Zum Inhalt springen
SIEVERS & KOLLEGEN Rechtsanwälte
  • Rechtsgebiete
    • Urheberrecht
    • Medien- und Presserecht
    • Fotorecht
    • Markenrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • IT-Recht
  • Kanzlei
    • Die Kanzlei
    • Anwälte
    • Florian Sievers
    • Helen Vollprecht
    • Nico Werdermann
  • Kosten
  • Blog
  • Kontakt
  • 030 32301590

Sievers & Kollegen

IPPC LAW Abmahnung erhalten – was tun?

Abmahnung wegen Musik auf Instagram oder TikTok? Fristen beachten, aber nicht vorschnell zahlen und nichts ungeprüft unterschreiben.

Mit uns sprechen →

MEDIEN. MARKEN. TECHNOLOGIE.

AUF EINEN BLICK

Sie haben eine Abmahnung von IPPC LAW erhalten?

01 — Frist notieren
Die in der Abmahnung gesetzte Frist sollten Sie ernst nehmen, auch wenn Sie die Forderung für überzogen halten.

02 — Nutzung dokumentieren
Sichern Sie Beitrag, Account, Veröffentlichungszeitpunkt und die Herkunft der Musik, bevor Sie Inhalte ändern oder löschen.

03 — Nichts ungeprüft unterschreiben
Eine vorformulierte Unterlassungserklärung bindet Sie in der Regel dauerhaft und ist meist weiter gefasst als nötig.

04 — Forderungen prüfen lassen
Ob Unterlassung, Schadensersatz und Kosten in der geltend gemachten Höhe bestehen, hängt vom Einzelfall ab.

HINTERGRUND

Musik in der App ist nicht automatisch Musik für Werbung.

Verfügbar heißt nicht lizenziert.Die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht im Auftrag verschiedener Rechteinhaber Ansprüche wegen der Verwendung von Musik in Social-Media-Beiträgen geltend. Betroffen sind vor allem Unternehmen, Selbstständige, Agenturen, Creator und andere geschäftlich genutzte Accounts, etwa wegen Reels, TikTok-Videos, Produktvideos oder Stories.

Viele Betroffene haben den beanstandeten Titel nicht hochgeladen, sondern direkt in Instagram oder TikTok ausgewählt. Nach den Angaben der Plattformen deckt die allgemeine Musikbibliothek aber vor allem die private, nicht kommerzielle Nutzung ab. TikTok stellt Unternehmen dafür eine eigene Commercial Music Library bereit, Meta eine gesonderte Sound Collection.

Rechtlich geht es darum, ob für die konkrete Nutzung ausreichende Rechte an der Tonaufnahme und am Musikwerk bestanden und ob die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) zulässig war. Das hängt unter anderem von Plattform, Accounttyp, Zeitpunkt, Titel und Nutzungsart ab und muss im Einzelfall geprüft werden.

AKTUELLE FÄLLE

Für wen mahnt IPPC LAW ab?

  • B1 Recordings GmbH„Pedro“, „Roses (Imanbek Remix)“, „Goosebumps“, „Push Up“, „Prada“Zum Fall →
  • DEFEND MUSIC, Inc.„Love You So“, „Troa Vez“Zum Fall →
  • The Other Songs Records Limited„Now Or Never“, „Can I Call You Rose?“, „Yasashi“ und weitere TitelZum Fall →
  • ROBA Music Verlag GmbH„Explode“Zum Fall →
  • B.D.B. Media GmbH„Kimnotyze“
  • Embassy of Music GmbH„Endless Summer“, „Lass sie tanzen“
  • Mach I Records GmbH & Co. KG„Get Ready For This“
  • voodoo music GmbH„Blood Is Pumpin’“
  • Weitere Rechteinhaber„Wonderful Dream (Holidays Are Coming)“, „New Drip“

Die Liste ist nicht abschließend und gibt die Fälle wieder, die uns bekannt geworden sind. Entscheidend ist immer die konkret erhaltene Abmahnung.

DIE FORDERUNGEN

Was steht in einer IPPC-LAW-Abmahnung?

Unterlassung
Die beanstandete Nutzung soll künftig unterbleiben. Verlangt wird dafür meist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Auskunft
Je nach Fall sollen Sie Angaben zur Nutzung und ihrem Umfang machen, etwa zu Zeitraum und Reichweite.

Schadensersatz
Für die behauptete unberechtigte Nutzung wird Schadensersatz verlangt, meist berechnet als fiktive Lizenzgebühr.

Anwalts- und weitere Kosten
Daneben werden regelmäßig die Kosten der Rechtsverfolgung geltend gemacht, teils auch Ermittlungskosten.

Die Höhe ist nicht in jedem Fall gleich. In einem Fall für DEFEND MUSIC, Inc. wurden zum Beispiel 1.500 Euro Schadensersatz, 1.082,10 Euro Anwaltskosten und 229 Euro Ermittlungskosten verlangt, zusammen 2.811,10 Euro. Diese Beträge lassen sich nicht auf andere Fälle übertragen.

NICHT IGNORIEREN

Die Abmahnung ist ernst zu nehmen.

Ernst nehmen heißt nicht ungeprüft erfüllen.Eine Abmahnung von IPPC LAW ist kein Schreiben, das man ignorieren sollte. Reagieren Sie nicht innerhalb der Frist, kann die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen oder Klage erheben. Das verursacht in der Regel deutlich höhere Kosten als eine rechtzeitige, überlegte Reaktion.

Es sind Fälle bekannt, in denen nach einer Abmahnung gerichtliche Schritte eingeleitet wurden. Das Landgericht Berlin II hat im Dezember 2024 die öffentliche Zugänglichmachung von „Kimnotyze“ über einen gewerblich genutzten Instagram-Account untersagt. Auch zu „Pedro“ und „Goosebumps“ sind gerichtliche Verfahren bekannt geworden.

Daraus folgt aber nicht, dass jede einzelne Abmahnung und jede einzelne Forderung berechtigt ist. Es kommt auf den konkreten Sachverhalt an: auf den Account, den Beitrag, den Titel und darauf, welche Rechte für wen geltend gemacht werden.

UNSERE PRÜFUNG

Entscheidend ist Ihr konkreter Fall.

01
Welche konkrete Musiknutzung wird beanstandet?

02
Welcher Account und welcher Beitrag sind betroffen?

03
War die Nutzung tatsächlich geschäftlich oder werblich?

04
Woher stammte der verwendete Musiktitel?

05
Welche Rechte werden für den jeweiligen Rechteinhaber geltend gemacht?

06
Bestand möglicherweise eine Nutzungsberechtigung?

07
Besteht ein Unterlassungsanspruch, und wie weit muss eine Erklärung reichen?

08
Sind Schadensersatz und Kosten dem Grunde und der Höhe nach nachvollziehbar?

DIE PLATTFORMEN

Welche Musik darf kommerziell genutzt werden?

Instagram
Nach den Angaben von Meta ist die Musik der lizenzierten Musikbibliothek grundsätzlich für die persönliche, nicht kommerzielle Nutzung vorgesehen. Business-Accounts haben deshalb nur eingeschränkten Zugriff. Für kommerzielle Zwecke stellt Meta eine eigene Sound Collection bereit.

TikTok
TikTok stellt Unternehmen eine gesonderte Commercial Music Library zur Verfügung und weist darauf hin, dass die allgemeine Musikbibliothek nicht für kommerzielle Inhalte freigegeben ist.

Daraus allein lässt sich aber nicht entscheiden, ob die abgemahnte Verwendung rechtswidrig war. Es kommt auf Plattform, Accounttyp, Zeitpunkt, Titel, Nutzungsart und mögliche zusätzliche Rechte an. Die Bedingungen der Plattformen ändern sich zudem, maßgeblich ist der Stand zum Zeitpunkt der Nutzung.

Abmahnung erhalten?

Schicken Sie uns Ihre Abmahnung.

Die erste telefonische Einschätzung ist kostenlos. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Wir vertreten bundesweit.

  1. 01 — Abmahnung sendenSie schicken uns das Schreiben von IPPC LAW und, soweit vorhanden, Angaben zum beanstandeten Beitrag.
  2. 02 — Wir prüfen den FallAnspruch, Unterlassungserklärung, Zahlungsforderungen und mögliche Einwendungen.
  3. 03 — Klare EmpfehlungWir besprechen mit Ihnen, wie Sie reagieren sollten und welche Schritte sinnvoll sind.
030 32301590

Bis zu 5 Dateien (PDF, JPG, PNG, Word), je max. 10 MB, zusammen max. 15 MB. Fotos vom Handy genügen.

Mit dem Absenden verarbeiten wir Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu beantworten (Datenschutzhinweise). Das Absenden begründet noch kein Mandatsverhältnis. Zur Abrechnung: Kosten.

Häufige Fragen

Fragen zur IPPC-LAW-Abmahnung.

01Muss ich auf eine Abmahnung von IPPC LAW reagieren?

Eine gesetzte Frist sollten Sie nicht ignorieren. Reagieren Sie nicht, kann die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen oder Klage erheben. Ob und in welcher Form Sie reagieren sollten, hängt von der konkreten Abmahnung ab.

02Muss ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht ungeprüft. Zunächst sollte geklärt werden, ob ein Unterlassungsanspruch besteht und ob die vorformulierte Erklärung weiter reicht als nötig. Häufig kommt eine enger gefasste, modifizierte Erklärung in Betracht.

03Ich habe den Song direkt in Instagram ausgewählt. Hafte ich trotzdem?

Möglicherweise ja. Dass ein Titel in der App verfügbar ist, bedeutet nicht automatisch, dass jede kommerzielle Nutzung erlaubt ist. Meta beschreibt seine lizenzierte Musikbibliothek grundsätzlich als für die persönliche, nicht kommerzielle Nutzung bestimmt.

04Gilt bei TikTok dasselbe?

TikTok unterscheidet zwischen der allgemeinen Musikbibliothek und der Commercial Music Library. Für kommerzielle Inhalte verweist TikTok auf die dafür freigegebene Bibliothek.

05Was gilt bei einem privaten Account?

Für rein private Beiträge greifen in der Regel die Lizenzen der Plattformen. Ob ein Account privat oder geschäftlich ist, hängt aber nicht nur von der Einstellung in der App ab, sondern davon, wie er tatsächlich genutzt wird, etwa für Werbung, Produkte oder Kooperationen.

06Für welche Unternehmen mahnt IPPC LAW ab?

Bekannt geworden sind unter anderem B1 Recordings, DEFEND MUSIC, The Other Songs Records, ROBA Music Verlag, B.D.B. Media, Embassy of Music, Mach I Records und voodoo music sowie einzelne Rechteinhaber. Die Liste ist nicht abschließend.

07Welche Songs sind betroffen?

Bekannt geworden sind unter anderem „Pedro“, „Roses (Imanbek Remix)“, „Goosebumps“, „Push Up“, „Prada“, „Kimnotyze“, „Endless Summer“, „Lass sie tanzen“, „Love You So“, „Troa Vez“, „Explode“, „Get Ready For This“ und mehrere Titel von The Other Songs Records. Die Liste ist nicht abschließend.

08Wie hoch sind die Forderungen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Schadensersatz, Anwaltskosten und gegebenenfalls weitere Positionen müssen anhand der konkreten Abmahnung geprüft werden. Beträge aus anderen Fällen lassen sich nicht übertragen.

09Sollte ich den Beitrag sofort löschen?

Dokumentieren Sie den Beitrag, bevor Sie etwas ändern. Das Löschen beendet die Nutzung, beseitigt aber weder bereits entstandene Ansprüche noch die Wiederholungsgefahr. Wann Inhalte entfernt werden sollten, lässt sich am konkreten Fall beurteilen.

10Wer haftet, wenn eine Agentur das Video erstellt hat?

Gegenüber dem Rechteinhaber haftet in der Regel der Betreiber des Accounts. Ob Sie Kosten an eine Agentur oder einen Dienstleister weitergeben können, hängt vom Vertrag mit ihr ab.

Inhalt geprüft von Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht · Stand: 06.10.2026

Aus dem Blog

Aktuelle IPPC-LAW-Abmahnungen.

©
Urheberrecht
Urheberrecht 16.09.2026

IPPC LAW Abmahnung für The Other Songs Records Limited – Musik auf Instagram und TikTok

Die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH spricht im Auftrag der The Other Songs Records Limited Abmahnungen wegen der Nutzung von Musik auf Social-Media-Plattformen aus. Betroffen sind insbesondere …

Weiterlesen →
©
Urheberrecht
Urheberrecht 13.09.2026

IPPC LAW Abmahnung für ROBA Music Verlag wegen „Explode“

Uns liegt aktuell eine IPPC LAW ROBA Music Abmahnung wegen der Nutzung des Musikstücks „Explode“ vor. Die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht dabei Ansprüche im Auftrag …

Weiterlesen →
©
Urheberrecht
Urheberrecht 13.09.2026

IPPC LAW Abmahnung für DEFEND MUSIC, Inc. – Musik auf TikTok und Instagram

Eine IPPC LAW DEFEND MUSIC Abmahnung betrifft den Vorwurf einer unberechtigten Musiknutzung in sozialen Netzwerken. Die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH spricht aktuell auch im Namen der …

Weiterlesen →
  • IPPC LAW Abmahnung wegen ‚Troa Vez‘ von Prod. Marvin
  • IPPC LAW Abmahnung für B1 Recordings GmbH – Musik auf Instagram und TikTok
Alle Beiträge →

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Sprechen wir über
Ihr Anliegen.

Sie möchten Rechte durchsetzen, eine Nutzung rechtlich prüfen lassen oder sich gegen Ansprüche verteidigen? Wir beraten Sie persönlich und bundesweit.

030 32301590 ANFRAGE SCHREIBEN →
4,7 bei Google (43 Bewertungen) 4,9 bei anwalt.de (156 Bewertungen)
Sievers & KollegenRechtsanwälte

Fachkanzlei für Urheber- und Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht.

Olympische Straße 10
14052 Berlin
030 32301590
info@sievers-kollegen.de

Kanzlei

  • Die Kanzlei
  • Anwälte
  • Florian Sievers
  • Helen Vollprecht
  • Nico Werdermann

Rechtsgebiete

  • Urheberrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Fotorecht
  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • IT-Recht
  • Abmahnung erhalten
  • IPPC LAW Abmahnung

Information

  • Kosten
  • Blog
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2026 Sievers & Kollegen

Berlin · bundesweit tätig