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Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW) erhalten? Was tun?

Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Praxisleitfaden von Sievers & Kollegen, Berlin (bundesweite Vertretung)

Sie haben eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW) erhalten und fragen sich, ob Sie die geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben und die Kosten zahlen müssen? Als auf Wettbewerbsrecht und Abmahnungen spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie dabei, schnell, rechtssicher und mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen zu reagieren.

1. Typische Gründe für Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb e. V.

Der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. mahnt seit Jahren Unternehmen, Ärzte, Heilpraktiker, Kosmetiker etc. in ganz Deutschland wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und verbraucherschützende Informationspflichten im Online-Handel ab.

Häufige Vorwürfe in VSW-Abmahnungen

Typische Beanstandungen in Abmahnungen des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. sind unter anderem:

  • Fehlende oder unvollständige Widerrufsbelehrung im Online-Shop oder auf Plattformen wie eBay, Amazon & Co.
  • Fehlerhafte Preisangaben, z. B.
    • fehlende oder falsch dargestellte Grundpreisangaben
    • fehlende Hinweise auf USt. und zzgl. Versandkosten
  • Unvollständige Impressumsangaben oder fehlende Pflichtinformationen
  • Wettbewerbswidrige Werbeaussagen, etwa irreführende Werbung mit Testergebnissen, „Marktführer“- oder „Bestpreis“-Behauptungen
  • Verstöße gegen Verbraucherinformationspflichten, z. B. nach Fernabsatzrecht oder bei Gesundheits- und Nahrungsergänzungsmitteln
  • Unzulässige AGB-Klauseln, die Verbraucher unangemessen benachteiligen
  • Nicht belegbare Wirkungsbehauptungen, gerade im medizinischen Bereich

2. Inhalt und Risiken der VSW-Abmahnung – Was bedeutet das Schreiben konkret?

Eine Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. enthält in der Regel:

  • eine detaillierte Beschreibung des vorgeworfenen Wettbewerbsverstoßes
  • die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • eine Fristsetzung, häufig sehr kurz bemessen
  • die Geltendmachung von Abmahnkosten
  • bereits Hinweise auf eine geplante gerichtliche Durchsetzung (z. B. einstweilige Verfügung), falls keine Reaktion erfolgt

Unterlassungserklärung – Oft zu weitgehend und finanziell riskant

Die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist meistens im Interesse des Verbands formuliert. Unverändert unterschrieben, kann sie für Sie erhebliche Risiken auslösen:

  • Lebenslange Bindung: Unterlassungsverpflichtungen wirken in der Regel unbefristet
  • Hohe Vertragsstrafen: Schon kleinere Verstöße – auch versehentlich – können hohe Vertragsstrafen auslösen
  • Umfangreiche Verpflichtungen: Oft werden Formulierungen gewählt, die deutlich über den konkret beanstandeten Verstoß hinausreichen und Ihren Handlungsspielraum im Marketing oder im Online-Shop unnötig einschränken.

Wie Sie nach Erhalt einer Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. richtig reagieren

Was Sie unbedingt vermeiden sollten

  • Nicht ignorieren: Ein einfaches Aussitzen ist gefährlich. Der Verband kann zügig eine einstweilige Verfügung beantragen – mit zusätzlichen Kosten und ohne vorherige mündliche Verhandlung
  • Nichts vorschnell unterschreiben: Unterzeichnen Sie insbesondere die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft
  • Nicht unüberlegt zahlen
  • Keine direkte Kontaktaufnahme gegenüber dem Verband: Unbedachte Äußerungen können später gegen Sie verwendet werden

3. Sinnvolle Schritte – So unterstützen wir Sie nach Erhalt einer Abmahnung durch den Verband Sozialer Wettbewerb e. V.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
    Sie übermitteln uns die Abmahnung – idealerweise vollständig einschließlich aller Anlagen. Im Rahmen einer ersten Einschätzung prüfen wir insbesondere,

    • welcher Wettbewerbsverstoß konkret geltend gemacht wird,
    • ob die geltend gemachten Ansprüche dem Grunde nach nachvollziehbar erscheinen und
    • welche nächsten Schritte angesichts der gesetzten Fristen sinnvoll sind.
  • Rechtliche Prüfung und Strategie
    Auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Unterlagen und unserer Erfahrung mit Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb e. V. analysieren wir:

    • die Rechtsgrundlagen,
    • die Beweislage,
    • die geltend gemachten Ansprüche und
    • das Risiko gerichtlicher Schritte sowie die damit verbundenen Kosten.
  • Modifizierte Unterlassungserklärung

    Ist eine Unterlassungsverpflichtung im Kern berechtigt, prüfen wir, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist, eine Erklärung abzugeben und formulieren ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die:
    • die Wiederholungsgefahr rechtssicher beseitigt,
    • den Umfang auf das rechtlich Erforderliche begrenzt.
  • Verhandlung mit dem Verband

    Wenn nötig, korrespondieren wir direkt mit dem Verband Sozialer Wettbewerb e. V. und verhandeln:
    • die Annahme der modifizierten Unterlassungserklärung,
    • die Reduzierung oder Abwehr der geforderten Kosten,
    • Fristverlängerungen, um Umstellungen im Shop technisch umzusetzen.
  • Prävention weiterer Abmahnungen

    Auf Wunsch prüfen wir Ihre Webseite, AGB, Widerrufsbelehrung, Preisangaben und Werbetexte, um zukünftige Abmahnungen zu vermeiden.

4. Ihre Vorteile mit Sievers & Kollegen bei Abmahnungen des Verband Sozialer Wettbewerb e. V.

  • Spezialisierung im Wettbewerbsrecht und UWG
  • Beratung und Vertretung durch Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
  • Erfahrung mit Abmahnungen von Verbänden, insbesondere dem Verband Sozialer Wettbewerb e. V.
  • Schnelle Reaktionszeiten, um Fristen sicher einzuhalten
  • Kostenfreie Ersteinschätzung: hier erfahren Sie mehr
  • Transparente Kosten – wir klären mit Ihnen im Vorfeld die voraussichtlichen Gebühren
  • Strategische Ausrichtung auf wirtschaftlich sinnvolle Lösungen, nicht auf rein formale Rechtsstreitigkeiten
  • Praxisorientierte Hinweise, wie Sie Ihren Online-Auftritt bzw. Ihre Werbung dauerhaft rechtssicher gestalten

Jetzt handeln – Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. prüfen lassen

Warten Sie nicht ungeprüft, bis aus der Abmahnung ein gerichtliches Verfahren geworden ist.

Nutzen Sie unsere Erfahrung im Umgang mit dem Verband Sozialer Wettbewerb e. V.:

  • Senden Sie uns die Abmahnung umgehend zu oder nehmen Sie telefonisch Kontakt zu uns auf.
  • Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

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