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Nimrod-Abmahnung wegen „Star Trek: Voyager – Across the Unknown“ erhalten?

Abmahnung Nimrod

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte für das Spiel „Star Trek: Voyager – Across the Unknown“ erhalten?

Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte versendet derzeit Abmahnungen wegen des Computerspiels Star Trek: Voyager – Across the Unknown im Auftrag der DAEDALIC Entertainment GmbH. In der uns vorliegenden Abmahnung wird Betroffenen vorgeworfen, das Spiel über eine Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Viele Empfänger sind verunsichert:

  • Muss ich wirklich zahlen?
  • Habe ich etwas falsch gemacht?
  • Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
  • Sollte ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Die wichtigste Nachricht zuerst:

Ruhe bewahren. Eine Abmahnung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Forderungen berechtigt sind.

Worum geht es in der Abmahnung?

Nach Angaben der Kanzlei Nimrod soll über den Internetanschluss des Betroffenen das Spiel „Star Trek: Voyager – Across the Unknown“ über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk angeboten worden sein und es wird regelmäßig behauptet, dass neben dem Download gleichzeitig auch ein Upload stattgefunden habe.

In der vorliegenden Abmahnung werden insbesondere folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassung
  • Schadensersatz
  • Erstattung von Anwaltskosten

Die Kanzlei Nimrod fordert hierbei ursprünglich insgesamt über 3.700 EUR und bietet anschließend einen „Vergleichsbetrag“ in Höhe von 850 EUR an.

Zusätzlich soll allerdings eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Vorsicht bei der Unterlassungserklärung

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung ergibt sich grundsätzlich aus § 97 I UrhG. Ein Anspruch auf Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung besteht aber NICHT.

Viele vorformulierte Erklärungen gehen deutlich weiter als rechtlich erforderlich. Auch die uns vorliegende Erklärung ist ausdrücklich auf eine Täterhaftung zugeschnitten.

Das kann erhebliche Folgen haben:

  • lebenslange Bindung,
  • hohe Vertragsstrafen bei Verstößen,
  • unnötige Schuldeingeständnisse,
  • schlechtere Verteidigungsmöglichkeiten.

Betroffene sollten daher niemals ungeprüft unterschreiben.

Muss der Anschlussinhaber automatisch haften?

Nein.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist deutlich differenzierter, als es Abmahnschreiben oft darstellen.

Zwar berufen sich Abmahnkanzleien regelmäßig auf eine tatsächliche Vermutung gegen den Anschlussinhaber. Die Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers gibt es, sie bedeutet dennoch nicht, dass der Anschlussinhaber automatisch haftet. Es ist nur eine „Vermutung“, die im Einzelfall widerlegt werden kann. Das kann im Einzelfall insbesondere bei den folgenden Konstellationen der Fall sein:

  • Familienmitglieder hatten Zugriff auf den Anschluss
  • volljährige Kinder nutzten das WLAN
  • Mitbewohner oder Gäste hatten Zugang
  • Sicherheitslücken im Netzwerk
  • keine ausreichende Zuordnung der IP-Adresse
  • Fehler bei der Ermittlung

Gerade bei Mehrpersonenhaushalten lohnt es sich oft, die bestehenden Optionen „abzuklopfen“.

Warum Betroffene nicht vorschnell zahlen sollten

Grundsätzlich ergibt sich der Anspruch auf Schadenersatz aus § 97 II UrhG. Viele Empfänger zahlen aus Angst oder Zeitdruck sofort den angebotenen Vergleichsbetrag.

Das ist häufig nicht sinnvoll.

Denn:

  • Die Forderungen sind mit der entsprechenden fachkundigen Argumentation oft drastisch zu reduzieren.
  • Teilweise bestehen gute Chancen auf vollständige Zurückweisung.

Außerdem ist zu beachten:

Wer vorschnell unterschreibt oder zahlt, schafft unter Umständen Fakten, die später kaum noch korrigiert werden können.

Besonderheit bei Spiele-Abmahnungen von Nimrod

Die Kanzlei Nimrod ist seit Jahren für Abmahnungen im Bereich Games und Filesharing bekannt.

Auffällig ist dabei häufig:

  • hoher angesetzter Gegenstandswert,
  • umfangreiche rechtliche Ausführungen,
  • erheblicher Druck durch Fristen,
  • weitreichende Unterlassungserklärungen.

Gerade bei aktuellen oder erfolgreichen Spielen werden oft besonders hohe Forderungen geltend gemacht.

In der hier vorliegenden Abmahnung wird beispielsweise argumentiert, dass die behauptete Rechtsverletzung unmittelbar nach Veröffentlichung des Spiels erfolgt sei und deshalb ein hoher Streitwert gerechtfertigt sei.

Wie sollten Betroffene jetzt reagieren?

Wenn Sie eine Nimrod-Abmahnung wegen „Star Trek: Voyager – Across the Unknown“ erhalten haben, empfehlen wir:

1. Fristen notieren

Die gesetzten Fristen sollten ernst genommen werden.

2. Nichts ungeprüft unterschreiben

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte niemals vorschnell abgegeben werden.

3. Keine vorschnelle Zahlung leisten

Auch Vergleichsangebote sollten anwaltlich geprüft werden.

4. Technische Situation dokumentieren

Wer hatte Zugriff auf den Anschluss? Welche Geräte wurden genutzt? Gab es Familienmitglieder oder Gäste?

5. Anwaltliche Prüfung einholen

Eine spezialisierte Prüfung kann erhebliche finanzielle Vorteile bringen.

Unsere Erfahrung im Urheber- und Filesharingrecht

Die Kanzlei Sievers & Kollegen – Kanzlei für Medienrecht vertritt bundesweit Betroffene gegen Filesharing-Abmahnungen und urheberrechtliche Forderungen.

Wir prüfen insbesondere:

  • die tatsächliche Haftung,
  • die Erfolgsaussichten der Gegenseite,
  • die Wirksamkeit der Unterlassungsansprüche,
  • Möglichkeiten zur Reduzierung oder Abwehr der Forderungen,
  • sowie die strategisch sinnvollste Reaktion.

Ziel ist stets eine wirtschaftlich und rechtlich optimale Lösung für unsere Mandanten.

Kostenlose Ersteinschätzung bei Nimrod-Abmahnungen

Sie haben eine Abmahnung von Nimrod wegen „Star Trek: Voyager – Across the Unknown“ erhalten?

Dann lassen Sie die Abmahnung zunächst anwaltlich prüfen, bevor Sie reagieren.

Eine frühe Verteidigung kann entscheidend sein, um:

  • unnötige Zahlungen zu vermeiden,
  • Risiken zu minimieren,
  • und dauerhafte Nachteile zu verhindern.

📩 Nutzen Sie gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung und senden Sie uns Ihre Abmahnung unverbindlich zu.

Grundlage dieses Artikels ist unter anderem eine uns vorliegende Nimrod-Abmahnung aus Mai 2026.