Brief oder E-Mail von KSP wegen Bildnutzung erhalten? So reagieren Sie richtig

Wer Post von Kanzleien wie KSP erhält, erlebt häufig einen Schockmoment: Es droht eine hohe Geldforderung, verbunden mit dem Vorwurf der unberechtigten Nutzung eines Fotos in sozialen Medien.
Ein hier vorliegendes Schreiben der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zugunsten der dpa Picture-Alliance GmbH ist ein typischer Fall: Beanstandet wird die Nutzung eines Lichtbildes auf Facebook ohne ausreichende Lizenz.
Warum versendet KSP derartige Schreiben?
Die dpa Picture-Alliance GmbH ist eine Bildagentur und bietet über eine Plattform urheberrechtlich geschützte Werke zur Lizenzierung an. Wird die Verwendung eines dieser Werke ohne eine vorhandene Lizenz entdeckt, wird häufig die Kanzlei KSP beauftragt, die entsprechend tätig wird.
Typische Inhalte eines KSP-Schreibens für die dpa Picture-Alliance GmbH
In dem uns vorliegenden Fall wirft die dpa Picture-Alliance GmbH dem Adressaten des Schreibens vor, ein Foto in sozialen Medien zu verwenden, an dem sie das ausschließliche Nutzungsrecht nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) hält. Die Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Schadensersatz ist § 97 Abs. 2 UrhG, der bei Urheberrechtsverletzungen einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens vorsieht. Die Höhe wird häufig nach der Lizenzanalogie bemessen: Es wird verlangt, was bei ordnungsgemäßem Lizenzvertrag als Vergütung vereinbart worden wäre. Im hier vorliegenden KSP-Schreiben erfolgt die Berechnung anhand der MFM-Empfehlungen für Social-Media-Nutzung, was zu einem Schadensersatz von 1.425,00 EUR führt.
Das Beispiel zeigt die typischen Bausteine eines Schreibens wegen Urheberrechtsverletzung:
- Darstellung der Rechtsverletzung: Es werden konkrete URLs und Zeitpunkte der Bildnutzung benannt.
- Rechtsgrundlage: Verweis auf § 97 Abs. 2 UrhG und die Methode der Lizenzanalogie zur Schadensberechnung.
- Berechnungsgrundlage: Bezug auf die Vergütungsübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) für Social-Media-Nutzungen.
- Kostenpositionen: Schadensersatz, Dokumentationskosten für Beweissicherung, Zinsen ab Rechtsverletzung sowie Rechtsanwaltsvergütung nach RVG werden zu einem Gesamtbetrag addiert.
- Zahlungsfrist und Kontodaten: Es wird eine konkrete Frist und ein Konto mit Verwendungszweck genannt.
- Weitere Ansprüche und Löschungspflicht: Unterlassungsansprüche werden „derzeit“ nicht geltend gemacht, zugleich wird auf die Pflicht hingewiesen, den betroffenen Inhalt umgehend aus dem Netz zu nehmen und von allen Datenträgern zu löschen.
Diese Struktur ist für Betroffene wichtig, um zu verstehen, welche Ansprüche bereits erhoben werden und welche noch folgen können.
Was sollen Sie nach Erhalt eines Schreibens von KSP tun?
Nach Erhalt eines Schreibens von KSP sollten Sie weder in Panik verfallen noch das Schreiben ignorieren. Rechtlich sinnvoll ist ein strukturiertes Vorgehen:
- Frist beachten
Notieren Sie die gesetzte. Eine Versäumung der Frist kann gerichtliche Schritte und höhere Kosten nach sich ziehen. - Nutzung und Rechteklärung vornehmen
Überprüfen Sie, ob Sie für das genutzte Foto tatsächlich eine Lizenz besitzen oder ob etwa ein Vertrag mit einem Fotografen oder einer Agentur besteht. Sichern Sie Beweise (Verträge, E-Mails, Rechnungen, Screenshots), um später belegen zu können, ob Sie ein Nutzungsrecht hatten oder nicht. - Beanstandete Inhalte vorläufig löschen oder sperren
Selbst bei ungeklärter Rechtslage sollten Sie die beanstandeten Bilder zunächst entfernen, um den behaupteten fortlaufenden Verstoß zu beenden. Im Beispiel fordert KSP ausdrücklich, dass der betroffene Inhalt umgehend aus dem Netz genommen und von Website sowie sämtlichen Datenträgern gelöscht wird. - Keine vorschnelle Schuldanerkennung oder unbedachte Stellungnahme
Eine vorschnelle schriftliche Rechtfertigung oder Schuldanerkennung ohne Beratung kann Ihre Position schwächen. Eine strukturierte, anwaltlich formulierte
Warum anwaltlicher Rat sinnvoll ist
Urheberrechtliche Abmahnungen, insbesondere bei Bildnutzung in sozialen Medien, berühren komplexe Fragen:
- Besteht tatsächlich ein Nutzungsrecht an dem Foto?
- Ist die dpa Picture-Alliance GmbH überhaupt aktivlegitimiert?
- Ist die angesetzte Lizenzgebühr nach MFM-Empfehlungen für den konkreten Nutzungsumfang angemessen oder die MFM-Empfehlungen überhaupt anwendbar?
- Sind Dokumentationskosten, Zinsen und Rechtsanwaltsgebühren in der geltend gemachten Höhe erstattungsfähig?
- Welche rechtlichen Konsequenzen hat es, wenn Unterlassungsansprüche aktuell noch nicht, später aber doch geltend gemacht werden?
Was Sievers & Kollegen für Sie tun kann?
Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungs- und Verhandlungsstrategie, etwa durch:
- rechtliche Bewertung, ob eine Urheberrechtsverletzung tatsächlich vorliegt,
- Überprüfung und ggf. komplette Anfechtung der Höhe des geltend gemachten Lizenzschadens,
- Verhandlung über Reduzierung, Vergleich oder Ratenzahlung,
- sorgfältige Gestaltung oder Vermeidung von der Abgabe von Unterlassungserklärungen,
- professionelle Kommunikation mit der gegnerischen Kanzlei.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Risiken zu minimieren und Ihre Rechte zu wahren. Wir prüfen die Abmahnung und die zu Grunde liegende urheberrechtliche Situation, bewerten die Forderung und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine passende Strategie – von der Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche bis zur fairen Vergleichslösung.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder unsicher sind, ob Ihre Bildnutzung in sozialen Medien urheberrechtlich zulässig ist, nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
In einem Telefonat klären wir Ihre Fragen, besprechen das weitere Vorgehen und sorgen dafür, dass Sie rechtlich abgesichert und mit einem klaren Plan handeln.
