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Anwalt für Wettbewerbsrecht in Berlin

Wettbewerbs­recht.

Werben Sie mutig.
Wir sichern es ab.

Wir beraten Unternehmen, Onlinehändler, Agenturen und Selbstständige zu rechtssicherer Werbung und E-Commerce und vertreten sie bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen – bundesweit.

Mit uns sprechen →

WERBUNG. HANDEL. FAIRNESS.

ÜBERBLICK

Wettbewerbsrecht sorgt für faire Spielregeln am Markt

Gute Werbung überzeugt – und hält rechtlich. Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, möchten Ihre Werbung rechtssicher gestalten oder benötigen Unterstützung im Onlinehandel? Als Kanzlei für Wettbewerbsrecht in Berlin beraten und vertreten wir Unternehmen, Start-ups, Onlinehändler, Agenturen, Dienstleister und Freiberufler bundesweit in allen Fragen des Lauterkeitsrechts.

Das Wettbewerbsrecht schützt Unternehmen und Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken und gehört zugleich zu den dynamischsten Rechtsgebieten. Neue Gerichtsentscheidungen, Gesetzesänderungen und die Digitalisierung führen dazu, dass Werbung, Onlineauftritt und Vertriebswege regelmäßig rechtlich überprüft werden sollten.

Wir verbinden juristische Fachkenntnis mit einem Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und digitale Geschäftsmodelle.

Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Helen Vollprecht, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz. Sie ist seit 2008 als Rechtsanwältin tätig und berät Unternehmen, Agenturen und Selbstständige im Wettbewerbs- und Markenrecht.

UNSERE LEISTUNGEN

Wettbewerbsrecht in der Praxis.

01 — Werbung & Kampagnen
Prüfung von Werbeaussagen und Kampagnen vor der Veröffentlichung – online, in Print und in sozialen Medien.

02 — Onlineshops & E-Commerce
Rechtssichere Gestaltung von Shops, Marktplatz-Angeboten, Produktseiten und Bestellprozessen.

03 — Social Media & Influencer
Kennzeichnung von Werbung, Kooperationen und Kampagnen auf Instagram, TikTok und anderen Plattformen.

04 — Preise & Rabattaktionen
Preisangaben, Streichpreise, Rabatte und Gewinnspiele im Einklang mit UWG und Preisangabenverordnung.

05 — Abwehr von Abmahnungen
Prüfung und Verteidigung, wenn Ihnen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder einstweilige Verfügung zugeht.

06 — Durchsetzung gegen Wettbewerber
Konsequentes Vorgehen, wenn Mitbewerber sich mit unlauteren Mitteln einen Vorteil verschaffen.

WAS WIR FÜR SIE TUN

Vorbeugen, verteidigen, durchsetzen.

01 — Prüfung vor Veröffentlichung
Rechtliche Freigabe von Werbemitteln, Kampagnen und Produktaussagen.

02 — Website- und Shop-Check
Systematische Prüfung von Informationspflichten, Preisangaben und Bestellprozess.

03 — Verteidigung bei Abmahnungen
Prüfung der Ansprüche und, wo nötig, eine modifizierte Unterlassungserklärung.

04 — Abmahnung & Eilverfahren
Schnelle Unterbindung unlauterer Wettbewerbshandlungen bis zur einstweiligen Verfügung.

05 — Gerichtliche Vertretung
Vertretung vor den zuständigen Gerichten bundesweit – als Kläger wie als Beklagter.

Schreibtisch mit Mappe zum Wettbewerbsrecht, Stift und Lupe, im Hintergrund Blick auf den Berliner Fernsehturm

FÜR WEN WIR TÄTIG SIND

Fairer Wettbewerb braucht
klare Regeln.

Wir beraten Unternehmen und Selbstständige, die am Markt sichtbar sein wollen – ohne dabei unnötige Risiken einzugehen.

01

Unternehmen & Mittelstand

Rechtssichere Werbung, Vertriebswege und Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern.

02

Onlinehändler & Marktplätze

Shops und Angebote auf Amazon, eBay und anderen Plattformen, bei denen schon kleine Fehler Abmahnungen auslösen können.

03

Agenturen & Influencer

Kampagnen, Kooperationen und Werbekennzeichnung in sozialen Medien und im Content-Marketing.

04

Start-ups & Selbstständige

Ein rechtssicherer Auftritt von Anfang an – und schnelle Hilfe, wenn doch eine Abmahnung kommt.

WISSEN & ORIENTIERUNG

Wettbewerbsrecht.
Die wichtigsten Fragen.

Von der Werbekampagne bis zur Abmahnung durch einen Mitbewerber: Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns in der wettbewerbsrechtlichen Praxis am häufigsten gestellt werden.

01 Was regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)?

Das Wettbewerbsrecht schützt einen fairen Wettbewerb. Zentrale Grundlage ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es schützt Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unzulässigen geschäftlichen Handlungen.

Ein Wettbewerbsverstoß kann bereits vorliegen, wenn Unternehmen gesetzliche Informationspflichten verletzen oder Verbraucher durch unzutreffende oder unvollständige Angaben beeinflussen.

Häufige Verstöße

  • irreführende Werbung,
  • unzulässige vergleichende Werbung,
  • Verstöße gegen Informationspflichten,
  • fehlerhafte Preisangaben und unzulässige Rabattaktionen,
  • fehlende Kennzeichnungen,
  • Verstöße im Influencer- und Social-Media-Marketing,
  • Verstöße gegen Marktverhaltensregelungen.
02 Wann sollten Sie einen Anwalt für Wettbewerbsrecht einschalten?

Viele Unternehmen melden sich erst, wenn bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung zugestellt wurde. Oft lassen sich Konflikte aber schon im Vorfeld vermeiden. Eine Beratung empfiehlt sich insbesondere

  • nach Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung,
  • vor einer Werbekampagne oder Produkteinführung,
  • bei der Prüfung von Websites und Onlineshops,
  • bei Angeboten auf Amazon, eBay und anderen Marktplätzen,
  • bei Influencer-Kooperationen, Preiswerbung und Rabattaktionen,
  • wenn Sie selbst gegen einen Wettbewerber vorgehen möchten.

Je früher rechtliche Risiken erkannt werden, desto größer sind regelmäßig die Handlungsmöglichkeiten.

03 Gibt es einen Fachanwalt für Wettbewerbsrecht?

Nein. Einen eigenen Titel „Fachanwalt für Wettbewerbsrecht“ gibt es in Deutschland nicht. Die Fachanwaltsordnung (FAO) kennt aber den Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb ist ein ausdrücklich geforderter Kernbereich dieses Fachgebiets.

Für wettbewerbsrechtliche Mandate ist deshalb typischerweise ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz der einschlägige Spezialist.

04 Welche Werbung sollte vorab rechtlich geprüft werden?

Werbung soll aufmerksamkeitsstark sein, darf Verbraucher aber nicht täuschen und Mitbewerber nicht unzulässig benachteiligen. Besonders prüfungsbedürftig sind:

  • Online-, Print- und Social-Media-Kampagnen,
  • Influencer-Marketing und Newsletter,
  • Gewinnspiele und Rabattaktionen,
  • vergleichende Werbung,
  • Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen,
  • gesundheitsbezogene Werbung.
05 Worauf kommt es bei einem Onlineshop an?

Der Onlinehandel unterliegt zahlreichen Informations- und Kennzeichnungspflichten. Schon kleine Fehler können kostenintensive Abmahnungen auslösen. Zu prüfen sind insbesondere:

  • Impressum und Datenschutzerklärung,
  • Preisangaben, Versandkosten und Lieferzeiten,
  • Widerrufsbelehrung,
  • Produktkennzeichnungen und Produktbeschreibungen,
  • Werbeaussagen,
  • der Bestellprozess bis zum Kauf-Button.
06 Welche Ansprüche drohen bei Wettbewerbsverstößen?
  • Unterlassung und Beseitigung (§ 8 UWG): Der Verstoß muss künftig unterbleiben, bestehende rechtswidrige Zustände sind zu beseitigen.
  • Schadensersatz (§ 9 UWG): Mitbewerber und in bestimmten Fällen auch Verbraucher können Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.
  • Gewinnabschöpfung (§ 10 UWG): Bei vorsätzlichen Verstößen können Verbände und Kammern verlangen, dass der erzielte Gewinn an den Bundeshaushalt herausgegeben wird.
  • Kostenerstattung: Bei einer berechtigten Abmahnung sind grundsätzlich die Anwaltskosten zu ersetzen.
07 Was ist eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist ein außergerichtliches Schreiben, mit dem ein Mitbewerber oder ein anderer Anspruchsberechtigter einen Verstoß gegen das UWG beanstandet. Ziel ist es, den Verstoß schnell und ohne Gerichtsverfahren zu beenden.

Typischer Inhalt

  • die Beschreibung des angeblichen Verstoßes und die rechtliche Begründung,
  • die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • eine – häufig kurze – Frist,
  • die Forderung nach Erstattung der Anwaltskosten,
  • gegebenenfalls Ansprüche auf Auskunft oder Schadensersatz.
08 Abmahnung erhalten – was sollten Sie tun?

Handeln Sie besonnen: Eine vorschnell unterschriebene Unterlassungserklärung kann über viele Jahre rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Wer die Abmahnung dagegen ignoriert, riskiert eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage.

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt

Häufig bestehen Zweifel, ob der Abmahner überhaupt anspruchsberechtigt ist oder ob tatsächlich ein Wettbewerbsverhältnis besteht. Auch kann die beanstandete Werbung zulässig sein. Zudem hat der Gesetzgeber Abmahnungen durch Mitbewerber bei bestimmten Verstößen, etwa gegen Informationspflichten im Onlinehandel, eingeschränkt. In diesen Fällen besteht unter Umständen kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten.

Eine sorgfältige Prüfung vermeidet unnötige Kosten und verbessert die Erfolgsaussichten Ihrer Verteidigung.

09 Wer darf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen?

Anspruchsberechtigt sind nach § 8 Abs. 3 UWG nicht beliebige Dritte, sondern insbesondere:

  • Mitbewerber, die gleichartige Waren oder Dienstleistungen in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich anbieten,
  • qualifizierte Wirtschaftsverbände,
  • qualifizierte Verbraucherverbände,
  • Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern.

Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine der ersten Fragen, die wir bei jeder Abmahnung prüfen.

10 Wann verjähren wettbewerbsrechtliche Ansprüche?

Die Verjährungsfrist ist im Wettbewerbsrecht mit sechs Monaten ungewöhnlich kurz (§ 11 UWG). Sie beginnt, sobald der Anspruchsberechtigte von dem Verstoß und der Person des Verletzers Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

Wer eigene Ansprüche durchsetzen möchte, sollte deshalb zügig handeln. Umgekehrt kann eine eingetretene Verjährung ein wirksames Verteidigungsmittel sein.

11 Wann kommt eine einstweilige Verfügung in Betracht?

Reagiert der Verletzer nicht oder unzureichend auf eine Abmahnung, kann der Unterlassungsanspruch im Eilverfahren durchgesetzt werden. Eine gerichtliche Entscheidung kann innerhalb weniger Tage ergehen.

Voraussetzung ist Dringlichkeit: Wer nach Kenntnis des Verstoßes zu lange wartet, verliert die Möglichkeit des Eilverfahrens. Viele Gerichte sehen die Grenze bereits bei etwa einem Monat. Schnelles Handeln ist daher entscheidend.

Inhalt geprüft von Helen Vollprecht, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz · Stand: 28.09.2026

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