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Anwalt für Medien- und Presserecht in Berlin

Medien- und Presserecht.

Ihr Ruf ist Ihr Kapital.
Wir verteidigen ihn.

Wir vertreten Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Presseberichterstattung und Rufschädigungen im Internet – schnell und bundesweit.

Mit uns sprechen →

PERSÖNLICHKEIT. PRESSE. REPUTATION.

ANWALT FÜR MEDIENRECHT UND PRESSERECHT IN BERLIN

Wenn Öffentlichkeit Persönlichkeitsrechte verletzt.

Wer über Sie berichtet, muss Grenzen einhalten.Sievers & Kollegen vertritt Privatpersonen, Unternehmen und Personen des öffentlichen Lebens bei Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte.

Wir beraten bei falscher Presseberichterstattung, unwahren Tatsachenbehauptungen, unzulässigen Bildveröffentlichungen, rechtswidrigen Bewertungen und Rufschädigungen im Internet.

Unsere Fachanwälte vertreten Mandanten aus Berlin und bundesweit außergerichtlich und vor Gericht.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

UNSERE SPEZIALISIERUNG

Medien- und Presserecht in der Praxis.

01 — Presseberichterstattung
Unwahre Tatsachenbehauptungen, rufschädigende Berichterstattung und identifizierende Veröffentlichungen ohne ausreichende rechtliche Grundlage.

02 — Persönlichkeitsrecht
Schutz der persönlichen und unternehmerischen Reputation gegenüber Medien, Plattformen und Dritten.

03 — Recht am eigenen Bild
Vorgehen gegen unzulässige Fotografien, Bildveröffentlichungen und deren weitere Verbreitung.

04 — Online-Rufschädigung
Rechtsverletzende Inhalte auf Websites, Blogs, Foren und in sozialen Netzwerken.

05 — Bewertungen
Rechtswidrige Bewertungen auf Google, Jameda, Kununu, Trustpilot und anderen Bewertungsplattformen prüfen und entfernen lassen.

06 — Eilverfahren
Schnelles Vorgehen mit Abmahnung, Unterlassungsverlangen und einstweiliger Verfügung.

WAS WIR FÜR SIE TUN

Beratung und Vertretung im Medien- und Presserecht.

Unterlassung
Wir setzen Unterlassungsansprüche gegen rechtswidrige Berichterstattung, Äußerungen und Veröffentlichungen durch.

Löschung und Beseitigung
Wir gehen gegen rechtswidrige Inhalte auf Websites, Plattformen, Bewertungsportalen und in sozialen Netzwerken vor.

Gegendarstellung und Widerruf
Wir prüfen Gegendarstellungs- und Widerrufsansprüche und setzen diese gegenüber Medien und Verlagen durch.

Einstweilige Verfügung
In dringenden Fällen beantragen wir gerichtlichen Eilrechtsschutz, um die weitere Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu stoppen.

Schadensersatz und Geldentschädigung
Bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen prüfen und verfolgen wir Ansprüche auf Schadensersatz und Geldentschädigung.

Abmahnung und außergerichtliche Durchsetzung
Wir fordern zur Löschung, Unterlassung und Abgabe geeigneter Erklärungen auf und bereiten bei Bedarf gerichtliche Schritte vor.

WENN ZEIT ENTSCHEIDEND IST

Schnelles Handeln schützt Ihre Rechte.

Im Presserecht kann Geschwindigkeit entscheidend sein. Je früher gegen eine rechtswidrige Veröffentlichung vorgegangen wird, desto eher lässt sich ihre weitere Verbreitung begrenzen. Wir prüfen kurzfristig, welche außergerichtlichen oder gerichtlichen Maßnahmen erforderlich sind.

01

Prüfung

Wir bewerten Veröffentlichung, Aussage, Reichweite und Dringlichkeit und klären, welche Ansprüche bestehen.

02

Abmahnung und Löschung

Wir fordern zur Unterlassung, Entfernung oder Korrektur rechtswidriger Inhalte auf.

03

Einstweilige Verfügung

In dringenden Fällen beantragen wir gerichtlichen Eilrechtsschutz, um weitere Veröffentlichungen zu verhindern.

04

Durchsetzung

Wir begleiten das Verfahren weiter und setzen Unterlassungs-, Löschungs- und weitere Ansprüche konsequent durch.

FÜR WEN WIR TÄTIG SIND

Persönlichkeitsrechte schützen – unabhängig von Reichweite und Öffentlichkeit.

Wir beraten und vertreten Mandanten aus Berlin und bundesweit bei presserechtlichen und medienrechtlichen Auseinandersetzungen – persönlich, strategisch und mit Blick auf die jeweilige öffentliche Wirkung.

01

Privatpersonen

Schutz vor unwahren Behauptungen, unzulässigen Bildveröffentlichungen, Rufschädigungen und Eingriffen in die Privat- oder Intimsphäre.

02

Unternehmen und Unternehmer

Schutz der geschäftlichen Reputation gegenüber Medien, Bewertungsportalen, Wettbewerbern und Plattformen.

03

Personen des öffentlichen Lebens

Beratung bei Presseberichterstattung, Bildveröffentlichungen und Fragen zur zulässigen öffentlichen Berichterstattung.

04

Medien, Agenturen und Verlage

Prüfung von Veröffentlichungen, Äußerungsrisiken, Bildnutzungen und presserechtlichen Ansprüchen vor und nach Publikation.

WISSEN & ORIENTIERUNG

Häufige Fragen zum Medien- und Presserecht.

Bei rechtswidriger Berichterstattung und Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommt es häufig auf die Umstände des Einzelfalls und auf schnelles Handeln an. Antworten auf einige der häufigsten Fragen unserer Mandanten.

Wann kann ich gegen einen Pressebericht vorgehen?

Immer dann, wenn durch eine Berichterstattung rechtswidrig in Ihr Persönlichkeitsrecht eingegriffen wird, etwa durch falsche Tatsachenbehauptungen, unzulässige Bildveröffentlichungen oder schwerwiegende Eingriffe in Ihre Privatsphäre.

Kann ich gegen negative Google-Bewertungen vorgehen?

Ja. Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder Bewertungen ohne tatsächlichen Kundenkontakt können unter bestimmten Voraussetzungen entfernt werden.

Wie schnell sollte ich handeln?

So früh wie möglich. Gerade im Presserecht sind schnelle außergerichtliche und gerichtliche Maßnahmen entscheidend, um eine weitere Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Sprechen wir über
Ihr Anliegen.

Sie sind von einer rechtswidrigen Berichterstattung, einer Persönlichkeitsrechtsverletzung oder einer Rufschädigung im Internet betroffen? Wir beraten Sie persönlich, kurzfristig und bundesweit.

030 323 015 90 Anfrage schreiben →
Sievers & KollegenRechtsanwälte

Fachkanzlei für Urheber- und Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht.

Olympische Straße 10
14052 Berlin
030 32301590
info@sievers-kollegen.de

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