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Frommer Legal Abmahnung wegen Musik auf Instagram: Was Unternehmen jetzt tun sollten

Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Frommer Legal kennen die meisten von Filesharing-Abmahnungen. Inzwischen verschickt die Münchner Kanzlei aber auch Abmahnungen wegen Musik in Instagram-Reels und Facebook-Videos. Betroffen sind fast immer Unternehmen, Selbstständige und Creator, die einen Song aus der App für einen gewerblichen Beitrag genutzt haben. Die Forderungen liegen deutlich über dem, was man von Frommer aus Tauschbörsen-Fällen kennt: zwischen rund 10.000 und über 23.000 Euro für ein einziges Video. Hier lesen Sie, welche Fälle bekannt sind, wie die Beträge zustande kommen und wo Sie ansetzen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer mahnt ab? Frommer Legal aus München, unter anderem für einen Musikproduzenten und für Sony Music Entertainment Germany.
  • Worum geht es? Songs wie „Elfe“ (Dario Lessing) oder „Vaitimbora“ (Mari Froes, TRINIX) in gewerblichen Reels und Videos.
  • Was wird verlangt? Unterlassungserklärung, Schadensersatz nach Lizenzanalogie und Anwaltskosten, bekannt sind Gesamtforderungen von rund 10.000 bis 23.723,95 Euro für ein einzelnes Video.
  • Was jetzt tun? Frist notieren, Beitrag sichern und dann offline nehmen, nichts ungeprüft unterschreiben oder zahlen.

Frommer Legal und Musik: Was ist neu?

Frommer Legal, früher Waldorf Frommer, ist seit vielen Jahren einer der bekanntesten Absender von Abmahnungen in Deutschland. Der Schwerpunkt lag lange bei Filmen, Serien und Musikalben in Tauschbörsen. Was dort typisch ist, haben wir in unserem Leitfaden zur Frommer Legal Abmahnung zusammengestellt.

Seit etwa 2025 kommt ein zweites Feld hinzu: Musik in Social-Media-Beiträgen. Hier geht es nicht um private Downloads, sondern um Werbung. Wer einen Song in einem Reel für sein Café, seinen Onlineshop oder seine Agentur verwendet, nutzt ihn gewerblich. Dafür braucht es eine Lizenz, die über die Musikbibliothek der App in der Regel nicht erteilt wird. Genau an diesem Punkt setzen die Abmahnungen an.

Welche Fälle sind bekannt?

„Elfe“ von Dario Lessing

Die ersten bekannt gewordenen Fälle betreffen den Song „Elfe“. Frommer Legal mahnt hier für einen Musikproduzenten und sein Studio ab, die sich sowohl auf Urheberrechte als auch auf die Rechte am Tonträger berufen. Abgemahnt wurden Reels auf Instagram und Facebook, die über Unternehmensprofile veröffentlicht wurden. Berichte darüber gibt es seit dem Frühjahr 2025, bekannt sind Schreiben bis mindestens Sommer 2026.

„Vaitimbora“ für Sony Music

Seit September 2026 tritt Frommer Legal zusätzlich für die Sony Music Entertainment Germany GmbH auf. Gegenstand ist der Titel „Vaitimbora“ von Mari Froes und TRINIX, der 2025 erschienen ist und in vielen Reels läuft. Sony stützt sich vor allem auf die Rechte als Tonträgerhersteller nach § 85 UrhG und auf exklusive Lizenzrechte. In Nachfassschreiben wird die Forderung mit der Marktstellung des Labels und dem Wert seiner Lizenzen begründet. Die Fristen in diesen Schreiben sind kurz, meist rund zwei Wochen.

23.723,95 Euro für ein Werbe-Reel

Am oberen Ende steht ein Fall, in dem Frommer Legal für ein einziges Instagram-Video eines Unternehmens insgesamt 23.723,95 Euro verlangt. Beanstandet wird, dass ein Musikstück mit dem Video verbunden und das Video anschließend auf einem geschäftlich genutzten Profil veröffentlicht wurde. Nach dem Schreiben ist der Titel auch nicht Teil der Musik, die auf der Plattform gewerblich genutzt werden darf. Wie sich die Summe zusammensetzt, zeigen wir im nächsten Abschnitt.

Was verlangt Frommer Legal, und warum ist es so viel?

Die Schreiben sind ähnlich aufgebaut wie andere Abmahnungen: Sie sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, Schadensersatz zahlen und die Anwaltskosten erstatten. So setzen sich die Forderungen in zwei bekannt gewordenen Fällen zusammen:

PositionFall AFall B („Elfe“)
Schadensersatz (Lizenzanalogie)22.000,00 €9.000,00 €
Gegenstandswert Unterlassung10.000,00 €10.000,00 €
Gegenstandswert gesamt32.000,00 €19.000,00 €
1,3 Geschäftsgebühr und 20 € Auslagen1.448,70 €1.021,00 €
Umsatzsteuer auf die Anwaltskosten275,25 €193,99 €
Gesamtforderung23.723,95 €10.214,99 €

Zwei veröffentlichte Fälle. Der Gegenstandswert ist nur die Rechengröße für die Anwaltskosten und wird nicht zusätzlich verlangt. Maßgeblich ist immer Ihr eigenes Schreiben.

Auffällig ist das Muster: Für die Unterlassung setzt Frommer Legal in beiden Fällen 10.000 Euro an und rechnet den geforderten Schadensersatz hinzu. Je höher der Schadensersatz, desto höher also auch die Anwaltskosten. Wer die Schadenshöhe erfolgreich angreift, senkt damit automatisch auch die Kosten. Im Fall A wird die Begrenzung auf 22.000 Euro zudem nur als Angebot für eine schnelle Einigung dargestellt, das nur gilt, wenn auch die übrigen Forderungen fristgerecht erfüllt werden.

Dass die Beträge so viel höher sind als bei Filesharing, hat zwei Gründe. Erstens greift die Deckelung des Gegenstandswerts auf 1.000 Euro nach § 97a Abs. 3 S. 2 UrhG nicht. Sie gilt nur für natürliche Personen, die das Werk nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwenden, und ein Werbe-Reel ist gerade gewerblich. Zweitens wird der Schadensersatz nicht an einem Download gemessen, sondern an dem, was eine Werbelizenz für den Song angeblich kostet. Frommer Legal argumentiert dabei mit einer Synchronisation, also der Verbindung des Songs mit Ihrem Bild, und mit dem öffentlichen Zugänglichmachen auf Ihrem Profil.

„Der Song war doch in der App“

Das ist der häufigste Einwand, und leider hilft er meist nicht. Die Musikbibliothek von Instagram und Facebook ist für private, nicht kommerzielle Beiträge lizenziert. Dass ein Song in der App auswählbar ist, bedeutet nicht, dass Sie ihn für Werbung nutzen dürfen. Für Unternehmen gibt es eigene, lizenzfreie Kataloge. Wie das bei Instagram und TikTok im Einzelnen geregelt ist, erklären wir ausführlich auf unserer Seite zur Abmahnung wegen Musik auf Instagram und TikTok.

Ob ein Beitrag gewerblich ist, hängt nicht allein davon ab, ob Sie ein Business-Konto haben. Auch ein privat angelegtes Profil kann gewerblich genutzt werden, wenn darüber ein Geschäft beworben wird. Umgekehrt ist nicht jeder Beitrag eines Selbstständigen automatisch Werbung. Diese Abgrenzung ist oft der erste Ansatzpunkt.

Wo ist die Forderung angreifbar?

1. Welche Rechte hat der Auftraggeber wirklich?

An einem Song bestehen mehrere Rechte nebeneinander: die der Komponisten und Texter, die des Tonträgerherstellers und die der ausübenden Künstler. Wer abmahnt, muss genau die Rechte haben, die verletzt sein sollen, und zwar für die konkrete Aufnahme, die in Ihrem Video läuft. Bei Remixes, Coverversionen und Veröffentlichungen über mehrere Labels ist das keineswegs selbstverständlich. Lassen Sie sich die Rechtekette belegen.

2. Ist die Lizenzgebühr belegt?

Bei der Lizenzanalogie kommt es darauf an, was vernünftige Vertragspartner für genau diese Nutzung vereinbart hätten. Die Behauptung, man vergebe Lizenzen „nur im fünfstelligen Bereich“, ersetzt keinen Nachweis. Wie streng Gerichte das sehen, zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt, über das wir im Beitrag zur SoundGuardian Abmahnung berichten: Dort wurde eine Forderung von 95.750 Euro für ein TikTok-Video abgewiesen, weil keine tatsächliche Lizenzpraxis belegt war.

3. Wie lange und mit welcher Reichweite?

Ein Reel mit ein paar hundert Aufrufen, das wenige Wochen online war, ist etwas anderes als eine bezahlte Kampagne mit hoher Reichweite. Dauer, Aufrufe, Länge des Musikausschnitts und Zweck des Beitrags gehören in jede Berechnung. Pauschale Beträge berücksichtigen das oft nicht.

4. Ist die Unterlassungserklärung zu weit?

Vorformulierte Erklärungen gehen häufig über den konkreten Verstoß hinaus, etwa indem sie das gesamte Repertoire des Auftraggebers erfassen oder eine feste Vertragsstrafe vorsehen. Eine Unterlassungserklärung gilt ein Leben lang. In vielen Fällen ist eine modifizierte Fassung die bessere Wahl.

5. Und wenn eine Agentur das Reel gemacht hat?

Viele Unternehmen lassen ihre Videos von einer Agentur oder einem Freelancer produzieren. Frommer Legal hält sich trotzdem an den Inhaber des Accounts, denn über dessen Profil wurde das Video veröffentlicht. Ob das im Einzelfall trägt, ist eine Frage. Eine andere ist, ob Sie sich das Geld von der Agentur zurückholen können, etwa weil sie Ihnen zugesichert hat, die Musik sei lizenziert. Sichern Sie deshalb Auftrag, Absprachen zur Musik und etwaige Lizenznachweise, und stimmen Sie sich ab, bevor Sie der Gegenseite antworten. Die Abmahnung einfach an die Agentur weiterzuleiten, wahrt Ihre Fristen nicht.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Frist notieren. Die Fristen sind kurz. Gerade bei mehreren Schreiben mit unterschiedlichen Daten sollten Sie die maßgebliche Frist genau bestimmen.
  2. Beitrag sichern. Speichern Sie Video, Text, Veröffentlichungsdatum und die Statistik mit Aufrufen und Reichweite. Diese Daten brauchen Sie für die Prüfung der Höhe.
  3. Dann den Beitrag offline nehmen oder die Musik entfernen, damit keine weitere Verletzung hinzukommt.
  4. Nicht bei Frommer Legal anrufen. Was Sie am Telefon sagen, kann gegen Sie verwendet werden.
  5. Nichts ungeprüft unterschreiben oder zahlen. Auch eine Teilzahlung kann als Anerkenntnis gewertet werden.
  6. Anwaltlich prüfen lassen. Rechte, Nutzung und Höhe lassen sich nur anhand des konkreten Schreibens beurteilen.

Frommer, IPPC, SoundGuardian: Wer mahnt was ab?

Abmahnungen wegen Musik in sozialen Netzwerken kommen derzeit von mehreren Absendern, die unterschiedlich vorgehen:

  • Frommer Legal mahnt mit Unterlassungserklärung ab, bisher vor allem wegen Instagram und Facebook, mit hohen Gegenstandswerten.
  • IPPC LAW mahnt in großer Zahl wegen Musik auf Instagram und TikTok ab. Mehr dazu auf unserer Seite zur IPPC LAW Abmahnung.
  • SoundGuardian verschickt zunächst eine „Berechtigungsanfrage“ ohne Unterlassungserklärung und rechnet nach Monaten. Mehr dazu im Beitrag zur SoundGuardian Abmahnung.

Einen Überblick über alle Absender und Abmahnarten finden Sie auf unserer Seite Abmahnung erhalten.

So helfen wir bei einer Frommer-Abmahnung wegen Musik

Rechtsanwalt Florian Sievers ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und berät Unternehmen, Selbstständige und Creator bei Abmahnungen wegen Musik in sozialen Netzwerken. Wir prüfen, ob der Auftraggeber die geltend gemachten Rechte hat, ob Ihr Beitrag überhaupt gewerblich war und ob die geforderte Lizenzgebühr nachvollziehbar ist. Die Unterlassungserklärung passen wir so an, dass sie Sie nicht weiter bindet als nötig, und verhandeln über die Höhe.

Schicken Sie uns Ihr Schreiben über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 030 32301590. Die erste Einschätzung ist kostenlos.

Häufige Fragen

Ist die Abmahnung von Frommer Legal echt?

Die Musik-Abmahnungen von Frommer Legal sind nach allem, was bekannt ist, echt. Es sind aber auch gefälschte E-Mails im Namen von Frommer Legal im Umlauf. Echte Abmahnungen kommen in der Regel per Post. Prüfen Sie Absender und Bankverbindung, bevor Sie etwas zahlen.

Reicht es, das Video zu löschen?

Nein. Das Löschen beendet die Nutzung, beseitigt aber weder den Anspruch auf Schadensersatz noch die Wiederholungsgefahr. Dafür verlangt Frommer Legal die Unterlassungserklärung.

Ich habe nur einen privaten Account. Betrifft mich das?

Rein private Beiträge sind von der Lizenz der Musikbibliothek grundsätzlich gedeckt. Entscheidend ist aber, wofür der Beitrag genutzt wurde, nicht wie das Konto heißt. Wird über ein privates Profil ein Geschäft beworben, kann die Nutzung gewerblich sein.

Kann ich die Lizenz einfach nachträglich kaufen?

Für die Zukunft ist das manchmal möglich, für die bereits erfolgte Nutzung ersetzt es den Schadensersatz nicht. Ein nachträglicher Lizenzpreis kann aber ein Anhaltspunkt dafür sein, welche Höhe angemessen ist.

Die Agentur hat die Musik ausgesucht. Muss ich trotzdem zahlen?

Gegenüber dem Rechteinhaber kann der Account-Inhaber haften, auch wenn eine Agentur das Video erstellt hat. Ob Sie die Agentur in Regress nehmen können, hängt vom Vertrag und den Absprachen zur Musik ab. Beides sollte gemeinsam geprüft werden.

Kann ich über die Höhe verhandeln?

Ja. Frommer Legal muss die Höhe der Lizenzgebühr begründen und im Streitfall beweisen. Gerade bei kleinen Accounts mit geringer Reichweite lässt sich die Forderung häufig deutlich reduzieren. Eine Garantie dafür gibt es nicht.

Was kostet die Beratung bei Sievers & Kollegen?

Die erste Einschätzung ist kostenlos. Die Kosten einer weiteren Vertretung besprechen wir vorher transparent mit Ihnen.

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