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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten – Was jetzt zu tun ist

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist für viele Unternehmen zunächst ein Schock. Häufig enthalten die Schreiben kurze Fristen, die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Forderung, Anwaltskosten zu übernehmen.

Dennoch gilt: Eine Abmahnung bedeutet nicht automatisch, dass die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind. Ob tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

Warum wird eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wird ausgesprochen, wenn ein Unternehmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts verstößt. Ziel der Abmahnung ist es, unlauteren Wettbewerb zu verhindern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer sicherzustellen. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Die Abmahnung dient in erster Linie dazu, einen Rechtsstreit zu vermeiden. Der Abgemahnte erhält die Möglichkeit, den beanstandeten Wettbewerbsverstoß außergerichtlich zu beseitigen und durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung den Streit außergerichtlich beizulegen.

Kommt der Abgemahnte der Aufforderung nicht nach, kann der Anspruchsteller gerichtliche Schritte einleiten. Häufig folgen dann eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage, die mit erheblichen Kosten verbunden sein können.

Wer darf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann ausgesprochen werden von:

  • Mitbewerbern,
  • rechtsfähigen Wirtschafts- und Wettbewerbsverbänden,
  • qualifizierten Verbraucherverbänden,
  • Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die entsprechende Regelung findet sich in § 8 Abs. 3 UWG.

Welche Ansprüche werden geltend gemacht?

Mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung werden regelmäßig verschiedene rechtliche Ansprüche gegen den vermeintlichen Wettbewerbsverstoß geltend gemacht:

 Unterlassungsanspruch

 Der wichtigste Anspruch ist der Unterlassungsanspruch. Der Abgemahnte soll das beanstandete Verhalten künftig unterlassen. Hierzu wird regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Verstößt der Abgemahnte später gegen diese Verpflichtung, kann eine Vertragsstrafe fällig werden.

 Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten

 Ist die wettbewerbsrechtliche Abmahnung berechtigt, kann der Abmahnende grundsätzlich Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten der anwaltlichen Abmahnung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Auskunftsanspruch

In bestimmten Fällen besteht ein Auskunftsanspruch. Der Abgemahnte kann verpflichtet sein, Informationen über Art, Umfang und Dauer des Wettbewerbsverstoßes zu erteilen. Die Auskunft dient häufig dazu, weitere Ansprüche – insbesondere Schadensersatzansprüche – vorzubereiten.

 Schadensersatzanspruch

Hat der Wettbewerbsverstoß vorsätzlich oder fahrlässig zu einem Schaden geführt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Schadensersatzanspruch bestehen. In der Praxis wird dieser Anspruch im Lauterkeitsrecht jedoch deutlich seltener geltend gemacht als der Unterlassungsanspruch.

Was ist eine Unterlassungserklärung?

Die Unterlassungserklärung steht regelmäßig im Mittelpunkt einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung.

Mit ihrer Unterschrift verpflichtet sich das Unternehmen, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen. Gleichzeitig wird eine Vertragsstrafe für den Fall vereinbart, dass der Verstoß erneut auftritt.

Deshalb sollte vor der Abgabe sorgfältig geprüft werden:

  • Ist überhaupt ein Wettbewerbsverstoß gegeben?
  • Ist die Forderung berechtigt?
  • Ist die Erklärung zu weit gefasst?
  • Kann eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll sein?
  • Welche wirtschaftlichen Folgen entstehen langfristig?

Nicht in jedem Fall ist die unveränderte Übernahme der vorformulierten Erklärung die beste Lösung. Häufig lassen sich Risiken durch eine rechtlich angepasste Formulierung reduzieren.

Was ist ein Einstweiliges Verfügungsverfahren im Wettbewerbsrecht

Besonders im Wettbewerbsrecht werden Ansprüche häufig im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchgesetzt.

Gerichte können innerhalb weniger Tage eine einstweilige Verfügung erlassen, wenn ein Wettbewerbsverstoß glaubhaft gemacht wird und Eilbedürftigkeit besteht.

Eine einstweilige Verfügung kann beispielsweise dazu führen, dass

  • Werbeanzeigen sofort entfernt werden müssen,
  • Produkte nicht mehr beworben werden dürfen,
  • Verkaufsangebote kurzfristig geändert werden müssen oder
  • Produkte zurückgerufen werden müssen.

Gerade wegen der kurzen Fristen ist schnelles und strategisches Handeln entscheidend.

Was sind typische Gründe für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen?

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich viele Verfahren auf wiederkehrende Fehler zurückführen lassen.

Zu den häufigsten Abmahngründen gehören:

Irreführende Werbung

Werbeaussagen müssen zutreffend, nachprüfbar und verständlich sein. Unklare oder übertriebene Aussagen können Verbraucher in die Irre führen und wettbewerbswidrig sein.

Beispiele sind:

  • unbelegte Spitzenstellungsbehauptungen
  • irreführende Preisvorteile
  • Werbung mit Selbstverständlichkeiten
  • unzutreffende Qualitätsversprechen
  • irreführende Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen (Green Claims)

Fehlerhafte Preisangaben

Preisangaben gehören zu den häufigsten Fehlerquellen im Onlinehandel.

Hierzu zählen unter anderem:

  • fehlende Grundpreise
  • unvollständige Endpreise
  • unklare Versandkosten
  • fehlerhafte Streichpreise
  • irreführende Rabattaktionen

Schon kleine formale Fehler können wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Verstöße gegen Informationspflichten

Unternehmen müssen Verbraucher umfassend informieren. Fehler treten häufig auf bei

  • Impressum
  • Widerrufsbelehrung
  • Lieferzeiten
  • Garantiehinweisen
  • Produktkennzeichnungen
  • Energiekennzeichnungen
  • Herstellerinformationen

 Wie soll ich nach einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung vorgehen?

  1. Ruhe bewahren, Frist notieren
    • Abmahnung sorgfältig lesen und das Fristende (Datum, Uhrzeit) notieren.
  2. Keine vorschnelle Kontaktaufnahme mit dem Gegner
    • Nicht eigenmächtig anrufen oder ungeprüfte E-Mails schicken, in denen Sie unbedacht Zugeständnisse machen.
  3. Nichts vorschnell unterschreiben
    • Die beigefügte Unterlassungserklärung niemals ohne rechtliche Prüfung unterschreiben.
  4. Beweise und Unterlagen sichern
    • ggf. eigene Screenshots anfertigen, um den Sachverhalt aufzuklären.
  5. Frühzeitig Rechtsrat einholen
    • Lassen Sie die Abmahnung von einer im Wettbewerbsrecht erfahrenen Kanzlei wie Sievers & Kollegen in Berlin prüfen – wir vertreten Sie bundesweit und stimmen eine individuelle Strategie mit Ihnen ab.

Warum Sievers & Kollegen?

Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten betreffen häufig nicht nur einzelne Werbeaussagen oder formale Informationspflichten. Sie können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben – von kurzfristigen Vertriebsstopps über Vertragsstrafen bis hin zu langwierigen Gerichtsverfahren.

Eine rechtliche Beratung sollte deshalb nicht nur die juristische Bewertung eines Einzelfalls umfassen, sondern auch die wirtschaftlichen Ziele Ihres Unternehmens berücksichtigen.

Ihre Vorteile mit Sievers & Kollegen

  • Spezialisierung im Wettbewerbsrecht und UWG
  • Beratung und Vertretung durch Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
  • Erfahrung mit Abmahnungen von Verbänden, insbesondere dem Verband Sozialer Wettbewerb e. V.
  • Schnelle Reaktionszeiten, um Fristen sicher einzuhalten
  • Kostenfreie Ersteinschätzung; hier erfahren Sie mehr

Senden Sie uns Ihre Abmahnung als PDF per E-Mail zu. Wir geben Ihnen zeitnah eine erste Einschätzung und besprechen das weitere Vorgehen.