst aufgestellte Preisliste genügt dafür nicht ohne Weiteres. Auch die Kriterien aus dem Schreiben passen oft nicht: ein Video mit wenigen hundert Aufrufen auf dem Profil eines Kleinbetriebs ist etwas anderes als eine bezahlte Werbekampagne.
4. Stimmt der Zeitraum?
SoundGuardian rechnet vom Veröffentlichungsdatum bis zum Tag der Feststellung. Ob das Video die ganze Zeit öffentlich war, ob es archiviert oder auf privat gestellt wurde und ob die Rechte von SoundGuardian überhaupt schon so lange bestanden, ist zu prüfen. Jeder Monat weniger senkt die Forderung.
Das Urteil des LG Frankfurt: Keine 95.750 Euro für „Freed from Desire“
Am 9. September 2026 hat das Landgericht Frankfurt am Main eine Klage von SoundGuardian vollständig abgewiesen (Az. 2-06 O 424/25). Ein Unternehmen hatte in einem 14 Sekunden langen TikTok-Werbevideo „Freed from Desire“ von Gala verwendet. Der Song stammte aus der allgemeinen TikTok-Bibliothek, nicht aus der Commercial Music Library. Das Video war rund 14 Monate abrufbar. SoundGuardian verlangte 250 Euro pro Tag, für 383 Tage zusammen 95.750 Euro.
Das Gericht sah zwar eine Rechtsverletzung: Wer gewerblich postet, muss sich vergewissern, dass er die Musik kommerziell nutzen darf. Schadensersatz gab es trotzdem nicht. SoundGuardian konnte keine eigene Lizenzpraxis belegen, keinen vergleichbaren Lizenzvertrag vorlegen und keine branchenüblichen Sätze nennen. Dass Lizenzen individuell ausgehandelt werden, erlaubt es nach Auffassung des Gerichts nicht, einen beliebigen Betrag festzusetzen. Ohne greifbare Grundlage war nicht einmal eine Schätzung möglich. Auch die lineare Hochrechnung eines Tagessatzes auf mehr als ein Jahr hielt das Gericht für nicht tragfähig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und betrifft einen Einzelfall. Es zeigt aber, dass die Beträge von SoundGuardian vor Gericht belegt werden müssen. Das stärkt Ihre Position in jeder Verhandlung.
Was Sie jetzt tun sollten
- Frist notieren. Lassen Sie die Frist nicht verstreichen. Wer schweigt, bekommt meist ein Anwaltsschreiben, und dann kommen Anwaltskosten dazu.
- Nicht vorschnell online zustimmen. Mit der Einverständniserklärung auf der Website nehmen Sie das Angebot an. Danach ist der volle Betrag geschuldet, auch wenn er überhöht war.
- Video sichern, dann offline nehmen. Machen Sie Screenshots mit Veröffentlichungsdatum, Aufrufen und Profilansicht und speichern Sie das Video. Danach löschen, archivieren oder auf privat stellen. Das beendet die Nutzung, auch wenn es die alte Forderung nicht erledigt.
- Prüfen, woher die Musik kam. Aus der allgemeinen Bibliothek, aus der Commercial Music Library oder von einem Musikdienst? Gibt es eine Lizenz, schicken Sie den Nachweis.
- Keine Angaben zu Umsatz, Reichweite oder Werbebudget. Solche Angaben fließen sonst in die Berechnung ein.
- Agentur einbeziehen. Hat eine Agentur oder ein Social-Media-Dienstleister das Video erstellt, kann sie für den Schaden einstehen müssen.
- Alle Videos durchsehen. Oft betrifft ein Schreiben nur einen Titel, auf dem Profil laufen aber weitere. Eine Einigung sollte möglichst alle Fälle umfassen.
- Anwaltlich prüfen lassen. Rechte, Zeitraum und Höhe lassen sich nur anhand des konkreten Schreibens beurteilen.
Was passiert, wenn Sie nicht reagieren?
Bleibt das erste Schreiben unbeantwortet, folgt nach den bisherigen Erfahrungen ein Schreiben einer Anwaltskanzlei, häufig Amann Rechtsanwälte aus Darmstadt. Dann kann es um eine echte Abmahnung mit Unterlassungserklärung und zusätzlichen Anwaltskosten gehen, im Einzelfall auch um eine Klage. Ignorieren ist deshalb die teuerste Lösung.
Denken Sie auch an die anderen Beteiligten. SoundGuardian vertritt nur die Rechte an der Tonaufnahme. Komponist und Texter werden in der Regel von der GEMA oder einem Musikverlag vertreten. Bei einer Einigung sollte klar sein, was damit abgegolten ist und was nicht.
So helfen wir bei einem Schreiben von SoundGuardian
Rechtsanwalt Florian Sievers ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und vertritt regelmäßig Unternehmen und Selbstständige, die wegen Musik in Social-Media-Videos angeschrieben werden. Wir prüfen die Rechtekette, den abgerechneten Zeitraum und die Höhe, übernehmen die Kommunikation mit SoundGuardian und verhandeln über den Betrag. Oft lässt sich die Sache außergerichtlich deutlich günstiger erledigen.
Kostenlose Ersteinschätzung: Schicken Sie uns das Schreiben über unser Kontaktformular mit Upload oder rufen Sie uns an unter 030 32301590. Allgemeine Hinweise finden Sie auf unserer Seite Abmahnung erhalten. Wenn Sie wegen Musik eine Abmahnung von einer Kanzlei mit Unterlassungserklärung bekommen haben, lesen Sie unsere Seite zur IPPC LAW Abmahnung.
Häufige Fragen zu SoundGuardian
Ist das Schreiben von SoundGuardian echt oder Betrug?
Die Schreiben der SoundGuardian GmbH aus Frankfurt sind nach unserer Kenntnis echt. Prüfen Sie trotzdem Absender, Case-ID und Bankverbindung, bevor Sie etwas zahlen. Ob die Forderung berechtigt ist, ist eine andere Frage.
Ist eine Berechtigungsanfrage eine Abmahnung?
Nicht im Sinne von § 97a UrhG, denn es wird keine Unterlassungserklärung verlangt. Es ist aber eine Geldforderung wegen einer Urheberrechtsverletzung. Wer nicht reagiert, bekommt oft eine echte Abmahnung durch eine Kanzlei.
Reicht es, das Video zu löschen?
Nein. Das Löschen beendet die Nutzung für die Zukunft. Für die Zeit, in der das Video online war, kann SoundGuardian trotzdem Schadensersatz verlangen. Sichern Sie das Video vor dem Löschen.
Der Song war doch in der Instagram-App verfügbar. Warum darf ich ihn nicht nutzen?
Die allgemeine Musikbibliothek ist nur für private Nutzung lizenziert. Für Unternehmensprofile und Werbung ist bei Instagram die Meta Sound Collection gedacht, bei TikTok die Commercial Music Library.
Wie viel verlangt SoundGuardian?
Das hängt vom Titel, der Dauer und der Zahl der Videos ab. In einem aktuellen Fall waren es 1.675 Euro zuzüglich 7 % Umsatzsteuer für 25 Monate, gestaffelt von 100 auf 25 Euro pro Monat. Berichtet werden Forderungen zwischen rund 1.000 und 15.000 Euro, vor Gericht in einem Fall sogar 95.750 Euro.
Kann ich die Forderung verhandeln?
Ja. Die Höhe muss SoundGuardian belegen, und genau daran ist die Klage vor dem LG Frankfurt gescheitert. In vielen Fällen lässt sich der Betrag reduzieren. Eine Garantie dafür gibt es nicht.
Kann SoundGuardian Anwaltskosten verlangen?
Für das erste Schreiben, das SoundGuardian selbst verschickt, nicht. Schaltet SoundGuardian später eine Kanzlei ein, können Anwaltskosten hinzukommen. Auch deshalb sollten Sie innerhalb der ersten Frist reagieren.
Ich habe das Schreiben ignoriert. Ist es zu spät?
Meist nicht. Auch nach Ablauf der Frist und nach einem Anwaltsschreiben lässt sich die Sache prüfen und oft noch außergerichtlich klären. Melden Sie sich dann aber zügig.
Was kostet die Beratung bei Sievers & Kollegen?
Die erste Einschätzung ist kostenlos. Die Kosten einer weiteren Vertretung besprechen wir vorher transparent mit Ihnen.