Die B1 Recordings GmbH lässt durch die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH urheberrechtliche Abmahnungen wegen der Verwendung von Musik auf Instagram und TikTok aussprechen. Betroffen sind insbesondere Unternehmen, Selbstständige, Agenturen und andere geschäftlich genutzte Accounts. In diesem Beitrag erläutern wir, welche Musiktitel betroffen sind, welche Forderungen IPPC LAW geltend macht und wie Betroffene reagieren sollten.
Das Wichtigste zur B1-Recordings-Abmahnung
Abmahnende Kanzlei: IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechteinhaber: B1 Recordings GmbH
Betroffen: Musiknutzung auf Instagram und TikTok
Forderungen: Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten
Welche Musikstücke lässt B1 Recordings abmahnen?
Die Abmahnungen beschränken sich nicht auf einen einzelnen Song. In den vergangenen Jahren sind verschiedene Titel Gegenstand von Abmahnungen geworden.
Bekannt geworden sind unter anderem Abmahnungen wegen folgender Musiktitel:
- „Pedro“ von Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà
- „Goosebumps“ von HVME
- „Roses (Imanbek Remix)“ von SAINt JHN
- „Push Up“ von Creeds
- „Prada“ von cassö, RAYE & D-Block Europe
Die Liste ist nicht abschließend. Entscheidend ist deshalb immer, welcher konkrete Titel und welche Rechteposition in der jeweiligen Abmahnung genannt werden.
Was wirft B1 Recordings den Betroffenen vor?
Im Kern geht es um den Vorwurf, eine geschützte Tonaufnahme ohne ausreichende Lizenz öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Typischerweise betrifft dies Videos oder Reels auf geschäftlich genutzten Social-Media-Accounts. B1 Recordings beruft sich dabei auf Rechte an der jeweils verwendeten Tonaufnahme.
Ob daraus tatsächlich die geltend gemachten Ansprüche folgen, muss im Einzelfall geprüft werden. Entscheidend ist insbesondere, welche Rechte B1 Recordings konkret besitzt, wie der Titel genutzt wurde und ob für diese Nutzung eine Lizenz oder sonstige Nutzungsberechtigung bestand.
Musik direkt aus Instagram oder TikTok verwendet – trotzdem Abmahnung?
Dieser Punkt ist für viele Betroffene besonders überraschend. Ein Musiktitel kann innerhalb einer Social-Media-Plattform technisch verfügbar sein und dennoch können sich bei einer kommerziellen Nutzung zusätzliche lizenzrechtliche Fragen stellen.
Auch Instagram weist in seinem Hilfebereich darauf hin, dass die Musik aus der lizenzierten Musikbibliothek grundsätzlich für persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung vorgesehen ist und für geschäftliche Accounts Einschränkungen gelten können.
Die Feststellung „Der Song war doch bei Instagram verfügbar“ reicht deshalb für die rechtliche Beurteilung allein nicht aus. Umgekehrt bedeutet die geschäftliche Nutzung eines Accounts aber ebenfalls nicht automatisch, dass sämtliche von B1 Recordings geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind.
Entscheidend sind die konkrete Nutzung, die einschlägigen Lizenzbedingungen und die von B1 Recordings behauptete Rechteposition.
Welche Ansprüche macht IPPC LAW für B1 Recordings geltend?
In den Abmahnungen werden insbesondere folgende Ansprüche geltend gemacht:
- Unterlassung
- Auskunft
- Schadensersatz
- Erstattung von Rechtsanwaltskosten
Die Höhe der Zahlungsforderungen kann je nach Fall variieren. Forderungen aus anderen Verfahren sollten deshalb nicht ohne Weiteres auf die eigene Abmahnung übertragen werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Wer eine solche Erklärung abgibt, verpflichtet sich grundsätzlich für die Zukunft. Bei einem späteren schuldhaften Verstoß kann eine Vertragsstrafe drohen. Deshalb sollte eine von der Gegenseite vorformulierte Erklärung nicht allein wegen einer kurzen Frist ungeprüft unterschrieben werden.
Was passiert, wenn man auf die B1-Recordings-Abmahnung nicht reagiert?
Eine Abmahnung sollte nicht ignoriert werden. Es sind bereits Fälle bekannt geworden, in denen B1 Recordings nach einer Abmahnung gerichtliche Schritte eingeleitet hat. Berichtet wurde insbesondere über einstweilige Verfügungen im Zusammenhang mit den Titeln „Pedro“ und „Goosebumps“.
Das bedeutet nicht, dass eine von IPPC LAW verlangte Erklärung ungeprüft abgegeben werden sollte. Es zeigt aber, dass insbesondere die Unterlassungsforderung und die gesetzten Fristen ernst genommen werden sollten.
IPPC LAW Abmahnung für B1 Recordings erhalten – was sollte geprüft werden?
Bei einer Abmahnung sollte nicht nur die Höhe der Zahlungsforderung betrachtet werden. Je nach Sachverhalt können insbesondere folgende Fragen relevant sein:
- Ist B1 Recordings hinsichtlich der konkret verwendeten Tonaufnahme tatsächlich aktivlegitimiert?
- Welche konkrete Nutzung wird dem Betroffenen vorgeworfen?
- War der Social-Media-Account geschäftlich oder privat und hatte der Beitrag einen kommerziellen oder werblichen Charakter?
- Woher stammte die verwendete Musik und welche Lizenzbedingungen galten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung?
- Besteht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch?
- Ist die verlangte Unterlassungserklärung inhaltlich angemessen?
- Sind Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten dem Grunde und der Höhe nach berechtigt?
Erst nach Prüfung dieser Punkte lässt sich sinnvoll entscheiden, wie auf die konkrete Abmahnung reagiert werden sollte.
IPPC LAW mahnt auch für andere Rechteinhaber ab
B1 Recordings ist nicht das einzige Unternehmen, für das IPPC LAW wegen der Nutzung von Musik auf Social Media tätig wird.
Eine Übersicht über weitere bekannte Rechteinhaber, Musiktitel und die grundsätzliche Vorgehensweise finden Sie in unserem Leitartikel zu IPPC LAW Abmahnungen wegen Musik auf Instagram und TikTok.
Sie haben eine IPPC LAW Abmahnung für B1 Recordings erhalten?
Sievers & Kollegen – Kanzlei für Medienrecht berät und vertritt Mandanten bundesweit bei urheberrechtlichen Abmahnungen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Prüfung und Abwehr von Abmahnungen wegen der Nutzung von Musik auf Instagram und TikTok.
Wenn Sie eine IPPC LAW Abmahnung im Auftrag der B1 Recordings GmbH erhalten haben, können Sie uns die Abmahnung zur Prüfung übermitteln. Wir prüfen insbesondere die geltend gemachten Ansprüche, die verlangte Unterlassungserklärung und die Zahlungsforderungen und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Häufige Fragen zu IPPC LAW und B1 Recordings
Mahnt B1 Recordings wegen „Pedro“ ab?
Ja. IPPC LAW spricht für die B1 Recordings GmbH Abmahnungen wegen der Nutzung der Tonaufnahme „Pedro“ aus. Betroffen sein kann insbesondere die Verwendung des Musiktitels in Videos oder Reels auf Instagram und TikTok. Ob die geltend gemachten Ansprüche im konkreten Fall bestehen, hängt unter anderem von der Art der Nutzung und der jeweiligen Lizenzsituation ab.
Welche Kanzlei mahnt für B1 Recordings ab?
Die Abmahnungen für die B1 Recordings GmbH werden durch die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ausgesprochen. Gegenstand der Abmahnungen ist insbesondere die Verwendung von Musik auf Instagram und TikTok.
Muss ich die Unterlassungserklärung von IPPC LAW unterschreiben?
Eine von IPPC LAW vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Eine solche Erklärung kann den Betroffenen langfristig binden und bei späteren Verstößen Vertragsstrafen auslösen. Zunächst sollte daher geprüft werden, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht und welchen Inhalt eine gegebenenfalls erforderliche Unterlassungserklärung haben sollte.
Wie hoch sind die Forderungen von B1 Recordings?
Die Höhe der Forderungen kann je nach Abmahnung und Sachverhalt unterschiedlich sein. Regelmäßig können unter anderem Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten verlangt werden. Die Beträge aus anderen B1-Recordings-Abmahnungen lassen sich deshalb nicht ohne Weiteres auf den eigenen Fall übertragen.
Kann eine B1-Recordings-Abmahnung zu einem Gerichtsverfahren führen?
Ja. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen B1 Recordings nach einer Abmahnung gerichtliche Schritte eingeleitet hat. Eine Abmahnung sollte daher nicht ignoriert werden. Gleichzeitig sollten die geltend gemachten Ansprüche und insbesondere eine verlangte Unterlassungserklärung vor einer Reaktion geprüft werden.