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Anwalt für Markenrecht in Berlin

Markenrecht.

Starke Marken schaffen Vertrauen.
Wir sichern sie ab.

Wir beraten Unternehmen, Gründer und Kreative bei Recherche, Anmeldung und Überwachung ihrer Marken und vertreten sie bei Markenverletzungen und Abmahnungen – bundesweit.

Mit uns sprechen →

NAME. ZEICHEN. SCHUTZ.

ÜBERBLICK

Markenrecht schützt Ihren Auftritt am Markt

Ein Name ist mehr als ein Wort. Als Kanzlei für Markenrecht in Berlin beraten und vertreten wir Unternehmen, Gründer und Kreative in allen Fragen rund um Markenrecherche, Markenanmeldung, Markenüberwachung und markenrechtliche Abmahnungen.

Gut aufgebaute Marken sind ein zentraler immaterieller Vermögenswert und ein wichtiges Instrument Ihres Marketings – nicht nur für Großunternehmen, sondern ebenso für den Mittelstand und Start-ups. Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten bundesweit vor den zuständigen Ämtern und Gerichten und entwickeln mit Ihnen eine Markenstrategie, die zu Ihrem Geschäftsmodell passt.

Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Helen Vollprecht, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz.

UNSERE LEISTUNGEN

Markenrecht in der Praxis.

01 — Markenerstberatung
Prüfung der Schutzfähigkeit Ihrer Wunschmarke, Wahl der geeigneten Markenform und des richtigen Schutzgebiets.

02 — Markenrecherche
Recherche nach identischen und ähnlichen älteren Marken mit anwaltlicher Bewertung und konkreten Handlungsempfehlungen.

03 — Markenanmeldung
Deutsche Marken beim DPMA, Unionsmarken beim EUIPO und internationale Registrierungen über die WIPO.

04 — Markenüberwachung
Laufende Kontrolle der Markenregister auf jüngere, kollidierende Anmeldungen – Ihr Frühwarnsystem gegen Nachahmer.

05 — Durchsetzung Ihrer Marke
Vorgehen gegen Verletzungen Ihrer Marke oder Ihres Unternehmenskennzeichens – außergerichtlich und gerichtlich.

06 — Abwehr von Abmahnungen
Prüfung und Verteidigung, wenn Ihnen eine markenrechtliche Abmahnung oder ein Widerspruch zugeht.

WAS WIR FÜR SIE TUN

Von der Anmeldung bis zur Durchsetzung.

01 — Markenstrategie
Schutzumfang, Markenformen und Schutzgebiete passend zu Ihren Plänen.

02 — Amtsverfahren
Anmeldung und Korrespondenz mit DPMA, EUIPO und WIPO bis zur Eintragung.

03 — Widerspruchsverfahren
Widerspruch gegen kollidierende Marken und Verteidigung Ihrer eigenen Anmeldung.

04 — Abmahnung & Eilverfahren
Schnelle Unterbindung von Markenverletzungen bis hin zur einstweiligen Verfügung.

05 — Gerichtliche Vertretung
Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen.

Markenunterlagen auf einem Schreibtisch in der Kanzlei

FÜR WEN WIR TÄTIG SIND

Starke Marken brauchen
klaren Schutz.

Wir beraten Unternehmen und Personen, deren Erfolg auch von einem unverwechselbaren Namen, Logo oder Produktauftritt abhängt.

01

Unternehmen & Mittelstand

Aufbau, Pflege und Verteidigung von Markenportfolios im In- und Ausland.

02

Start-ups & Gründer

Rechtssichere Namensfindung und Markenschutz von Anfang an – bevor Investitionen in einen Namen fließen.

03

Kreative & Agenturen

Schutz von Logos, Designs und Markenauftritten, die Sie für sich oder Ihre Kunden entwickeln.

04

Markeninhaber & Lizenzgeber

Überwachung, Lizenzierung und konsequente Durchsetzung bestehender Markenrechte.

WISSEN & ORIENTIERUNG

Markenrecht.
Die wichtigsten Fragen.

Von der ersten Idee für einen Namen bis zur Abmahnung durch einen Wettbewerber: Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns in der markenrechtlichen Praxis am häufigsten gestellt werden.

01 Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein Zeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens kennzeichnet und von den Angeboten anderer Unternehmen unterscheidet. Rechtsgrundlage in Deutschland ist das Markengesetz (MarkenG).

Als Marke geschützt werden können insbesondere:

  • Wortmarken, etwa Produkt- oder Unternehmensnamen,
  • Bildmarken, also Logos,
  • Wort-/Bildmarken als Kombination aus beidem,
  • weitere Markenformen wie Farb-, Klang- oder 3D-Marken, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
02 Welche Vorteile hat eine eingetragene Marke?

Eine eingetragene Marke verschafft Ihnen ein ausschließliches Recht an Ihrem Zeichen im jeweiligen Schutzgebiet, etwa in Deutschland oder in der gesamten EU.

  • exklusives Nutzungsrecht für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen,
  • Möglichkeit, Lizenzen zu vergeben und zusätzliche Einnahmen zu erzielen,
  • Übertragbarkeit, etwa bei Verkauf oder Unternehmensnachfolge,
  • starke Abwehrrechte gegen Nachahmer, insbesondere Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
03 Warum ist eine Markenrecherche vor der Anmeldung so wichtig?

Weder das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) noch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) prüfen im Anmeldeverfahren, ob Ihre Marke mit älteren Marken kollidiert. Dieses Risiko trägt allein der Anmelder.

Wer ohne Recherche anmeldet, riskiert Widersprüche gegen die eigene Marke oder Abmahnungen durch Inhaber älterer Rechte – oft erst dann, wenn bereits in Logo, Verpackung und Marketing investiert wurde.

Auch ähnliche Zeichen zählen

Markenverletzungen liegen nicht nur bei identischen, sondern auch bei ähnlichen Zeichen für ähnliche Waren oder Dienstleistungen vor. Eine reine Suche nach dem exakten Namen reicht deshalb nicht aus. Sinnvoll ist eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche mit anwaltlicher Bewertung der Treffer.

04 Welche Zeichen können nicht als Marke eingetragen werden?

Die Markenämter prüfen von Amts wegen die sogenannten absoluten Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG. Eingetragen werden insbesondere keine Zeichen,

  • denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,
  • die die Waren oder Dienstleistungen nur beschreiben, etwa ihre Art, Beschaffenheit oder Bestimmung,
  • die im allgemeinen Sprachgebrauch üblich geworden sind.

Gerade bei Namen, die das Angebot möglichst treffend beschreiben sollen, ist die Schutzfähigkeit häufig fraglich. Eine Einschätzung vor der Anmeldung spart Zeit und Amtsgebühren.

05 Deutsche Marke, Unionsmarke oder internationale Registrierung?

Welcher Schutz sinnvoll ist, hängt davon ab, wo Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen heute und künftig anbieten.

  • Die deutsche Marke wird beim DPMA angemeldet und gilt in Deutschland.
  • Die Unionsmarke wird beim EUIPO angemeldet und gilt einheitlich in allen Mitgliedstaaten der EU.
  • Die internationale Registrierung über die WIPO erstreckt den Schutz einer deutschen Marke oder Unionsmarke auf weitere Staaten.

Vertreiben Sie Ihre Produkte beispielsweise in Deutschland und der Schweiz, kann eine deutsche Marke als Basismarke dienen, deren Schutz über eine internationale Registrierung auf die Schweiz erstreckt wird.

06 Worauf kommt es beim Waren- und Dienstleistungsverzeichnis an?

Eine Marke schützt nur für die Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist. Diese werden nach der internationalen Nizza-Klassifikation in 45 Klassen eingeteilt.

Ein zu enges Verzeichnis lässt Lücken, die Wettbewerber nutzen können. Ein zu weites Verzeichnis erhöht das Risiko von Kollisionen mit älteren Marken. Hinzu kommt der Benutzungszwang: Wird eine eingetragene Marke fünf Jahre lang nicht ernsthaft benutzt, können Dritte ihre Löschung verlangen.

07 Wie lange ist eine Marke geschützt?

Eine eingetragene Marke ist zunächst zehn Jahre geschützt. Die Schutzdauer kann gegen Zahlung einer Gebühr beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden. Eine gepflegte Marke kann damit zeitlich unbegrenzt bestehen.

08 Warum ist eine Markenüberwachung sinnvoll?

Die Markenämter tragen jüngere Marken auch dann ein, wenn sie Ihrer Marke zum Verwechseln ähnlich sind. Gegen solche Eintragungen können Sie Widerspruch einlegen – allerdings nur innerhalb kurzer Fristen von drei Monaten.

Eine professionelle Markenüberwachung prüft die relevanten Register regelmäßig und meldet mögliche Kollisionen rechtzeitig. So können Sie früh reagieren, etwa mit einem Widerspruch beim Markenamt oder mit außergerichtlichen Schritten gegen den Verletzer.

09 Welche Ansprüche bestehen bei einer Markenverletzung?

Wird Ihre Marke oder Ihr Unternehmenskennzeichen von einem Dritten verletzt, stehen Ihnen nach dem Markengesetz insbesondere folgende Ansprüche zu:

  • Unterlassung,
  • Auskunft über Herkunft und Vertriebswege,
  • Schadensersatz,
  • Vernichtung und Rückruf rechtsverletzender Waren,
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten.

Wir prüfen zunächst, ob tatsächlich eine Verletzung vorliegt und welche Ansprüche sich wirtschaftlich sinnvoll durchsetzen lassen – außergerichtlich per Abmahnung, im Eilverfahren oder im Klageweg.

10 Markenrechtliche Abmahnung erhalten – was tun?

Mit einer markenrechtlichen Abmahnung werden regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft, Schadensersatz und die Erstattung von Anwaltskosten verlangt. Wichtig ist: die gesetzten Fristen ernst nehmen, aber nichts ungeprüft unterschreiben.

Was wir für Sie prüfen

  • ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt,
  • ob der geltend gemachte Unterlassungsanspruch berechtigt ist,
  • ob die ältere Marke überhaupt rechtserhaltend benutzt wird,
  • ob die vorformulierte Unterlassungserklärung modifiziert werden sollte,
  • ob Kosten und Schadensersatzforderungen angemessen sind.

Weitere Hinweise finden Sie in unserem Beitrag Markenrechtliche Abmahnung erhalten – was tun?

Inhalt geprüft von Helen Vollprecht, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz · Stand: 28.09.2026

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