Abmahnung wegen Filesharing durch FROMMER LEGAL im Auftrag der LEONINE Licensing GmbH erhalten – Was tun?

Uns lieg erneut eine Abmahnung von FROMMER LEGAL im Auftrag der LEONINE Licensing GmbH vor. In diesem wird dem Adressaten vorgeworden, ein Filmwerk „The Housemaid [The Housemaid – Wenn sie wüsste]“ über eine Tauschbörse angeboten, übertragen und damit einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt zu haben.
Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten? Wir unterstützen Sie!
Rechtliche Hintergründe: Urheberrechtsverletzung über Tauschbörsen
In den Abmahnschreiben wird der Vorwurf erhoben, dass über den Internetanschluss des Anschlussinhabers ein Filmwerk mittels eines Filesharing-Programms über das Protokoll BitTorrent zum Download angeboten und damit einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde. Das genannte Werk ist als geistiges Eigentum nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt.
Es wurde festgestellt, dass über einen Internetanschluss dieses Werk unerlaubt angeboten und an Dritte übertragenwurde.
Ohne Erlaubnis des Rechteinhabers dürfen Werke jedoch nicht kopiert (illegale Vervielfältigung, § 16 UrhG) und zum Download angeboten werden (illegale öffentliche Zugänglichmachung, § 19a UrhG).
Um den Inhaber des Internetanschlusses zu ermitteln, wurde ein gerichtliches Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchgeführt. Auf dieser Grundlage gibt der Provider (z.B. Vodafone) die Kundendaten zu einer protokollierten IP-Adresse heraus.
Typische Ansprüche in FROMMER-LEGAL-Abmahnungen
In einer Abmahnung von Frommer Legal werden mehrere Ansprüche geltend gemacht:
Der Rechteinhaber verlangt die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen. Es wird zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert (§ 97a Abs. 1 UrhG). Dem Abmahnschreiben ist ein Muster einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beigefügt, das auf das konkret benannte Werk beschränkt ist.
Weiter wird ein Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG gefordert. Maßgeblich ist nicht der Kaufpreis einer einzelnen DVD oder eines Streams, sondern der sogenannte Lizenzschaden, weil das Werk einer unbestimmten Vielzahl von Nutzern zur Verfügung gestellt wird. In dem uns vorliegenden Schreiben wird „im Interesse einer außergerichtlichen Klärung“ ein Schadensersatz in Höhe von 700,00 € angesetzt. Zum Vergleich verweist FROMMER LEGAL darauf, dass der Bundesgerichtshof bei Musik-CDs Beträge von 3.000,00 € pro Werk für angemessen gehalten hat.
Zusätzlich verlangen die Abmahner die Erstattung der Rechtsanwaltskosten nach § 97a Abs. 3 Satz 1 UrhG, berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
In der Summe ergeben sich im vorliegenden Schreiben Forderungen in Höhe von 996,07 €.
Mögliche Verteidigungsstrategien bei Filesharing-Abmahnungen
Betroffene sollten nicht automatisch von einer uneingeschränkten Haftung ausgehen. Aus der BGH-Rechtsprechung und der Praxis ergeben sich mehrere Ansatzpunkte:
Prüfung der Täterschaft: Es ist zu klären, ob der Anschlussinhaber selbst die Datei angeboten hat oder ob Dritte (Familienangehörige, Mitbewohner, Gäste) Zugriff hatten. Die sekundäre Darlegungslast verlangt, dass der Anschlussinhaber – soweit möglich – den Kreis der möglichen Nutzer konkret benennt und seine Nachforschungen darlegt.
Anpassung der Unterlassungserklärung: Häufig ist es sinnvoll, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die den gesetzlichen Anforderungen genügt, aber überzogene Verpflichtungen vermeidet.
Verhandlung über die Zahlungsforderung: In vielen Fällen können die geforderten Beträge – insbesondere der Schadensersatz – im Rahmen einer vergleichsweisen Einigung reduziert werden, abhängig von Beweislage und individueller Situation.
Da jeder Fall anders gelagert ist (Familienkonstellation, technische Umstände, Vorbelastungen), empfiehlt sich die individuelle Prüfung durch spezialisierte Rechtsanwälte für Urheber- und Medienrecht.
Wie Sie nach dem Erhalt einer Abmahnung von Frommer Legal vorgehen sollten
- Lassen Sie die Fristen nicht verstreichen.
- Geben Sie nicht selbst ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung ab.
- Zahlen Sie nicht ungeprüft den geforderten Betrag.
- Nehmen Sie nicht selbst Kontakt mit der Gegenseite aus.
- Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht beraten.
Wie Sievers & Kollegen Ihnen bei einer Abmahnung von Frommer Legal helfen kann
Wir haben über 18.000 Filesharing-Fälle betreut und kennen uns mit der Problematik aus. Wir
- prüfen die Rechtmäßigkeit der Abmahnung.
- prüfen, ob und in welcher Form eine Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sinnvoll ist.
- verhandeln über die Höhe der Zahlungsansprüche.
Nutzen Sie unsere Erfahrung im Umgang mit einer Abmahnungen von Frommer Legal:
- Kontaktieren Sie uns jetzt für eine schnelle Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht – telefonisch oder per E‑Mail.
- Wir reagieren kurzfristig und entwickeln mit Ihnen die passende Verteidigungsstrategie.
