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Abmahnung von CSR Rechtsanwälte (Schmietenknop) erhalten? Was Sie jetzt tun sollten

Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Sie haben eine Abmahnung von der CSR Rechtsanwaltskanzlei aus Karlsruhe erhalten? Dann wirft Ihnen Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop im Auftrag der PMG Entertainment Limited vor, über Ihren Internetanschluss einen Erwachsenenfilm in einer Tauschbörse angeboten zu haben. Verlangt werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und in einem aktuellen Fall 835,80 Euro. Das ist unangenehm, aber kein Grund zur Panik: Die Sache lässt sich in aller Regel diskret und ohne Gericht erledigen, wenn Sie die Fristen einhalten und nichts unüberlegt unterschreiben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer mahnt ab? Die CSR Rechtsanwaltskanzlei, Kriegsstraße 39, Karlsruhe, Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop.
  • Für wen? Die PMG Entertainment Limited mit Sitz in Dublin, Irland, als Inhaberin von Nutzungsrechten an Erwachsenenfilmen.
  • Was wird vorgeworfen? Das Anbieten eines Films über BitTorrent, ermittelt über IP-Adresse und Hashwert.
  • Was wird verlangt? Aktuell 600 Euro Schadensersatz und 235,80 Euro Anwaltskosten, zusammen 835,80 Euro, dazu eine Unterlassungserklärung.
  • Wie viel Zeit haben Sie? Rund zehn Tage für die Unterlassungserklärung, rund zwei Wochen für die Zahlung.
  • Wird das öffentlich? Nein. Die Abmahnung ist ein zivilrechtliches Schreiben. Niemand in Ihrem Umfeld erfährt davon, wenn Sie es nicht selbst erzählen.

Wer ist die CSR Kanzlei, und wer ist PMG Entertainment?

Die CSR Rechtsanwaltskanzlei sitzt in Karlsruhe. Die Abmahnungen unterschreibt Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop, Fachanwalt für IT-Recht. Die Kanzlei verschickt Filesharing-Abmahnungen in großer Zahl, vor allem wegen Filmen aus dem Erwachsenenbereich.

Auftraggeberin ist die PMG Entertainment Limited aus Dublin. Sie nimmt für sich in Anspruch, die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den abgemahnten Filmen zu halten. Dass die Rechteinhaberin im Ausland sitzt, ändert nichts: Die Ansprüche richten sich nach deutschem Urheberrecht und werden vor deutschen Gerichten geltend gemacht.

Auch Erwachsenenfilme sind urheberrechtlich geschützt, zumindest als Laufbilder nach §§ 94, 95 UrhG. Der Inhalt des Films spielt für die Frage, ob eine Rechtsverletzung vorliegt, keine Rolle.

Was wirft Ihnen CSR vor?

Nach der Abmahnung wurde der Film über Ihren Anschluss in einem BitTorrent-Netzwerk zum Herunterladen angeboten. Wer über BitTorrent lädt, stellt die bereits geladenen Teile automatisch auch anderen Nutzern zur Verfügung. Rechtlich ist das eine öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG, und genau darauf stützt sich die Abmahnung.

Wie kommt CSR an Ihre Adresse?

Ein Ermittlungsdienstleister protokolliert IP-Adresse, Zeitpunkt, Provider und den Hashwert der Datei. Mit diesen Daten beantragt die Kanzlei beim Landgericht einen Gestattungsbeschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG. Der Provider muss dann mitteilen, welchem Kunden die IP-Adresse zu diesem Zeitpunkt zugeordnet war. In der uns vorliegenden Abmahnung war das zuständige Gericht das Landgericht Düsseldorf.

Ist die Ermittlung sicher?

Die Abmahnung beruft sich auf eine Spezialsoftware, deren Zuverlässigkeit ein Sachverständiger bestätigt habe. Fehler sind dennoch möglich, etwa bei der Zeitzone, der Zuordnung durch den Provider oder wenn mehrere Kunden sich eine IP-Adresse teilen. Ob es Anhaltspunkte für eine Fehlermittlung gibt, lässt sich nur im Einzelfall anhand der Daten prüfen.

Was fordert die Abmahnung von CSR?

Eine aktuelle Abmahnung vom Oktober 2026, die uns vorliegt, ist so aufgebaut:

PositionBetragGrundlage laut Abmahnung
Schadensersatz (Lizenzgebühr)600,00 €§ 97 Abs. 2 UrhG, als „symbolischer Betrag“ bezeichnet
Gegenstandswert Unterlassung1.000,00 €begrenzt nach § 97a Abs. 3 S. 2 UrhG
Gegenstandswert gesamt1.600,00 €Unterlassung plus Schadensersatz
Anwaltskosten235,80 €1,3 Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale nach RVG
Gesamtforderung835,80 €Schadensersatz plus Anwaltskosten

CSR schreibt ausdrücklich, die Begrenzung des Gegenstandswerts auf 1.000 Euro sei eigentlich unbillig, man wolle sich bei einer außergerichtlichen Einigung aber nicht darauf berufen. Und die Mandantin behalte sich vor, vor Gericht einen höheren Schadensersatz zu verlangen. Beides soll den Druck erhöhen, schnell zu zahlen.

Ob 600 Euro Schadensersatz angemessen sind, ist nicht ausgemacht. Die Höhe hängt davon ab, was eine Lizenz für das konkrete Werk tatsächlich gekostet hätte. Hier gibt es Verhandlungsspielraum, und er hängt auch davon ab, ob Sie die Rechtsverletzung überhaupt selbst begangen haben.

Der Hinweis auf das Strafrecht

Die Abmahnung erwähnt neben § 106 UrhG auch die §§ 184 und 184d StGB, also Vorschriften über die Verbreitung pornografischer Inhalte. Viele Empfänger erschrecken an dieser Stelle. Das Schreiben selbst ist aber eine rein zivilrechtliche Abmahnung: Es fordert Unterlassung und Geld, es ist keine Strafanzeige und kein Ermittlungsverfahren.

Lassen Sie sich von diesem Hinweis nicht zu einer vorschnellen Zahlung oder Unterschrift drängen. Wie Sie sich gegenüber der Kanzlei äußern, sollte gerade wegen des Themas gut überlegt sein. Am besten überlassen Sie die Kommunikation einem Anwalt.

Die Unterlassungserklärung: Frist einhalten, Inhalt prüfen

CSR fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer Frist von rund zehn Tagen. Das Original soll per Post kommen, ein Fax reicht nur zur Fristwahrung. Lassen Sie diese Frist nicht verstreichen. Sonst droht eine einstweilige Verfügung oder Klage auf Unterlassung, die deutlich teurer wird als die Abmahnung.

Der Abmahnung liegt ein Formulierungsvorschlag bei. CSR betont, er gehe nicht über die konkrete Rechtsverletzung hinaus. Trotzdem sollten Sie keine vorformulierte Erklärung ungeprüft unterschreiben. Eine Unterlassungserklärung gilt ein Leben lang, und jeder Verstoß kann eine Vertragsstrafe auslösen. Häufig ist eine modifizierte Unterlassungserklärung die bessere Wahl. Sie beseitigt die Wiederholungsgefahr, ohne eine Schuld anzuerkennen.

Haften Sie als Anschlussinhaber?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs spricht zunächst eine Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung selbst begangen hat. Diese Vermutung lässt sich aber erschüttern: Nutzten zum fraglichen Zeitpunkt auch andere Personen den Anschluss selbstständig, etwa Partner, Mitbewohner, erwachsene Kinder oder Gäste, müssen Sie das im Rahmen der sogenannten sekundären Darlegungslast vortragen.

Dabei geht es um konkrete Angaben dazu, wer Zugriff hatte und ob diese Person als Täter in Betracht kommt. Ob und wie weit Sie Familienangehörige benennen müssen, ist eine Abwägung im Einzelfall. Gerade bei einem Erwachsenenfilm ist das ein heikles Thema. Besprechen Sie diesen Punkt deshalb mit einem Anwalt, bevor Sie gegenüber CSR irgendetwas dazu schreiben.

Rufen Sie nicht selbst bei CSR an

Jede Äußerung am Telefon oder per E-Mail kann später als Zugeständnis verwendet werden, etwa, dass Sie den Film kennen oder allein zu Hause waren. Schweigen ist keine gute Strategie, unüberlegtes Reden aber auch nicht.

Abmahnung von CSR erhalten: die richtigen Schritte

  1. Fristen notieren. Rund zehn Tage für die Unterlassungserklärung, rund zwei Wochen für die Zahlung.
  2. Nichts unterschreiben und nicht zahlen. Zumindest nicht, bevor die Abmahnung geprüft ist.
  3. Nicht anrufen. Keine Gespräche mit der Kanzlei, keine schriftlichen Erklärungen zum Sachverhalt.
  4. Sachverhalt klären. Wer hatte am genannten Tag Zugriff auf Ihren Anschluss und WLAN? War ein Tauschbörsenprogramm installiert?
  5. Software entfernen. Deinstallieren Sie BitTorrent-Programme und löschen Sie die Datei, damit keine weitere Verletzung entsteht.
  6. Abmahnung prüfen lassen. Ein Anwalt kann die Unterlassungserklärung anpassen und über die Höhe der Forderung verhandeln.

Was passiert, wenn Sie nicht reagieren?

Wer die Abmahnung ignoriert, riskiert zuerst eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung. Die Zahlungsansprüche können später per Mahnbescheid oder Klage geltend gemacht werden. Die Anwaltskosten verjähren nach drei Jahren zum Jahresende. Für den Schadensersatz gilt über § 102 S. 2 UrhG in Verbindung mit § 852 BGB unter Umständen eine Frist von zehn Jahren. Auf Verjährung zu hoffen, ist deshalb keine sichere Strategie.

So helfen wir bei einer Abmahnung von CSR

Rechtsanwalt Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, vertritt Abgemahnte bundesweit. Wir prüfen die Ermittlungsdaten und die Haftungsfrage, formulieren eine modifizierte Unterlassungserklärung und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der CSR Kanzlei. Sie müssen sich zu dem Film und zu Ihrem Haushalt nicht selbst äußern.

Diskret und kostenlos zur Ersteinschätzung: Schicken Sie uns die Abmahnung über unser Kontaktformular mit Upload oder rufen Sie uns an unter 030 32301590. Wegen der kurzen Fristen melden wir uns schnell. Allgemeine Hinweise finden Sie auf unserer Seite Abmahnung erhalten, zu einer anderen großen Abmahnkanzlei im Beitrag Frommer Legal Abmahnung.

Häufige Fragen zur Abmahnung von CSR

Ist die Abmahnung von CSR echt?

Ja, nach unserer Kenntnis handelt es sich um echte Abmahnungen der CSR Rechtsanwaltskanzlei aus Karlsruhe. Prüfen Sie trotzdem Absender, Aktenzeichen und Bankverbindung, bevor Sie etwas zahlen.

Erfährt jemand davon, dass es um einen Erwachsenenfilm geht?

Nein. Die Abmahnung geht nur an Sie als Anschlussinhaber. Wenn ein Anwalt die Sache für Sie erledigt, läuft die gesamte Kommunikation über ihn.

Wie viel verlangt CSR?

In einem aktuellen Fall vom Oktober 2026 waren es 600 Euro Schadensersatz und 235,80 Euro Anwaltskosten, zusammen 835,80 Euro. Die Höhe ist verhandelbar.

Muss ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Eine Unterlassungserklärung sollte fristgerecht abgegeben werden, wenn ein Unterlassungsanspruch besteht. Ob es die vorformulierte Fassung sein muss, sollte vorher geprüft werden. Oft ist eine modifizierte Erklärung besser.

Ich habe den Film nicht heruntergeladen. Was jetzt?

Dann kommt es darauf an, wer sonst Zugriff auf Ihren Anschluss hatte und ob Sie das darlegen können. Äußern Sie sich dazu nicht selbst gegenüber CSR, sondern lassen Sie sich beraten.

Was kostet die Beratung bei Sievers & Kollegen?

Die erste telefonische Einschätzung ist kostenlos. Die Kosten einer weiteren Vertretung besprechen wir vorher transparent mit Ihnen.

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